Die Pensionsbeiträge der Erwerbstätigen sowie ein Zuschuss des Bundes finanzieren die Ausgaben für Alterspensionen. Stellt man diese gegenüber, zeigt sich eine große Finanzierungslücke bei Bäuer:innen und Selbstständigen, nicht jedoch bei Arbeitnehmer:innen. Bei Selbstständigen klafft eine Lücke von 43 Prozent. 13 Prozentpunkte davon stammen aus Pensionsbeiträgen, die der Bund den Selbstständigen zuschießt – eine Subvention für alle Selbstständigen, damit diese später eine höhere Pension erhalten. Der Rest stammt aus dem allgemeinen Bundeszuschuss für die Pensionsversicherungen. Noch größer ist die Lücke bei Bäuer:innen. Bei ihnen beträgt die Finanzierungslücke 73 Prozent. Somit reichen die aktuellen Beitragseinnahmen der Bäuer:innen nur für rund ein Viertel der Alterspensionen ehemaliger Landwirt:innen. Arbeitnehmer:innen hingegen finanzieren mit ihren bezahlten Pensionsbeiträgen die Alterspensionen der Arbeitnehmer:innen fast vollständig selbst (zu 96 Prozent). Die Beiträge der unselbstständig Beschäftigten reichen damit im Mittel aus, um die Alterspensionen der ehemaligen Arbeitnehmer:innen zu begleichen.