Die im Rahmen der Reformpläne von Arbeitsminister Kocher kolportierte zweiwöchige Bezugssperre am Anfang des Arbeitslosengeld-Bezugs hätte vor allem für Kurzzeitarbeitslose stark negative Konsequenzen. Zwar könnte man um das eingesparte Volumen durch eine Bezugssperre danach für rund drei Monate eine höhere Nettoersatzrate von 65 % des Letztgehalts finanzieren (derzeit 55 %). Für Arbeitslose, die länger als dreieinhalb Monate arbeitslos sind, ändert sich somit insgesamt nichts – sie bekommen im ersten Monat viel weniger, dafür danach etwas mehr. Menschen, die kürzer als dreieinhalb Monate arbeitslos sind, steigen durch die Bezugssperre jedoch schlechter aus.

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