Bevor es gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Beschränkungen, mussten ArbeitnehmerInnen bis zu 90 Stunden pro Woche arbeiten. Nach vielen teils deutlichen Reduktionen gilt seit ca. 35 Jahren in den meisten Branchen eine Arbeitszeitbegrenzung von 40 bzw. 38,5 Stunden pro Woche – Zeit für eine weitere Senkung!
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Quelle: GPA-djp