Die Inflation entwertet die immer weiter. Je länger eine Person arbeitslos ist, umso mehr sinkt die Kaufkraft ihres Arbeitslosengeldes. Wer als durchschnittliche arbeitslose Person Anfang des Jahres seinen Job verlor, kann sich heute um 16,4 Prozent weniger Güter und Dienstleistungen kaufen als noch zu Jahresbeginn. Etwas weniger als die Hälfte der verlorenen Kaufkraft geht auf den Abstieg in die Notstandshilfe zurück, etwas mehr als die Hälfte auf die Teuerung. Für eine arbeitslose Person mit einem mittleren Arbeitslosengeld von ursprünglich 1.070 Euro bedeutet das einen Verlust an Kaufkraft in Höhe von 176 Euro. Auch 2023 geht der Verlust an Kaufkraft weiter. Während Löhne und Gehälter genauso wie andere Sozial- und Versicherungsleistungen meist zum Jahreswechsel um die Inflation erhöht werden und so ihre Kaufkraft größtenteils behalten, geschieht das beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe nicht. Mit dem Aus der Arbeitslosenversicherungsreform ist auch die Inflationsanpassung der Notstandshilfe vorläufig vom Tisch.