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Arbeitslosengeld ist 16,4% weniger wert als zu Jahresbeginn

Jakob Sturn
07. Dezember 2022
Arbeitslosengeld ist 16,4% weniger wert als zu Jahresbeginn

Die Inflation entwertet die immer weiter. Je länger eine Person arbeitslos ist, umso mehr sinkt die Kaufkraft ihres Arbeitslosengeldes. Wer als durchschnittliche arbeitslose Person Anfang des Jahres seinen Job verlor, kann sich heute um 16,4 Prozent weniger Güter und Dienstleistungen kaufen als noch zu Jahresbeginn. Etwas weniger als die Hälfte der verlorenen Kaufkraft geht auf den Abstieg in die Notstandshilfe zurück, etwas mehr als die Hälfte auf die Teuerung. Für eine arbeitslose Person mit einem mittleren Arbeitslosengeld von ursprünglich 1.070 Euro bedeutet das einen Verlust an Kaufkraft in Höhe von 176 Euro. Auch 2023 geht der Verlust an Kaufkraft weiter. Während Löhne und Gehälter genauso wie andere Sozial- und Versicherungsleistungen meist zum Jahreswechsel um die Inflation erhöht werden und so ihre Kaufkraft größtenteils behalten, geschieht das beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe nicht. Mit dem Aus der Arbeitslosenversicherungsreform ist auch die Inflationsanpassung der Notstandshilfe vorläufig vom Tisch.

Das Arbeitslosengeld hat seit Jahresbeginn um 16,4% an Wert verloren. Für einen mittleren Arbeitslosen bedeutet das ein Wertverlust von 176€ allein im Dezember

Wertverlust des Arbeitslosengeldes heuer schon bei 16,4%

Der Wertverlust von 176 Euro beschränkt sich aber nur den Dezember. Schon während des gesamten Jahres 2022 hat die Inflation den Wert des Arbeitslosengeldes gemindert, jeden Monat etwas mehr. Der aufsummierte Wertverlust über das ganz Jahr hinweg beträgt daher für eine mittlere arbeitslose Person schon 1.345 Euro.

Der aufsummierte Wertverlust des Arbeitslosengeldes beträgt heuer 1.345 Euro

Kumulierter Wertverlust des Arbeitslosengeldes

Das mittlere Arbeitslosengeld lag 2021 in Österreich bei monatlich 1.070 Euro und damit deutlich unter der Armutsschwelle von 1.371 Euro. Am heftigsten trifft es Langzeitarbeitslose. 57 Prozent von ihnen sind armutsgefährdet. Das Institut empfiehlt das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe auf mindestens 70 Prozent des letzten Nettogehalts anzuheben, sowie das Arbeitslosengeld als auch die Notstandshilfe jedes Jahr um die Inflationsrate zu erhöhen.

Für Arbeitslose fällt die Teuerung zudem aktuell stärker aus als im Durchschnitt. Im Oktober betrug die Inflationsrate 11 Prozent, für den Warenkorb von Arbeitslosen jedoch bereits 11,3 Prozent. Die größten Preistreiber der Inflation sind Kosten für Energie, Wohnen und Lebensmittel. Das sind Ausgaben, die bei Arbeitslosen einen größeren Anteil ausmachen. Fast drei Viertel der Teuerung fallen für sie rein auf die kaum vermeidbaren Ausgabenbereiche zur Deckung der Grundbedürfnisse an. Für sie fällt die Teuerung daher höher aus.

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