Autor: Sophie Achleitner

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Im Sommer steigt die Zahl der Väter in Karenz. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die durchschnittliche Anzahl der Kinderbetreuungsgeldbezieher pro Monat (2008-2025).
Saisonale Muster bei Väterkarenz werden größer
Väter gehen besonders häufig im Sommer in Karenz. Die Betrachtung im Zeitverlauf bestätigt das saisonale Muster. Hinzukommt, dass immer mehr Männer in den Sommermonaten in Karenz gehen im Vergleich zu 2008. Das Momentum Institut empfiehlt daher bessere Anreize und Verpflichtungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Karenz. Etwa durch eine verpflichtende Väterkarenz und eine Arbeitswelt, in der Väterkarenz selbstverständlich ist. 
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Im Sommer steigt die Zahl der Väter in Karenz.
Im Sommer steigt die Zahl der Väter in Karenz
Auffällig ist, wann Väter Karenz nehmen. Daten des Sozialministeriums zu Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis zeigen ein klares Muster: Väter gehen besonders häufig im Sommer in Karenz. Von 2008 bis 2025 waren in den Monaten Juni, Juli und August im Schnitt rund 3.450 Väter in Karenz. Im Schnitt der übrigen Monate (September – Mai) waren es rund 2.800. Bei Müttern zeigt sich dieses Sommermuster nicht: Die Zahl der Mütter in Karenz ist in den Sommermonaten mit 73.560 Frauen mit Kinderbetreuungsgeld-Bezug etwas niedriger als den Rest des Jahres mit 74.700 Müttern. Im Juli ist der Männeranteil bei den Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen mit aufrechtem Dienstverhältnis von 2008 bis 2025 am höchsten: Rund 3.620 Männer bzw. 4,9 Prozent sind im Juli in Karenz. Am unbeliebtesten sind Oktober, November und Dezember – im Schnitt sind es in diesen Monaten zwischen 2.590 und 2.760 Männern in Karenz bzw. zwischen 3,4 und 3,6 Prozent.
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Nur jeder 3. Vater geht nach dem Papa-Monat auch in Elternkarenz.
Nur jeder 3. Vater geht nach dem Papa-Monat auch in Elternkarenz
Auch der Papa-Monat (Familienzeitbonus) bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Nur 15 Prozent der Paare nutzen den Familienzeitbonus. Am wenigsten wird das Angebot in Vorarlberg genutzt, mit rund 13 Prozent der Partnerschaften, in denen ein Papa-Monat in Anspruch genommen wird. Am höchsten ist die Inanspruchnahme in Oberösterreich mit knapp 18 Prozent. Noch seltener folgt danach eine echte Väterkarenz: Nur 5 Prozent der Paare kombinieren Papa-Monat und eine Karenz des Vaters. Zwei Drittel der Väter, die den Papa-Monat nutzen, gehen nach dem Papa- Monat aber nicht in Elternkarenz. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede: In Oberösterreich nutzen zwar 18 Prozent der Paare den Papa-Monat, aber in zwei Drittel der Fälle gehen die Väter danach nicht in Elternkarenz. In Wien geht immerhin die Hälfte der Väter, die den Papa-Monat in Anspruch nehmen auch in Elternkarenz.   
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Nur knapp jedes fünfte Paar teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf
Nur knapp jedes fünfte Paar teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf
Nur knapp jedes fünfte Paar (17,8 Prozent) teilt sich die Karenzzeit in irgendeiner Form auf. In diesen Paaren unterbrechen lediglich 0,9 Prozent der Väter länger als 6 Monate ihre Erwerbstätigkeit während des Kinderbetreuungsgeldbezugs, 3 bis 6 Monate machen das 1,6 Prozent und unter 3 Monaten 10,6 Prozent der Väter.
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Nur jeder fünfte Vater geht in Karenz. Väterbeteiligung bei der Elternkarenz immer noch unter Vorkrisenniveau.
Nur jeder fünfte Vater geht in Karenz
Von einer fairen Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Eltern ist Österreich weit entfernt. Nur jeder fünfte Vater nimmt Elternkarenz in Anspruch. Laut Wiedereinstiegsmonitoring 2025 lag der Männeranteil bei den zuvor überwiegend beschäftigten Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen mit mindestens einem Monat Bezug im Jahr 2023 bei 18,8 Prozent. Damit liegt die Väterbeteiligung weiterhin unter dem Vorkrisenniveau von 2019. Damals waren es 19,3 Prozent. Den bisherigen Höchstwert gab es 2017 mit rund 20 Prozent. Während der Krisenjahre ging die Beteiligung deutlich zurück, 2021 lag sie nur noch bei 16,6 Prozent. Seither steigt die Väterbeteiligung wieder langsam an, insgesamt bleibt sie aber gerin. 
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Väterbeteiligung bei der Elternkarenz im Bundesländervergleich. Diese Österreichkarte des Momentum Instituts zeigt, dass die Beteiligung der Väter in Wien mit 24,5 Prozent am höchsten ist, in Kärnten mit 12,5 Prozent am niedrigsten.
Väterbeteiligung bei der Elternkarenz im Bundesländervergleich
Besonders groß sind die Unterschiede bei der Väterkarenz zwischen den Bundesländern. In Wien war 2023 fast jede vierte zuvor überwiegend beschäftigte Person mit Kinderbetreuungsgeldbezug ein Vater. In Tirol und Kärnten waren es nur knapp 13 Prozent, im Burgenland sogar nur knapp 11 Prozent. 
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Vatertag 2026: Väterkarenz bleibt Ausnahme, Sommerkarenz der Usus

Vatertag 2026: Väterkarenz bleibt Ausnahme, Sommerkarenz der Usus

Zum Vatertag am Sonntag (14. Juni) hat das Momentum Institut ausgewertet, wie es um die Karenzbeteiligung und das Papamonat von Vätern in Österreich steht. Das Ergebnis: Von einer fairen Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Eltern ist Österreich weit entfernt. Nur jeder fünfte Vater nimmt Elternkarenz in Anspruch. Viele Väter bleiben außerdem nur kurz zuhause und auffällig oft in den Sommermonaten. Auch im Bundesländervergleich zeigt die Analyse erhebliche Unterschiede.
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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Während derzeit vor allem vor Bürokratie gewarnt wird, zeigt unsere Analyse: Die große Mehrheit der Unternehmen ist von den Berichtspflichten gar nicht betroffen, gleichzeitig schützt die Maßnahme 41,4 Prozent der Erwerbstätigen im Land vor Lohndiskriminierung. Eine nationale Umsetzung über die EU-Mindeststandards hinaus wäre empfehlenswert, da sie in Österreich aufgrund der durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht ausreichend genug greift.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Hochwasser 2024: Betroffene Pflegeheime und Pflegekräfte gesucht

Hochwasser 2024: Betroffene Pflegeheime und Pflegekräfte gesucht

Arbeitest du in einem Pflege- oder Altenheim in Niederösterreich und warst vom Hochwasser im September 2024 betroffen? Wir brauchen deine Unterstützung! Hier geht’s zum Fragebogen. 
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