Bürogebäude als Symbolbild für die Steuergeschenke, die Unternehmen mit dem Budget 2023 bekommen
/ 15. Oktober 2022

Wir sollten den Gürtel enger schnallen, denn der Kuchen wird für alle kleiner? Nicht für alle. Während sich ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung inzwischen jeden Kuchenkrümel vom Mund absparen muss, schneiden sich andere besonders große Stück ab. Allen voran Unternehmen, die von der Krise profitieren, etwa große Energiekonzerne. Mit dem Budget bekommen Unternehmen sogar immer mehr vom Kuchen direkt serviert. Aufgrund der sinkenden Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne und niedrigerer Sozialversicherungsbeiträge zahlen sie ab 2023 weniger Steuern und Abgaben.

Geld, das in der Staatskasse zukünftig fehlt. Aber nicht nur auf der Einnahmenseite, auch bei den öffentlichen Ausgaben gehören die Unternehmen zu den großen Gewinnern des Budgets. Schon in den ersten beiden Pandemiejahren griff ihnen der Staat über die Investitionsprämie und die Corona-Hilfen kräftig wie noch nie zuvor unter die Arme.

Nun folgt mit dem Energiekostenzuschuss der nächste gewichtige Ausgabenposten. Für 2022 sind rückwirkend 1,3 Milliarden Euro vorgesehen, aber die Forderung nach noch mehr Geld – angesichts noch höherer Energiekosten – ist für 2023 schon auf dem Tisch. Sicher sollten wir auch Unternehmen ob der enormen Energiekosten unterstützen. Abermals kommt dabei jedoch die Gießkanne zum Einsatz. Zuschüsse bis zu zwei Millionen Euro werden unabhängig davon ausbezahlt, ob ein Unternehmen profitabel wirtschaftet oder nicht.

Die Gefahr: Es wird viel Geld an Unternehmen verteilt, die ihre Preise erhöhen können und Gewinne schreiben.

Aus Fehlern lernen, Überforderungen vermeiden

Dadurch kam es bereits bei den Corona-Hilfen zu massiven Überförderungen. Unternehmen erhielten mehr Staatshilfen als sie eigentlich gebraucht hätten, um ihren Fortbestand zu sichern und liquide zu bleiben. Eine Rückforderungsklausel könnte sicherstellen, dass das bei den kleinen Unternehmen diesmal nicht passiert. Bei höheren Fördersummen sieht der Energiekostenzuschuss zwar sehr wohl eine Überprüfung der Förderkriterien vor.

Große, energieintensive Unternehmen gibt es in Österreich jedoch nur wenige. Für sie wären Einzellösungen sinnvoller als pauschale Hilfen – etwa über vorübergehende Staatsbeteiligungen. Beteiligt sich der Staat an den Unternehmen, kann er die Beteiligungen nach der Krise wieder verkaufen und damit sogar Gewinne schreiben, anstatt mit Zuschuss hinter Zuschuss Löcher ins Budget zu reißen. Die USA und die Schweiz haben das mit ihren Banken während der Finanzkrise vorgemacht.

Nationale Übergewinnsteuer und andere Vermögensbeiträge

Vor allem muss der Grundsatz gelten: Wer von der Krise profitiert, muss auch einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Eine nationale Übergewinnsteuer – über den viel zu geringen Plan der EU hinaus – könnte das Budget im kommenden Jahr deutlich aufbessern. Aber auch langfristig sollten jene Unternehmen, die heute noch Hilfe brauchen, ihren Beitrag wieder solidarisch leisten und die Hilfeleistung in der Krise wieder zurückzahlen.

Momentan steuern die größeren Unternehmen nur sechs von 100 Steuereuros zum Staatsbudget bei. Anstatt die Körperschaftsteuer weiter zu senken, sollten wir die Steuerstruktur grundlegend ändern: Um höhere Beiträge von Vermögen und Unternehmensgewinnen kommen wir nicht herum, wollen wir die Ausgaben für eine nachhaltige Zukunft auch langfristig stemmen.

 

Dieser Text erschien zunächst in der Momentum-Kolumne "Ausgerechnet" bei ZackZack.

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