
Überwiegend Frauen arbeiten im Job Teilzeit. Unternehmen schreiben jedoch viele Stellen nur mit Teilzeit aus. Gerade in überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen ist der Anteil der offenen Teilzeitstellen hoch. Das zeigt unsere Auswertung von AMS-Zahlen. Um mehr Vollzeitangebote für Arbeitsuchende zu ermöglichen, kann die Regierung Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen.
Eine Analyse der 2024 von Betrieben beim AMS ausgeschriebenen Stellen zeigt: Während im Durchschnitt über alle Branchen in nur jeder siebenten Stelle „ausschließlich Teilzeit“ verlangt wird, ist der Anteil in Branchen mit vielen weiblichen Beschäftigten deutlich höher. Über drei Viertel der Beschäftigten in der Gesundheits- und Sozialbranche sind Frauen. Drei von zehn Stellen dort sind mit „nur Teilzeitarbeit“ ausgeschrieben. Einen hohen Anteil an ausschließlichen Teilzeitstellen hat weiters der Erziehungs- und Unterrichtssektor (ebenfalls 30 Prozent), der Handel (26 Prozent), sowie Kunst, Erholung und Sport (24 Prozent). Einen überdurchschnittlich hohen Anteil haben außerdem sonstige Dienstleistungen (19 Prozent) sowie die Gastronomie und Hotellerie (15 Prozent). Eine Vollzeitarbeit zu bekommen ist umso schwerer, je mehr Stellen Unternehmen exklusiv mit Teilzeitkräften besetzen.
Als bester Arbeitgeber präsentiert sich der Staat. Ein hoher Frauenanteil trifft auf einen niedrigen erzwungenen Teilzeitanteil (7 Prozent), aber eine große Zahl an offenen Stellen mit Wahlmöglichkeit zwischen Teil- und Vollzeit. Überwiegend männlich geprägte Berufe haben einen einstelligen Anteil an offenen Stellen mit ausschließlich Teilzeit. Der Bau hat 2 Prozent, die Warenherstellung 5 Prozent, Verkehr und Lagerarbeit 7 Prozent.
Unternehmen setzen auf Teilzeitkräfte, weil ihnen ungeplante oder regelmäßig eintretende Mehrarbeit billiger kommt. Ordnen sie Mehrarbeit bei Teilzeit-Mitarbeiter:innen an, beträgt der Lohn-Zuschlag nur 25 Prozent. Ordnen sie Überstunden bei Vollzeit-Beschäftigten an, müssen sie 50 Prozent mehr zahlen. Erhöht die Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern die Mehrarbeitszuschläge auf 50 Prozent auch für Teilzeitkräfte, gäbe es einen Anreiz für Unternehmen, ihren Beschäftigten Vollzeitarbeitsplätze zu gewähren.
Auch geteilte Dienste zwingen Beschäftigte in Teilzeit. Besonders in der Reinigungsbranche, Gastronomie oder der Pflege kommen Dienstzeiten in der Früh und am Abend – mit einer unbezahlten Pause dazwischen – häufig vor. Sinnvoll wäre daher ein „Recht auf Vollzeit“. Große Arbeitgeber:innen mit über 25 Beschäftigten müssten ihren Teilzeitbeschäftigten dann einen Vollzeitjob anbieten, wenn diese Stunden aufstocken möchten. 139.377 Arbeitskräfte (Teilzeit-Unterbeschäftigte) möchten laut WIFO ihre Arbeitszeit um durchschnittlich 11 Stunden pro Woche erhöhen. Pro Arbeitswoche können Unternehmen bereits jetzt damit 1,5 Millionen Arbeitsstunden mehr in Anspruch nehmen.
Auch ein Ausbau der Kinderbetreuung, der Pflegeheime, eine niedrigere geschlechtsspezifische Lohnlücke (Gender-Pay-Gap), sowie höhere Gehälter in Frauenbranchen können die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen. Wenig sinnvoll ist ein Umbau der Steuersätze der Lohn- und Einkommensteuer. Der kostet dem Staat viel Geld, aber verteilt von schlecht bezahlten Frauen zu gut bezahlten Männern um.