Immer wieder lesen wir von Unternehmen, die Probleme bei der Besetzung offener Stellen haben. Der Fachkräftemangel als Verantwortlicher ist fest verankert in der wirtschaftspolitischen Berichterstattung. Einer wissenschaftlichen Definition unterliegt der Begriff des Fachkräftemangels nicht, allerdings einer gesetzlichen. Berufe, in denen es weniger als 1,5-mal so viele Arbeitslose wie offene Stellen gibt, werden vom Gesetzgeber als Mangelberuf klassifiziert. Für Bewerber:innen auf Mangelberufe gelten erleichterte Zuzugsbestimmungen für Angehörige aus EU-Drittstaaten. Damit wird der Pool an potenziellen Arbeitskräften vergrößert und Unternehmen werden von einem Verbesserungsdruck befreit. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen wäre aber in vielen Mangelberufen dringend notwendig, denn oft liegt der Grund für Rekrutierungsschwierigkeiten beim Unternehmen selbst. So müssten die Löhne in jenen Berufen, in denen besonders schwer Personal zu finden ist, eigentlich stark steigen. Der neue Policy Brief des Momentum Institut zeigt allerdings das Gegenteil. Die Löhne in Mangelberufen sind im Beobachtungszeitraum von 2016 bis 2021 weniger stark gestiegen als der Durchschnitt aller Löhne.