Wohnhaus als Symbolbild für Mietpreisbremse
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  Alexander Huber
/ 22. März 2023

Vermieter:innen erhöhen die Mieten rasch alle paar Monate um die Inflationsrate. Löhne und Pensionen werden aber erst mit ein bis zwei Jahren Verzögerung um aufgetretene Preissteigerungen erhöht. Mieterhöhungen werden somit zu einer besonderen Teuerungs-Belastung. Um den Kaufkraftverlust der Mieter:innen zu bremsen, sollten Mieterhöhungen 2023 effektiv begrenzt werden.

Die Bundesregierung ringt noch um eine Mietpreisbremse. Als Alternative ist ein erhöhter Wohnkostenzuschuss im Spiel. Das ökosoziale Momentum Institut hat drei Modelle auf ihre Entlastungswirkung für Mieter:innen im Altbau (Richtwerte) überprüft. Im Zeitraum 2023-2025 bringt eine strenge Mietpreisbremse (max. 2 Prozent Erhöhung im Jahr) den Mieter:innen die größte Entlastung. Mit deutlichem Abstand folgt die Streckung der diesjährigen Mieterhöhung auf drei Jahre – der Verhandlungsstand der Koalitionsparteien bis vor kurzem. Etwas schlechter schneidet der neue Vorschlag einer Einmalzahlung in Form eines erhöhten Wohnkostenzuschuss ab.

Das Momentum Institut hat analysiert, wie sich unterschiedliche Maßnahmen auf die Mieterhöhungen der kommenden Jahre bei Richtwertmieten auswirken würde. Betrachtet wurden vier verschiedene Szenarien:

(1) Keine Mietpreisbremse, kein Wohnkostenzuschuss
(2) der bis vor kurzem kolportierte Verhandlungsstand der Regierung: Eine Aufteilung der 2023 vorgesehenen 8,6-prozentigen Mieterhöhung auf mehrere Jahre (3,8 Prozent Erhöhung jeweils 2023 und 2024 und ein weiteres Prozent 2025)
(3) den neuen Vorschlag der Kanzlerpartei mit 200 Millionen Wohnkostenzuschuss, der im Schnitt 143 Euro pro Miethaushalt bereitstellt.
(4) das spanische Modell einer Mietpreisbremse mit zwei Prozent maximaler Mieterhöhung pro Jahr.

Im Schnitt 2023 höhere Entlastung durch Mietpreisbremsen statt durch Wohnkostenzuschuss

Einigt sich die Regierung auf keine Preisbremse, erhöht sich die Miete ab 1. April 2023 für rund 400.000 Haushalte in Richtwertmiete um 8,6%. Im Altbau wären das durchschnittlich 512 Euro. Gelingt den Koalitionsparteien eine Streckung der diesjährigen Mieterhöhung auf drei Jahre, steigt die Richtwertemiete 2023 im Vergleich zu 2022 im Schnitt um 226 Euro (um 3,8 Prozent). Effektiver wäre eine Mietpreisbremse, die den Mietenanstieg auf maximal zwei Prozent begrenzt. Die Mehrbelastung der Mieter:innen beträgt in diesem Fall nur 119 Euro. Schwerer vergleichbar ist der zusätzliche Wohnkostenzuschuss. Würde er für alle Mieter:innen gleichmäßig ausbezahlt, beträgt er rund 143 Euro pro Mieter:innenhaushalt, womit die zusätzliche Mietbelastung von 512 Euro auf 369 Euro im Jahr 2023 reduziert wird. Damit fällt die Entlastung im Durchschnitt geringer aus als mit den beiden Mietpreisbremsen.

2024 findet gesetzlich keine weitere Erhöhung der Richtwertmieten statt. Im Jahr 2025 wird die Jahres-Miete um weitere 641 Euro im Jahr erhöht, wenn man die heutigen Inflations-Prognosen der Österreichischen Nationalbank als Ausgangsbasis für künftige gesetzliche Richtwert-Mieterhöhungen nimmt. Durchschnittlich müssten Mieter:innen somit 2025 rund 1153 Euro mehr für die Miete stemmen als noch 2022.

Ohne Mietpreisbremse: Mehrkosten durch Mieterhöhungen in den kommenden drei Jahren bei über 2000 Euro

Die aufsummierten Mehrkosten 2023-2025 durch Mieterhöhungen seit Ende 2022 machen ohne Mietpreisbremse für die durchschnittliche Wohnung mit Richtwertmiete voraussichtlich 2178 Euro aus. Weil der Wohnkostenzuschuss in Höhe von 200 Millionen Euro nächstes und übernächstes Jahr nicht mehr wirkt, fällt die Belastung in diesem Szenario mit 2035 Euro nicht merklich geringer aus. Geringfügig besser schneidet der bisherige Regierungsvorschlag – Streckung der eigentlich Mieterhöhung 2023 auf drei Jahre – aus. Die Mehrbelastung durch Mieterhöhungen 2023-2025 beträgt 1906 Euro. Mit Abstand am niedrigsten fällt die Erhöhung der Jahresmieten über die nächsten drei Jahre mit insgesamt 724 Euro aus, wenn die Mieterhöhungen mit 2 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Eine Mietpreisbremse nach spanischem Vorbild bedeutet: Mieter:innen müssten durchschnittlich nur ein Drittel der Mehrkosten fürs Wohnen aufwenden, die sie ganz ohne Mietpreisbremse aufbringen müssen.

Mietpreisbremse für alle Mietverträge empfohlen

Bei den Richtwertmieten drängt zwar die Zeit am stärksten. Eine Mietpreisbremse, die nur für Richtwertmieten gilt, ist jedoch unvollständig. Vor allem für Menschen am Land ist es zentral, dass die Preisbremse bei allen Mietverträgen greift – auch bei privaten Verträgen. Bei den Kategoriemieten, steht zudem im Juni eine gesetzliche Erhöhung vor der Türe. Das Momentum Institut empfiehlt daher eine Mietpreisbremse für alle Mietverträge, um die Kaufkraft der Mieter:innen zu erhalten und die Teuerung durch Mieterhöhungen nicht weiter anzuheizen.

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