UnternehmerInnen
/ 2. Dezember 2020
  • Rund EUR 1 Mrd. Zusatzkosten für Gastronomie & Hotellerie im Dezember
  • 50% Umsatzersatz für geschlossene Betriebe bedeutet immer noch Überförderung
  • Gesamtkosten steigen potenziell auf bis zu EUR 7 Mrd.
  • Fixkostenzuschuss im Dezember wäre bessere Lösung
  • Endgültiges Ende des Umsatzersatzes zum 1.1.2021 notwendig

 

Die Regierung plant im Zuge der schrittweisen Lockerungen Gastronomie und Hotellerie über Weihnachten bis 6. Jänner 2021 geschlossen zu halten. Anders als im November soll den betroffenen Betrieben für den Dezember nicht mehr 80%, sondern 50% des Umsatzes ersetzt werden. Bemessungsgrundlage soll wiederum der Vorjahresumsatz in diesem Monat sein. „Nach unseren Berechnungen würde die Verlängerung des Umsatzersatzes für Gastronomie und Hotellerie im Dezember somit zusätzlich rund EUR 1 Mrd. kosten“, sagt Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts. Damit könnten auch die Gesamtkosten des Umsatzersatzes auf EUR 7 Mrd. ansteigen, sofern wie angekündigt auch der Großhandel einen Teil seiner Umsätze refundiert bekommt.

Gewinne für Hoteliers

Umsatzerlöse der Betriebe erwirtschaften neben einem Gewinn vor allem die Ausgaben für angefallene Kosten. Bei geschlossenen Betrieben fallen Personalkosten, Wareneinsatz, sowie andere variable Kosten jedoch größtenteils weg. „Für ein durchschnittlich gut gehendes Hotel mit normalerweise rund 10% Gewinn (vom Umsatz) kann ein 50%-Ersatz des Umsatzes bei behördlicher Schließung noch immer einen sehr ordentlichen Gewinn von bis zu 20% des Umsatzes bedeuten. Voraussetzung ist, dass das Hotel die variablen Personal- und Materialkosten während der Schließung herunterfahren kann. Die tatsächlich anfallenden Fixkosten betragen dann nur rund 30% des Umsatzes“, rechnet Picek vor. Die Gewinne vieler Hoteliers könnten im November und Dezember somit im Vergleich zum Vorjahr trotz Schließung steigen. “Hoteliers Gewinne zu bezahlen, sei es auch nur für einzelne Monate, ist nicht Aufgabe des Staates”, so Picek.

Wirtschaftliche Vernunft gebietet Ende des Umsatzersatzes

Insgesamt hat sich der Umsatzersatz als pauschales Instrument erwiesen, das wenig treffsicher, äußerst ineffizient und extrem teuer ist. Der Überförderung ganzer Branchen unter Ausklammerung marktwirtschaftlicher Grundprinzipien wurde damit Vorschub geleistet. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, aber auch Umsätze beispielsweise aus dem Take-Away-Verkauf nicht gegenzurechnen, hat die Überförderung verschärft.

“Einfach mit der Gießkanne alle zu bedienen kann nicht das Ziel staatlicher Wirtschaftshilfen sein, auch nicht während Corona”, sagt Picek und ergänzt: “Das Momentum Institut würde eine endgültige Abschaffung des Umsatzersatzes daher sehr begrüßen. Er wird nämlich immer mehr zu einem Fass ohne Boden. Jeder greift jetzt in den staatlichen Geldkoffer. Der Umsatzersatz gehört deshalb schleunigst abgestellt”, empfiehlt Picek.

Deutschland hat diesen Schritt bereits gesetzt und schafft ihn mit 1. Jänner 2020 zugunsten des treffsicheren Fixkostenzuschusses ab. “Österreich sollte diesem Beispiel folgen und auch während eines möglichen dritten Lockdowns keine Wiedereinführung des Umsatzersates andenken”, meint Picek.

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