Schwerpunkt: Arbeit

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Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Teilzeitkräfte zahlen beim Budget besonders drauf. Die Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen soll zurückgefahren werden. Künftig bleibt bei vielen weniger vom Netto. Eine Lohnkürzung am Konto. 
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Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Die Bundesregierung plant, die Partnereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe wiedereinzuführen. Wir haben die Auswirkungen eines möglichen Modells simuliert: Betroffene Personen verlieren im Schnitt 38 Prozent ihres persönlichen Einkommens. Damit ist die Maßnahme eine der finanziell einschneidendsten im gesamten Sparpaket. Die geplante soziale Abfederung senkt die Zahl der Betroffenen und verschiebt sie in die obere Mittelschicht im Vergleich zum ursprünglichen Modell vor 2018. Zu drei Vierteln trifft die Maßnahme Frauen.
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Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste. Einkommensverlust in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nach Anrechnung des Partner:inneneinkommens.
Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste
Bekommen die Partner:innen von Notstandshilfebezieher:innen „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Zum Vergleich: Die Rückkehr zum alten Modell vor 2018 würde für rund 31.150 Haushalte herbe Einkommensverluste bedeuten. Die Kürzungen für Betroffene fallen höher aus: Im Durchschnitt streicht man ihnen damit 568 Euro. Das entspricht der Hälfte ihres Einkommens, das ohnehin niedrig ist. Über sieben von zehn Betroffenen sind Frauen. 
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Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen. Die Grafik zeigt den Anteil der Betroffenen nach Geschlecht.
Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen
Bekommt die Partner:in eine:r Notstandshilfebezieher:in „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Unsere Simulation zeigt: Über sieben von zehn der Betroffenen waren Frauen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine:n Partner:in mit guter Bezahlung haben, womit sie in einem Haushalt leben, der vor der Kürzung einkommensmäßig zur Mittelschicht oder gehobenen Mittelschicht gehört (fünftes bis siebentes Zehntel nach Haushaltseinkommen). Dennoch sinkt das Haushalts-Nettoeinkommen um durchschnittlich elf Prozent durch die Kürzung der Notstandshilfe der Person mit weniger Einkommen.  Weil das Arbeitsmarktservice seit 2018 keine Daten mehr zum Partnereinkommen der Notstandshilfebezieher:innen abfragt – weil die gesetzliche Grundlage weggefallen ist – wurde hier die Anzahl der Betroffenen mittels des Mikrosimulationsmodells EUROMOD hochgerechnet. Die Zahl der Beobachtungen ist allerdings recht klein, weshalb die Ergebnisse eine Schätzung sind. Größenordnungsmäßig sind sie allerdings auch im Jahr 2017 (EUROMOD und AMS-Daten) gut vergleichbar. Bekannte Abweichungen wurden berücksichtigt. 
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Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe. Die Grafik zeigt, wie viele Euro im Monat betroffene Bezieher:innen nach Anrechnung des Einkommens der Partner:in verlieren.
Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe
Die Bundesregierung wird das alte Modell (vor 2018) der Partnereinkommensanrechnung in der Notstandshilfe wohl nicht eins zu eins übernehmen, sondern ein Neues entwickeln. Würde das alte Modell wiedereingeführt, brächte das dem Bundesbudget weniger Ausgaben im Ausmaß von 210 Millionen Euro. Die Einigung zum Budget 2027/28 sieht jedoch Einsparungen von 60 Millionen Euro vor. Um dieses Sparziel bei Notstandshilfebezieher:innen zu erreichen, ist ein weniger drastisches Modell bei der Partnereinkommensanrechnung möglich als noch 2018. Unseren Schätzungen zufolge könnte die Einkommensgrenze (des Partners), ab der die Anrechnung auf die eigene Notstandshilfe erfolgt, bei rund 3.000 Euro Nettoeinkommen liegen.  Wir haben eine Möglichkeit simuliert: Die Freigrenze, ab der die Einkommensanrechnung erfolgt, ließe sich von 780 Euro (inflationsangepasstes Modell von 2018, wie oben) auf 2.950 Euro erhöhen. So lässt sich der Effekt der Maßnahme etwas begrenzen: Die Zahl der Betroffenen beträgt 12.200. Die müssen mit hohen persönlichen Einkommenseinbußen rechnen. Fast alle der betroffenen Notstandshilfebezieher:innen rangieren dem persönlichen Einkommen nach ohnehin bereits im ärmsten Drittel. Sie verlieren im Durchschnitt 460 Euro pro Monat. Das entspricht 38 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens. Drei Viertel der Betroffenen sind Frauen.
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Volle Pensionsanpassung für kleine Pensionen unabdingbar

Volle Pensionsanpassung für kleine Pensionen unabdingbar

Die Bundesregierung hat die Pensionsanpassung für 2027 bekannt gegeben. Das Momentum Institut hat berechnet, wer brutto wie viel Pensionsanpassung bekommt, und wie viel zum vollen Ausgleich der Teuerung fehlt. Es bräuchte einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionist:innen, zumindest aber müssen kleine und mittlere Pensionen unter 3.000 Euro vollumfänglich angepasst werden.
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Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension
Werden die Pensionen, wie von der Regierung heute vorgesehen, angepasst, ist der Kaufkraftverlust für etliche Pensionist:innen beträchtlich. Eine:r Pensionist:in mit durchschnittlicher Pension (1.949 Euro brutto im Monat) fehlen 95 Euro jährlich auf den vollen Teuerungsausgleich. Dieser Betrag fehlt auch bei jeder zukünftigen Pensionsanpassung. Eine Frau mit durchschnittlichem Pensionsbezug verliert brutto jährlich 74 Euro. Bei einem Mann mit Durchschnittspension verursacht die Pensionserhöhung unter der Inflation einen Kaufkraftverlust von 124 Euro jährlich. Beziehenden von einer überdurchschnittlich hohen Pension mit 4.000 Euro monatlich fehlen künftig 196 Euro im Jahr. Ein:e Pensionist:in mit 1.350 Euro Pension, also wenige Euro über der Grenze der Ausgleichszulage, fällt um 66 Euro jährlich um.
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Bei allgemeiner Pensionanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust. Die Grafik zeigt den Fehlbetrag zum vollen Inflationsausgleich durch die von der Regierung festgelegte Pensionsanpassung in Höhe von 2,95 Prozent nach Bruttopensionseinkommen.
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Die Bundesregierung erhöht die Pensionen um 2,95 Prozent und damit unter der voraussichtlichen Teuerung von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme sind die „Mindestpensionist:innen“ mit Ausgleichszulage. Sie erhalten 3,3 Prozent und damit den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft 111.165 Personen (Stand 2024) bzw. jede 20. Pensionist:in, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.
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Pflege: Danke sagen reicht nicht

Pflege: Danke sagen reicht nicht

Manchmal zeigt ein Budget ziemlich ungeschminkt, was einem Land wichtig ist. Für Pflege stellt die Regierung ab 2028 zusätzliche 210 Millionen Euro in Aussicht. Gleichzeitig kostet allein die Senkung der Lohnnebenkosten fast zwei Milliarden Euro pro Jahr. Vermögens- und Erbschaftssteuern bleiben weiterhin tabu.
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Pensionen: Soziale Staffelung bringt 5 von 6 Pensionierten Teuerungsausgleich

Pensionen: Soziale Staffelung bringt 5 von 6 Pensionierten Teuerungsausgleich

Die Bundesregierung will auch bei den Pensionierten einsparen. Mit sozialer Staffelung erhalten fünf von sechs Pensionierten den vollen Teuerungsausgleich. Andersfalls – ohne Staffelung – verlieren Mindestpensionist:innen 92 Euro brutto im kommenden Jahr. 
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Sozial gestaffelte Pensionsanpassung bringt höhere Pension für Durchschnittspensionist:in. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Sozial gestaffelte Pensionsanpassung bringt höhere Pension für Durchschnittspensionist:in
Sowohl die Mindestpensionist:in, der durchschnittliche Pensionist und die durchschnittliche Pensionist:in steigen im Szenario mit sozial gestaffelter Pensionserhöhung besser aus. Eine Mindestpensionist:in (Ausgleichszulage) erhält heuer 1.308 Euro Brutto-Pension im Monat, vierzehn Mal im Jahr. Mit sozialer Stafflung erhält sie den vollen Teuerungausgleich, und damit im kommenden Jahr 604 Euro mehr. Ohne Staffelung bekommt sie nur 513 Euro mehr. Somit steigt sie mit sozialer Staffelung um 91 Euro brutto im Jahr besser aus (netto: 72 Euro). Auch eine Frau mit Durchschnittspension steigt kommendes Jahr mit sozialer Staffelung um 106 Euro brutto besser aus, ein Mann mit Durchschnittspension um 177 Euro. Lediglich eine Person mit höherer Pension (beispielsweise brutto 4.000 Euro im Monat) verliert durch die soziale Staffelung kommendes Jahr 182 Euro aufs ganze Jahr gerechnet.
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Mit gestaffelter Pensionserhöhung erhalten fünf von sechs Pensionist:innen den vollen Inflationsausgleich.
Mit gestaffelter Pensionserhöhung erhalten fünf von sechs Pensionist:innen den vollen Inflationsausgleich
Mit sozialer Staffelung werden die Pensionen unter 3.000 Euro um 3,3 Prozent erhöht (volle Inflationsanpassung). Pensionen über 3.000 Euro bekommen einen Festbetrag als Pensionserhöhung in Höhe von 99 Euro (brutto). Auf das ganze Jahr 2027 gerechnet steigt ihre Bruttopension um 1.386 Euro. Das würde circa 280 Mio. Euro Einsparung bringen. Fünf von sechs Pensionierten (82 Prozent) bekommen somit einen vollen Ausgleich für die Teuerung des vergangenen Jahres, während einer von sechs mit der Pensionsanpassung hinter der Inflation zurückbleibt.
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