Schwerpunkt: Arbeit

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Chemische Industrie: Zweitstärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr. Veränderung der Industrieproduktion 2024/2025. Die Grafik zeigt, wie sich die Produktion von Industriebranchen im Jahresvergleich in Prozent verändert haben. Den größten Zuwachs gibt es bei Gas- und Wärmeversorgung, gefolgt von Chemie und Holz. Den größten Produktionsrückgang gab es in der Mineralölindustrie gefolgt von der Glasindustrie.
Chemische Industrie: Zweistärkster Produktionsanstieg im letzten Jahr
Von 2024 auf 2025 stieg die Industrieproduktion der chemischen Industrie um 10,7 Prozent. Das ist deutlich mehr als die Industrie (inklusive Bau) insgesamt mit einem leichten Plus von 3,6 Prozent. Das kräftige Plus übertreffen lediglich die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen (+14,4 Prozent). Bereits in der Frühjahrslohnrunde abgeschlossen haben die Elektronik & Elektrobranche, die ein Plus von 6,7 Prozent verzeichnete, sowie die Papierindustrie mit fallender Produktion von –4,6 Prozent.
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Sparpaket macht ältere Beschäftigte für Betriebe teurer

Sparpaket macht ältere Beschäftigte für Betriebe teurer

Die Bundesregierung kürzt im Zuge des Sparpakets den Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt, der ein Teil des Lohns von Beschäftigten ist. Das kostet den Staat pro Jahr zwei Milliarden Euro – mehr als ein Drittel des Sparbedarfs für 2027/28. Was als Entlastung für Betriebe verkauft wird, hat eine problematische Nebenwirkung: Bisher musste für Arbeitnehmer:innen über 60 Jahre kein FLAF-Beitrag geleistet werden, diese Befreiung fällt jedoch ab 2028. Nachdem der Beitragssatz in Zukunft für alle Beschäftigten die verminderten 2,7 Prozent beträgt, werden ältere Beschäftigte für Unternehmen teurer als bisher. Das zeigt eine Analyse des Momentum Instituts.
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Die Grafik vergleicht die Wirkung der geplanten Lohnnebenkosten-Reform auf Beschäftigte unter 60 Jahren und auf einen 63-jährigen Beschäftigten. Beide haben ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 sinkt das Superbrutto von 50.000 auf 49.614 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 386 Euro. Bei einem 63-jährigen Beschäftigten steigt das Superbrutto von 46.841 auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung von 2.348 Euro. Die Grafik zeigt: Jüngere Beschäftigte werden für Unternehmen günstiger, ältere Beschäftigte teurer.
Regierung macht ältere Beschäftigte teurer
Ausgangspunkt für die Analyse ist ein Bruttojahreseinkommen von 38.619 Euro. Bei Beschäftigten unter 60 Jahren sinkt das sogenannte Superbrutto (Bruttoeinkommen plus Lohnnebenkosten) durch die Kürzung von 50.000 auf 49.614 Euro. Für Unternehmen bedeutet das 386 Euro weniger Lohnnebenkosten. Anders ist die Wirkung bei älteren Beschäftigten. Ein 63-jähriger Beschäftigter mit demselben Bruttoeinkommen kostet einen Betrieb derzeit 46.841 Euro. Nach der Umsetzung der Maßnahme steigt dieser Betrag auf 49.189 Euro. Das entspricht einer Verteuerung um 2.348 Euro. Der Grund: Für ältere Beschäftigte gelten bisher Befreiungen bei bestimmten Dienstgeber:innenbeiträgen. Diese Entlastung wird durch die geplante Umschichtung weitgehend zurückgenommen. Der Kostenvorteil von älteren Beschäftigten für Unternehmen schrumpft dadurch deutlich. Die Regierung will, dass Menschen länger arbeiten. Gleichzeitig macht sie ältere Beschäftigte für Betriebe teurer. Das ist arbeitsmarktpolitisch der falsche Anreiz.
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Die Balkengrafik zeigt die Arbeitslosenquote nach Alter und Geschlecht. Bei Männern steigt die Quote mit dem Alter deutlich: von 7,0 Prozent bei den 45- bis 57-Jährigen auf 15,6 Prozent bei 64-Jährigen. Bei Frauen steigt die Quote bis 61 Jahre auf 9,8 Prozent und sinkt danach stark, weil viele Frauen bereits in Pension gehen. Die Grafik zeigt, dass die Arbeitslosigkeit kurz vor dem Pensionsalter besonders hoch ist.
Je älter, umso weniger Chancen auf einen neuen Job
Die Arbeitslosenquote steigt bei Männern mit dem Alter deutlich an. In der Gruppe der 45- bis 57-Jährigen liegt sie bei 7,0 Prozent, bei 60-Jährigen bereits bei 10,8 Prozent. Bei 61-Jährigen beträgt sie 12,7 Prozent, bei 62-Jährigen 13,1 Prozent. Den höchsten Wert erreichen Männer mit 64 Jahren: 15,6 Prozent. Bei Frauen zeigt sich der höchste Wert mit 9,8 Prozent im Alter von 61 Jahren. Danach fällt die Arbeitslosenquote deutlich ab, weil viele Frauen bereits in Pension gehen können. Die Grafik verdeutlicht: Wer kurz vor der Pension arbeitslos wird, hat besonders schlechte Chancen auf einen neuen Job.
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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Während derzeit vor allem vor Bürokratie gewarnt wird, zeigt unsere Analyse: Die große Mehrheit der Unternehmen ist von den Berichtspflichten gar nicht betroffen, gleichzeitig schützt die Maßnahme 41,4 Prozent der Erwerbstätigen im Land vor Lohndiskriminierung. Eine nationale Umsetzung über die EU-Mindeststandards hinaus wäre empfehlenswert, da sie in Österreich aufgrund der durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht ausreichend genug greift.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Teilzeitkräfte zahlen beim Budget besonders drauf. Die Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen soll zurückgefahren werden. Künftig bleibt bei vielen weniger vom Netto. Eine Lohnkürzung am Konto. 
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Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Die Bundesregierung plant, die Partnereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe wiedereinzuführen. Wir haben die Auswirkungen eines möglichen Modells simuliert: Betroffene Personen verlieren im Schnitt 38 Prozent ihres persönlichen Einkommens. Damit ist die Maßnahme eine der finanziell einschneidendsten im gesamten Sparpaket. Die geplante soziale Abfederung senkt die Zahl der Betroffenen und verschiebt sie in die obere Mittelschicht im Vergleich zum ursprünglichen Modell vor 2018. Zu drei Vierteln trifft die Maßnahme Frauen.
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Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste. Einkommensverlust in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nach Anrechnung des Partner:inneneinkommens.
Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste
Bekommen die Partner:innen von Notstandshilfebezieher:innen „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Zum Vergleich: Die Rückkehr zum alten Modell vor 2018 würde für rund 31.150 Haushalte herbe Einkommensverluste bedeuten. Die Kürzungen für Betroffene fallen höher aus: Im Durchschnitt streicht man ihnen damit 568 Euro. Das entspricht der Hälfte ihres Einkommens, das ohnehin niedrig ist. Über sieben von zehn Betroffenen sind Frauen. 
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Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen. Die Grafik zeigt den Anteil der Betroffenen nach Geschlecht.
Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen
Bekommt die Partner:in eine:r Notstandshilfebezieher:in „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Unsere Simulation zeigt: Über sieben von zehn der Betroffenen waren Frauen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine:n Partner:in mit guter Bezahlung haben, womit sie in einem Haushalt leben, der vor der Kürzung einkommensmäßig zur Mittelschicht oder gehobenen Mittelschicht gehört (fünftes bis siebentes Zehntel nach Haushaltseinkommen). Dennoch sinkt das Haushalts-Nettoeinkommen um durchschnittlich elf Prozent durch die Kürzung der Notstandshilfe der Person mit weniger Einkommen.  Weil das Arbeitsmarktservice seit 2018 keine Daten mehr zum Partnereinkommen der Notstandshilfebezieher:innen abfragt – weil die gesetzliche Grundlage weggefallen ist – wurde hier die Anzahl der Betroffenen mittels des Mikrosimulationsmodells EUROMOD hochgerechnet. Die Zahl der Beobachtungen ist allerdings recht klein, weshalb die Ergebnisse eine Schätzung sind. Größenordnungsmäßig sind sie allerdings auch im Jahr 2017 (EUROMOD und AMS-Daten) gut vergleichbar. Bekannte Abweichungen wurden berücksichtigt. 
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