Schwerpunkt: Arbeit

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Bei allgemeiner Pensionsanpassung gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Ohne soziale Staffelung wäre eine Pensionsanpassung von 2,8 Prozent für alle möglich. Das liegt um 0,5 Prozentpunkte unter der relevanten Teuerung von 3,3 Prozent. Damit bekommt kein:e Pensionist:in den vollen Inflationsausgleich. Eine Person mit 1.000 Euro Pension bleibt um 70 Euro hinter der Teuerung zurück, eine 5.000 Euro-Pension um 350 Euro. Allerdings fallen ohne soziale Staffelung die Pensionsverluste für Personen mit höherer Pension geringer aus.
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Neuer Erbschaftssteuer-Rechner zeigt: Die meisten zahlen gar nichts

Neuer Erbschaftssteuer-Rechner zeigt: Die meisten zahlen gar nichts

Wer wäre von einer Erbschaftssteuer tatsächlich betroffen? Der neue Online-Rechner des Momentum Instituts liefert konkrete Antworten auf eine oft emotional geführte Debatte. Unter www.erbschaftssteuer-rechner.at können Nutzer:innen berechnen, ob und in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer für sie anfallen würde. Das zentrale Ergebnis: Die große Mehrheit der Bevölkerung wäre nicht betroffen. Besteuert würden ausschließlich sehr große Vermögen in Millionen- und Milliardenhöhe.
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Teilzeit: 70 Prozent der Mütter in Österreich sind teilzeitbeschäftigt. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, dass Männer ohne Kind häufiger in Teilzeit arbeiten als Väter.
Teilzeit: 70 Prozent der Mütter in Österreich sind teilzeitbeschäftigt
Sieben von zehn Müttern in Österreich arbeiten Teilzeit. Mit einer Quote von 69 Prozent liegt Österreich an der Spitze aller EU-Mitgliedstaaten – mehr als doppelt so hoch wie der EU-Schnitt von 32 Prozent. Selbst die Niederlande und Deutschland, die ebenfalls hohe Teilzeitquoten aufweisen, kommen auf je 66 Prozent. Auf dem 4. Platz liegt Belgien, allerdings mit einer Quote von 40 Prozent deutlich unter jener der Listenersten. Betrachtet wurden Personen zwischen 25 und 54 Jahren mit Kindern im Haushalt.
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Muttertag 2026: Teilzeit-Zwang & Sparpaket verschärft Mütter-Benachteiligung

Muttertag 2026: Teilzeit-Zwang & Sparpaket verschärft Mütter-Benachteiligung

Österreichs Mütter haben die höchste Teilzeitquote aller EU-Staaten, wie das Momentum Institut in einer Aussendung zeigt. Das ist kein Zufall – sondern das Ergebnis fehlender Betreuungsinfrastruktur und ungleich verteilter Sorgearbeit. Das Sparpaket der Bundesregierung, das vergangene Woche präsentiert wurde, verschärft die Lage von Müttern zusätzlich.
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Mütter in Teilzeit: Österreich hat die höchste Teilzeitbeschäftigung von Müttern in der EU. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Anteil der Teilzeitbeschäftigten nach Elternstatus und Geschlecht im EU-Vergleich.
Mütter in Teilzeit: Österreich hat die höchste Teilzeitbeschäftigung von Müttern in der EU
Besonders auffällig ist: In Österreich beträgt der Unterschied in der Teilzeitquote zwischen Müttern und Frauen ohne Kinder (im Haushalt) 37 Prozentpunkte – die größte Differenz in ganz Europa. Zum Vergleich im EU27-Schnitt liegt der Unterschied zwischen Frauen, die ohne Kind im Haushalt leben und Müttern in Teilzeit nur bei 13 Prozentpunkten. Das bedeutet: Kinder verändern das Erwerbsleben von Frauen in Österreich dramatisch. Bei Männern passiert das schlicht nicht. Das ist keine individuelle Entscheidung, sondern strukturelle Versäumnisse zwingen Frauen und Mütter oft in Teilzeitarbeit. Österreich hat ein System gebaut, das Mütter systematisch aus dem Erwerbsleben drängt. 
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Höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge als de-facto Lohnkürzung

Höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge als de-facto Lohnkürzung

Die geplante Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Zuge der Budgetsanierung trifft vor allem jene, die ohnehin schon wenig bezahlt bekommen. Eine neue Auswertung des Momentum Instituts zeigt: Besonders Frauen und Geringbezahlte müssen mit spürbaren Einkommensverlusten rechnen. Selbst für viele Vollzeit-Beschäftigte bedeutet die Maßnahme de facto eine Lohnkürzung.
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Reduktion der Armutsgefährdung: Sozialstaat schützt Arbeitslose immer weniger vor Armut. Die Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl von Arbeitslosenpersonen zwischen 2019 und 2025 und wie viele Personen der Sozialstaat aus der Armutsgefährdung ‚geholt‘ hat.
Reduktion der Armutsgefährdung: Der Sozialstaat schützt Arbeitslose immer weniger vor Armut
Vor Sozialleistungen wären im Jahr 2025 rund 237.000 arbeitslose Menschen armutsgefährdet gewesen. Nach Sozialleistungen sind es immer noch 160.000. Der Sozialstaat reduziert die Armutsgefährdung damit um 77.000 Personen beziehungsweise 32 Prozent. Zum Vergleich: 2019 lag diese Reduktion noch bei 46 Prozent. Damals senkte der Sozialstaat die Zahl der armutsgefährdeten Arbeitslosen von 259.000 auf 139.000 Personen. Damit hat die Schutzwirkung des Sozialstaats seit 2019 um 14 Prozentpunkte abgenommen. Besonders auffällig ist die Entwicklung seit 2023: Während damals nach Sozialleistungen 130.000 Arbeitslose armutsgefährdet waren (42 Prozent), stieg diese Zahl 2024 auf 135.000 (42 Prozent) und 2025 auf 160.000 Personen (45 Prozent).
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Lohnnebenkosten-Kürzung: Milliardengrab fürs Budget

Lohnnebenkosten-Kürzung: Milliardengrab fürs Budget

Die Kürzung der Lohnnebenkosten seit 2014 reißt mittlerweile jährlich eine Lücke von 2,8 Milliarden Euro ins Budget. Die Hälfte der Steuersenkung geht zudem an die größten Unternehmen im Land, nicht an Klein- oder Mittelbetriebe. 
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Grafik des Momentum Instituts, die die Kosten der Senkung verschiedener Teile der Lohnnebenkosten (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, FLAF, Insolvenz-Entgelt-Fonds) seit 2014 darstellt. Im Jahr 2025 fehlten im Staatsbudget 2,8 Milliarden Euro alleine durch vergangene Lohnnebenkosten-Senkungen. Aufsummiert seit 2014 erlitt der Staat 16,8 Milliarden an Mindereinnahmen durch Lohnnebenkosten-Senkungen. Die Staatsschuldenquote ist dadurch 2026 um 3,2 Prozent höher als ohne Senkungen. ALT: Grafik des Momentum Instituts, die die Kosten der Senkung verschiedener Teile der Lohnnebenkosten (Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, FLAF, Insolvenz-Entgelt-Fonds) seit 2014 darstellt.
Lohnnebenkosten-Kürzungen seit 2014 kosten bislang 16,8 Milliarden Euro
Im Jahr 2025 fehlten im Staatsbudget 2,8 Milliarden Euro allein durch vergangene Lohnnebenkosten-Kürzungen. Aufsummiert seit 2014 fehlen dadurch dem Staat insgesamt 16,8 Milliarden an Einnahmen. Die Staatsschuldenquote ist dadurch 2026 um 3,3 Prozent höher als ohne die Kürzungen. 
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Steuervorteile für “Arbeiten im Alter” begünstigt Selbstständige und Hochqualifizierte. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Anteil der Pensionist:innen, die in der Pension weiterarbeiten. 
Steuervorteile für “Arbeiten im Alter” begünstigt Selbstständige und Hochqualifizierte
Von der Steuerbegünstigung fürs „Arbeiten im Alter“ werden vor allem Besserbezahlte etwas haben. Fast jede:r zweite Selbstständige und im Familienbetrieb Mithelfende arbeitet nach Pensionsantritt noch weiter. Unter Angestellten ist es knapp jede:r Vierte, unter Arbeiter:innen knapp jede:r Siebente. Nach Ausbildung zeigt sich ein ähnliches Bild. Unter Universitätsabsolvent:innen mit im Durchschnitt höheren Stundengehältern arbeitet knapp einer von drei nach Pensionsantritt weiter. Unter Menschen mit maximal Pflichtschulabschluss ist es nur jede:r Neunte.  
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Pensionen: Finanzierungslücke bei Selbstständigen und Bäuer:innen verkleinern

Pensionen: Finanzierungslücke bei Selbstständigen und Bäuer:innen verkleinern

Arbeitnehmer:innen zahlen sich ihre Alterspensionen fast vollständig selbst. Bei Selbstständigen und Bäuer:innen dagegen ist die Finanzierungslücke umso größer. Will die Bundesregierung bei den Pensionen sparen, kann sie deshalb den Pensionszuschuss für Bäuer:innen und Selbstständige („Partnerleistung“) streichen. Im Zuge der Budgetkonsolidierung würde sich die Bundesregierung dadurch jährlich rund 600 Millionen Euro an Pensionsausgaben ersparen.
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Unselbstständig Beschäftigte zahlen mehr in die Pensionsversicherung ein als Selbstständige und Bäuer:innen. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Beitragssatz von unselbstständig Beschäftigten, freiberuflich Selbstständigen, Selbstständigen und Bäuer:innen.
Unselbstständig Beschäftigte zahlen mehr in die Pensionsversicherung ein als Selbstständige und Bäuer:innen
Ein Grund für die Finanzierungslücke im Pensionssystem ist, dass Selbstständige und Bäuer:innen niedrigere Pensionsbeiträge von ihrem Einkommen abliefern als Arbeitnehmer:innen. Während für unselbstständig Beschäftigte 22,8 Prozent ihres Bruttogehalts einbezahlt wird, liegt der Beitragssatz für Selbstständige mit 18,5 Prozent darunter. Bei Bäuer:innen beträgt er gar nur 17 Prozent. Dieses Geld fehlt den Pensionsversicherungen an Einnahmen. Der Staat springt daher mit einer Subvention ein und stockt die fehlenden Beiträge auf 22,8 Prozent auf („Partnerleistung“). Selbstständige und Bäuer:innen erhalten damit auch ab Pensionsantritt eine höhere Pension, als ihnen von ihren eigenen Einzahlungen her zusteht – denn ein Teil ihrer Beitragsgrundlage für die Pension kommt indirekt von allen anderen Steuerzahler:innen. Großbauern haben viel mehr Einkommen und Vermögen als einfache Arbeiter:innen, genau so wie gut verdienende Selbstständige. Dass ausgerechnet ihnen der Staat einen Pensionszuschuss bezahlt, ist völlig aus der Zeit gefallen.
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