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Coronahilfen: Bereits 600 Millionen Überförderung nachweisbar

Alexander Huber
16. Dezember 2022
Coronahilfen: Bereits 600 Millionen Überförderung nachweisbar

Die staatlichen Förderungen der COFAG waren dazu gedacht, während der Corona-Krise den Fortbestand von Unternehmen zu gewährleisten. Schlecht konzipierte Unternehmenshilfen führten für eine große Anzahl an Betrieben zu Überförderung: Obwohl sie für mehrere Wochen geschlossen blieben, schrieben viele Unternehmen aufgrund der staatlichen Subventionen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 Gewinne. Einige konnten ihre Gewinne im Vergleich zu 2019 trotz Teilschließung sogar noch steigern. Als Grundlage der Auswertung dient die neue Coronahilfen-Datenbank des Momentum Institut, bei der Hilfszahlungen aus der EU-Beihilfentransparenzdatenbank mit den Jahresabschlüssen der Unternehmen verschränkt wurden.

Die Kurz-Studie zur Überförderung durch die COFAG-Hilfen gibt es zum Download.

Die vom Momentum Institut erstellte Datenbank mit allen öffentlich gelisteten Zuschüssen gibt es hier.

Über zwei Drittel der Betriebe wurden 2020 überfördert

Die Auswertung der geflossenen Gelder belegt für die Jahre 2020 und 2021 eine Überförderung von 598 Millionen Euro bei 7.999 Fällen. Das entspricht mehr als der Hälfte der auswertbaren Fördersumme. Als Überförderungssumme zählt bei einem Unternehmen jener Teil des ausbezahlten Förderbetrags, ab dem das Unternehmen Gewinne macht. COFAG-Zahlungen, die bis zu diesem Punkt Verluste abdecken, zählen nicht dazu. Über zwei Drittel der ausgewerteten Unternehmen wurden 2020 überfördert, 2021 waren es sogar knapp 85 Prozent.

Die COFAG als Blackbox - Momentum Institut

Nach Branchen entfallen 155 Millionen auf die Gastronomie mit 1.513 Fällen von Überförderung. In der Hotellerie findet man 547 Fälle von Gewinnsubventionierung, die in Summe 66 Millionen Euro ausmacht. Die dritte große Branche ist der Handel, in der in 1.444 Fällen eine Überförderung nachgewiesen werden konnte, die zusammen 147,5 Millionen Euro ausmachen. In den anderen Branchen (Kunst und Unterhaltung, Verkehr & Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, andere) finden sich 2.390 Fälle mit einer Überförderungssumme von 230 Millionen Euro.

Die bisher bestätigte Überförderungssumme von 598 Millionen ist als absolute Untergrenze anzusehen. Eine komplette Vollauswertung aller geförderten Unternehmen bleibt weiterhin aus mehreren Gründen nicht möglich. Einerseits hält die Bundesregierung die Daten zur Kurzarbeit (abgewickelt durch das AMS) weiterhin geheim. Vor allem die Überförderung der Industriebetriebe, die stärker auf Kurzarbeit setzten, kann daher noch nicht analysiert werden. Andererseits haben manche Unternehmen einen Stichtag für ihren Jahresabschluss unterhalb des Jahres, nicht am Jahresende. Für eine sinnvolle Auswertung dieser Betriebe müsste die COFAG noch genauere Daten zu den Förderzeitpunkten zur Verfügung stellen.

Definitive Aussagen zur Unterförderung – dass Verluste durch die Hilfen nicht ausreichend abgedeckt wurden – lassen sich daher mit den vorhandenen Daten abschließend noch nicht treffen. Tendenziell unterfördert dürften jedoch vor allem Beherbergungsbetriebe in Wien sein. Auch in der „Bekleidung, Schmuck, Kosmetik“ wurde im Jahr 2020 eine relativ große Minderheit an Betrieben der Handelsbranche nicht ausreichend für ihre Verluste kompensiert.

Coronahilfen stützten in Mehrheit der Fälle Unternehmensgewinne
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