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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Während derzeit vor allem vor Bürokratie gewarnt wird, zeigt unsere Analyse: Die große Mehrheit der Unternehmen ist von den Berichtspflichten gar nicht betroffen, gleichzeitig schützt die Maßnahme 41,4 Prozent der Erwerbstätigen im Land vor Lohndiskriminierung. Eine nationale Umsetzung über die EU-Mindeststandards hinaus wäre empfehlenswert, da sie in Österreich aufgrund der durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht ausreichend genug greift.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Teilzeitkräfte zahlen beim Budget besonders drauf. Die Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen soll zurückgefahren werden. Künftig bleibt bei vielen weniger vom Netto. Eine Lohnkürzung am Konto. 
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Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Notstandshilfe: Partnereinkommensanrechnung kostet Betroffene ein gutes Drittel ihres Einkommens

Die Bundesregierung plant, die Partnereinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe wiedereinzuführen. Wir haben die Auswirkungen eines möglichen Modells simuliert: Betroffene Personen verlieren im Schnitt 38 Prozent ihres persönlichen Einkommens. Damit ist die Maßnahme eine der finanziell einschneidendsten im gesamten Sparpaket. Die geplante soziale Abfederung senkt die Zahl der Betroffenen und verschiebt sie in die obere Mittelschicht im Vergleich zum ursprünglichen Modell vor 2018. Zu drei Vierteln trifft die Maßnahme Frauen.
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Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste. Einkommensverlust in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nach Anrechnung des Partner:inneneinkommens.
Kürzung der Notstandshilfe bringt Einkommensverluste
Bekommen die Partner:innen von Notstandshilfebezieher:innen „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Zum Vergleich: Die Rückkehr zum alten Modell vor 2018 würde für rund 31.150 Haushalte herbe Einkommensverluste bedeuten. Die Kürzungen für Betroffene fallen höher aus: Im Durchschnitt streicht man ihnen damit 568 Euro. Das entspricht der Hälfte ihres Einkommens, das ohnehin niedrig ist. Über sieben von zehn Betroffenen sind Frauen. 
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Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen. Die Grafik zeigt den Anteil der Betroffenen nach Geschlecht.
Notstandshilfe: Anrechnung der Partner:inneneinkommen trifft überwiegend Frauen
Bekommt die Partner:in eine:r Notstandshilfebezieher:in „zu viel“ bezahlt, kürzte das Arbeitsmarktservice die Notstandshilfe ganz oder teilweise. Vor 2018 fand diese Anrechnung des Partnereinkommens auf die eigene Notstandshilfe statt. Unsere Simulation zeigt: Über sieben von zehn der Betroffenen waren Frauen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie eine:n Partner:in mit guter Bezahlung haben, womit sie in einem Haushalt leben, der vor der Kürzung einkommensmäßig zur Mittelschicht oder gehobenen Mittelschicht gehört (fünftes bis siebentes Zehntel nach Haushaltseinkommen). Dennoch sinkt das Haushalts-Nettoeinkommen um durchschnittlich elf Prozent durch die Kürzung der Notstandshilfe der Person mit weniger Einkommen.  Weil das Arbeitsmarktservice seit 2018 keine Daten mehr zum Partnereinkommen der Notstandshilfebezieher:innen abfragt – weil die gesetzliche Grundlage weggefallen ist – wurde hier die Anzahl der Betroffenen mittels des Mikrosimulationsmodells EUROMOD hochgerechnet. Die Zahl der Beobachtungen ist allerdings recht klein, weshalb die Ergebnisse eine Schätzung sind. Größenordnungsmäßig sind sie allerdings auch im Jahr 2017 (EUROMOD und AMS-Daten) gut vergleichbar. Bekannte Abweichungen wurden berücksichtigt. 
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Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe. Die Grafik zeigt, wie viele Euro im Monat betroffene Bezieher:innen nach Anrechnung des Einkommens der Partner:in verlieren.
Hohe Einkommenseinbußen bei Kürzung der Notstandshilfe
Die Bundesregierung wird das alte Modell (vor 2018) der Partnereinkommensanrechnung in der Notstandshilfe wohl nicht eins zu eins übernehmen, sondern ein Neues entwickeln. Würde das alte Modell wiedereingeführt, brächte das dem Bundesbudget weniger Ausgaben im Ausmaß von 210 Millionen Euro. Die Einigung zum Budget 2027/28 sieht jedoch Einsparungen von 60 Millionen Euro vor. Um dieses Sparziel bei Notstandshilfebezieher:innen zu erreichen, ist ein weniger drastisches Modell bei der Partnereinkommensanrechnung möglich als noch 2018. Unseren Schätzungen zufolge könnte die Einkommensgrenze (des Partners), ab der die Anrechnung auf die eigene Notstandshilfe erfolgt, bei rund 3.000 Euro Nettoeinkommen liegen.  Wir haben eine Möglichkeit simuliert: Die Freigrenze, ab der die Einkommensanrechnung erfolgt, ließe sich von 780 Euro (inflationsangepasstes Modell von 2018, wie oben) auf 2.950 Euro erhöhen. So lässt sich der Effekt der Maßnahme etwas begrenzen: Die Zahl der Betroffenen beträgt 12.200. Die müssen mit hohen persönlichen Einkommenseinbußen rechnen. Fast alle der betroffenen Notstandshilfebezieher:innen rangieren dem persönlichen Einkommen nach ohnehin bereits im ärmsten Drittel. Sie verlieren im Durchschnitt 460 Euro pro Monat. Das entspricht 38 Prozent ihres monatlichen Nettoeinkommens. Drei Viertel der Betroffenen sind Frauen.
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Banken schulden dem Staat noch 5 Milliarden Euro. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, wie viel die Bankenrettung den Staat während der Finanzkrise 2008/09 gekostet hat (10,8 Milliarden Euro) und wie viel der Staat mittels Bankenabgabe 2011-2025 bisher eingenommen hat (5,8 Milliarden Euro).
Banken schulden dem Staat noch 5 Milliarden Euro
Österreichs Geschäftsbanken schreiben weiterhin außergewöhnlich hohe Gewinne. Gleichzeitig ist die Rechnung aus der Bankenrettung nach der Finanzkrise 2008/09 bis heute nicht beglichen. Die staatlichen Kosten der Bankenrettung beliefen sich auf 10,8 Milliarden Euro. Über die Bankenabgabe flossen zwischen 2011 und 2025 aber nur 5,8 Milliarden Euro zurück. Damit stehen die Banken beim Staat noch mit rund fünf Milliarden Euro in der Kreide. 
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Bankenrettung: Offene Rechnung von fünf Milliarden Euro endlich begleichen

Bankenrettung: Offene Rechnung von fünf Milliarden Euro endlich begleichen

Österreichs Geschäftsbanken schreiben weiterhin außergewöhnlich hohe Gewinne. Gleichzeitig ist die Rechnung aus der Bankenrettung nach der Finanzkrise 2008/09 bis heute nicht beglichen. Die staatlichen Kosten der Bankenrettung beliefen sich auf 10,8 Milliarden Euro. Über die Bankenabgabe flossen zwischen 2011 und 2025 aber nur 5,8 Milliarden Euro zurück. Damit stehen die Banken beim Staat noch mit rund fünf Milliarden Euro in der Kreide. 
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Zufällige Banken-Übergewinn in Milliardenhöhe. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt die Jahresgewinne 2025 im Vergleich zum 5-Jahresschnitt 2018-2022. Zu sehen sind: Raiffeisen-NÖ, Raiffeisen OÖ, Erste Bank Österreich, BAWAG, Bank Austria.
Zufällige Banken-Übergewinn in Milliardenhöhe
Die Gewinne der heimischen Banken liegen weiterhin deutlich über dem Niveau der Jahre vor der Zinswende. Die Bank Austria erzielte 2025 einen Jahresgewinn von 1,29 Milliarden Euro, die BAWAG 760 Millionen Euro, die Erste Bank Österreich 569 Millionen Euro, Raiffeisen Wien-NÖ 514 Millionen Euro und Raiffeisen OÖ 429 Millionen Euro. Gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2022 bedeutet das teils massive Zuwächse: bei Raiffeisen Wien-NÖ plus 348 Prozent, bei der Bank Austria plus 174 Prozent, bei Raiffeisen OÖ plus 169 Prozent, bei der BAWAG plus 98 Prozent und bei der Erste Bank Österreich plus 93 Prozent
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