Die Datenbank des Momentum Instituts zu Überförderungen durch COFAG wurde erneut aktualisiert. Die Auswertung zeigt, dass durch die Zahlungen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) zahlreiche Unternehmen in Österreich überfördert wurden.
Download der aktualisierten Datenbank: Überförderung Coronahilfen-Momentum Institut-Stand Februar 2024
Die staatlichen Hilfsgelder waren dazu gedacht, während der Corona-Krise den Fortbestand von Unternehmen zu gewährleisten. Doch die mangelhaft konzipierten Unternehmenshilfen flossen bei einer großen Zahl von Betrieben direkt in die Gewinne. Trotz Lockdown und obwohl sie für mehrere Wochen geschlossen blieben, schrieben viele Unternehmen aufgrund der staatlichen Subventionen in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 höhere Gewinne als vor der Pandemie. Als Grundlage der Auswertung dient die neue Coronahilfen-Datenbank des Momentum Institut, bei der Hilfszahlungen aus der EU-Beihilfentransparenzdatenbank mit den Jahresabschlüssen der Unternehmen verschränkt wurden.
Die aktualisierte Auswertung der Staatshilfen belegt für die Jahre 2020 bis 2022 eine Überförderung von insgesamt 1,39 Milliarden Euro der auswertbaren Fördersumme. 2020 lag die Überförderung bei 297 Millionen Euro, 2021 sogar bei 710 Millionen Euro und 2022 bei 381 Millionen Euro. Alle Unternehmen in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank haben die Zuschüsse zwar rechtmäßig erhalten, aber einige davon haben Gewinn auf Staatskosten gemacht. Für diese Unternehmen war die Unterstützung wirtschaftlich nicht notwendig.
Als Überförderung zählt bei einem Unternehmen jener Teil des ausbezahlten Fördergeldes, ab dem das Unternehmen Gewinne macht. COFAG-Zahlungen, die Verluste abdecken, zählen nicht dazu. Knapp zwei Drittel der auswertbaren Unternehmen wurden 2022 überfördert. Als Grundlage der Auswertung dient die Coronahilfen-Datenbank des Momentum Instituts, bei der Hilfszahlungen aus der EU-Beihilfentransparenzdatenbank mit den Jahresabschlüssen der Unternehmen verschränkt wurden. Bereits vor Corona mussten Unternehmensbeihilfen in der EU-Datenbank von den Mitgliedsstaaten ab einer bestimmten Summe aufgelistet werden. Insgesamt zahlte die COFAG 15,3 Milliarden Euro an Zuschüssen aus (Stand: April 2024). Davon liegt rund ein Viertel (27 Prozent) unter der Berichtsschwelle und kann daher nicht ausgewertet werden.
Die bisher bestätigte Überförderungssumme von 1,39 Milliarden ist daher jedenfalls als absolute Untergrenze anzusehen. Eine Vollauswertung aller geförderten Unternehmen bleibt weiterhin aus mangelnder Datenverfügbarkeit nicht möglich.