Schlagwort: Kinderkosten

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Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, dass fehlende Unterhaltszahlungen von Vätern in 20 Jahren Kosten von über 1 Milliarde Euro verursachen. Ausbleibenden Rückzahlungen von Unterhaltsvorschuss kumuliert von 2005 bis 2024.
Fehlende Unterhaltszahlungen von Vätern verursachen Kosten von über 1 Milliarde Euro in 20 Jahren
Die Analyse der Unterhaltsvorschuss-Statistik der Jahre 2005 bis 2024 des Justizministeriums zeigt: Seit 2005 hat der Staat Österreich insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Zurückgezahlt wurden nur rund 1,5 Milliarden Euro – das ist eine Rückzahlungsquote von etwa 59 Prozent, zwei Fünftel der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse bleiben gänzlich aus. Seit 20 Jahren sind unterhaltspflichtige Väter also mehr als eine Milliarde Euro an Unterhaltsvorschüssen schuldig (1,03 Milliarden Euro). 2024 allein waren es knapp 50 Millionen Euro (49.385.723 Euro) die Väter nicht zurückgezahlt haben. 
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Die Kosten für Kinder übersteigen die Familienleistungen bei weitem
Die Kosten für Kinder übersteigen die Familienleistungen bei weitem
Eine Analyse der Familienleistungen zeigt: Selbst, wenn alle Familienleistungen, die in Österreich für Kinder ausbezahlt werden, also Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Familienbonus zusammengerechnet werden, fehlen in allen Haushaltskonstellationen hunderte Euro, um die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken.
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Geringe Familienleistungen lassen Familien im Stich

Geringe Familienleistungen lassen Familien im Stich

Trotz Familienleistungen bleiben Familien auf einem großen Anteil der Kosten, die für Kinder anfallen, sitzen. Vor allem für Alleinerziehende und Haushalte, die Mindestsicherung, beziehen sind Kinderkosten eine große finanzielle Herausforderung.
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Familienleistungen decken die Kosten für Kinder bei weitem nicht
Familienleistungen decken die Kosten für Kinder bei weitem nicht
Die Kosten etwa für ein 7- oder 14-jähriges Kind bleiben zwar gleich, egal ob es in einem Ein- oder Zwei-Eltern-Haushalt lebt. Auch die Familienleistungen unterscheiden sich nur geringfügig, dabei können Alleinerziehende die Kosten für die Kinder nicht auf zwei Elternteile aufteilen. So bekam etwa – laut den aktuellsten Zahlen – 2021 ein Zwei-Eltern-Haushalt 317 Euro (7-jähriges Kind) oder 347 Euro (14-Jähirges Kind) an Familienleistungen. Die Alleinerzieherin bekam aber nur um 6 Euro mehr für das 7-jährige bzw. 20 Euro mehr für das 14-jährige Kind als ein Haushalt mit zwei Elternteilen.
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