Die Kosten etwa für ein 7- oder 14-jähriges Kind bleiben zwar gleich, egal ob es in einem Ein- oder Zwei-Eltern-Haushalt lebt. Auch die Familienleistungen unterscheiden sich nur geringfügig, dabei können Alleinerziehende die Kosten für die Kinder nicht auf zwei Elternteile aufteilen. So bekam etwa – laut den aktuellsten Zahlen – 2021 ein Zwei-Eltern-Haushalt 317 Euro (7-jähriges Kind) oder 347 Euro (14-Jähirges Kind) an Familienleistungen. Die Alleinerzieherin bekam aber nur um 6 Euro mehr für das 7-jährige bzw. 20 Euro mehr für das 14-jährige Kind als ein Haushalt mit zwei Elternteilen.