Schlagwort: Steuern

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Ringgrafik der Steuerstruktur 2019 vs 2026
Steuerstruktur
Im Oktober 2021 wurde die „ökosoziale“ Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert. Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde: Österreich’s Steuerstruktur neu zu denken. Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates – ist sehr ungleich in Österreich. Sie baut sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Dabei kommen nur knapp 6 von 100 Euro von Steuern auf Unternehmensgewinne. Trotzdem sollen letztere gesenkt werden, wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform angekündigt wurde. Vermögensbezogene Steuern sind dabei auch äußerst gering. Auch in Zukunft - im Endausbau der Steuerreform im Jahr 2026 - werden nur 3 von 100 Euro durch Vermögen finanziert - dazu zählen z.B. Einnahmen durch Vermögenstransfers, Kapitalertragsteuern oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt. Leseempfehlung: Website-Artikel zur Steuerreform
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Überförderung in Gastronomie u. Hotellerie
Gewinnförderung in Gastronomie und Hotellerie
In Gastronomie und Hotellerie ist es in Österreich im Jahr 2020 zu massiven Überförderungen durch Corona-Hilfen gekommen. Das zeigt eine quantitative Auswertung der COFAG-Unternehmenshilfen, die das Momentum Institut erstmals vorgenommen hat. Über 50 Prozent der 502 analysierten Betriebe konnten ihren Gewinn im Vergleich zum Jahr 2019 steigern. Insgesamt ergibt sich eine Gewinnsubvention von 100 Mio. Euro. Dass es vielerorts zu überhöhten Hilfszahlungen gekommen ist, liegt an der Konzeption von Hilfen wie etwa dem Umsatzersatz oder dem Ausfallsbonus. Diese orientieren sich hauptsächlich am entgangenem Umsatz im Vergleich zum Vorkrisenzeitraum. Sinnvoller wäre ein Miteinbeziehen der tatsächlich angefallenen Kosten eines Unternehmens. Außerdem werden jeweils Teile des entgangenen Umsatzes in Lockdown-Zeiten ersetzt. Ob eventuelle Verluste über das gesamte Geschäftsjahr wieder kompensiert werden, wird nicht berücksichtigt.  Mehr dazu hier
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Ringgrafik der Steuerstruktur
Status Quo der Steuerstruktur
Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates - baut in Österreich sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Einnahmen aus Umweltsteuern tragen nur knapp 6 von 100 Euro bei. Nicht einmal 6 von 100 Euro kommen von Steuern auf Unternehmensgewinne über die Körperschaftsteuer (KöSt) in die Staatskasse - trotzdem soll diese im Zuge der "ökosozialen" Steuerreform weiter von 25 auf 23 Prozent gesenkt werden. Vermögensbezogene Steuern fallen auch äußerst gering aus. Nur 3 von 100 Euro werden durch Vermögensabgaben finanziert - dazu zählen z. B. Einnahmen durch Vermögensübertragungen, Kapitalertragsteuern (KESt) oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt.  Leseempfehlung: Policy Brief Steuerstruktur & Website-Artikel zur Steuerreform
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Steuern auf Eigentum sinken
Abgeschafft und unreformiert: Steuern auf Eigentum sinken beständig
Warum ist das Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern in Österreich vergleichsweise niedrig? Einer der wichtigsten Gründe ist die Abschaffung der Vermögenssteuer im Jahr 1993. Dies hat den Anteil am Steueraufkommen um fast ein Drittel reduziert. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mehrere vermögensbezogene Steuern abgeschafft: Gewerbekapitalsteuer (1986), Erbschaftssteueräquivalent (1993), Wertpapiersteuer (1995), Börsenumsatzsteuer (2000), Erbschafts- und Schenkungssteuer (2008), Gesellschaftssteuer (2016). Den größten Teil des aktuellen Aufkommens aus vermögensbezogenen Steuern macht aktuell die Grunderwerbssteuer aus (ca. 61 %), gefolgt von den Grundsteuern A und B (gemeinsam 34 %). Die letzten Hauptfeststellung der Einheitswerte für Grundvermögen und Betriebsgrundstücke fand im Jahr 1973 statt, jene für land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Jahr 1988. Seither gab es nur pauschale Anhebungen. Das hat Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer-Aufkommen. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.
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Tortengrafik der Gesamtkosten durch Corona im Jahr 2021
Corona-Pandemie Kosten 2021
Das Jahr 2021 ist zu Ende, die Corona-Pandemie leider nicht. Neben gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung, denen kaum ein monetärer Wert zugeschrieben werden kann, haben zahlreiche Lockdowns, Gesundheitsausgaben und Corona-Hilfen wie Unternehmenshilfen oder Kurzarbeit Österreichs Wirtschaft und das Gesundheitssystem schwerwiegend belastet. Die Gesamtkosten, die die Pandemie im Jahr 2021 für Österreich verursacht hat, belaufen sich auf rund 25 Milliarden Euro. Der Löwenanteil entfällt dabei auf die Lockdown-Kosten: insgesamt wurden im Jahr 2021 rund 9,6 Milliarden Euro an Wertschöpfungsverlust in Kauf genommen. Weitere 5,7 Milliarden Euro wurden allein für COFAG-Maßnahmen bezahlt, darunter Fixkostenzuschüsse, Lockdown-Umsatzersatz, Ausfallbonus und weitere Unternehmens-stützende Maßnahmen. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen von COVID-Patient:innen sind dabei mit rund 400 Millionen Euro im Vergleich niedrig.
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Steuern auf Unternehmensgewinne stagnieren
Prognose: Steuern auf Unternehmensgewinne stagnieren
Die Prognose des Fiskalrats für 2025 zeigt: Die Massen-Steuern Mehrwertsteuer und Lohnsteuer steigen um jeweils 8 Milliarden Euro. Die Körperschaftsteuer (KÖSt), die Unternehmensgewinne besteuert, soll hingegen stagnieren.   (animiertes GIF, ggf. Klick zum Starten nötig)
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Das Balkendiagramm zeigt das Verhältnis der zukünftigen Rückzahlungen zu den Auktionserlösen aus dem Jahr 2021. Der Staat muss nur rund 9–27 Prozent der Auktionserlöse zurückzahlen, den Rest bekommt er geschenkt. Der Staat wird somit für das Schuldenmachen bezahlt – er erwirtschaftet Gewinne. 
Zukunftsinvestitionen mit günstigen Staatsschulden
Das aktuelle Negativzinsumfeld sorgt in Kombination mit der Teuerung dafür, dass der Staat nur einen Teil der neu aufgenommenen Staatsschulden zurückzahlen muss. Für den Staat bedeutet das einen Gewinn von 4–11 Mrd. Euro über die gesamte Laufzeit der neu begebenen Anleihen. Kreditfinanzierte öffentliche Investitionen bringen damit eine doppelte Rendite.Denn einerseits steigern Investitionen den Wohlstand heutiger und künftiger Generationen. Andererseits finanzieren sich die Investitionen teils von selbst. Mehr Infos dazu gibt es hier.
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Das Liniendiagramm zeigt, wie die Emissionsrendite der neu ausgegebenen österreichischen Bundesanleihen seit den 1980er Jahren gesunken ist. Seit letztem Jahr befindet sie sich sogar im negativen Bereich. Österreich wird damit für das Schuldenmachen bezahlt. 
Renditen auf neue Staatsschulden auf Tiefststand
Die Renditen auf neue Staatsschulden sind so niedrig wie noch nie. Für die im Jahr 2021 neu ausgegebenen Bundesanleihen beträgt die Emissionsrendite –0,1 Prozent, wie Daten der OeBFA zeigen. Die Negativzinsen bedeuten für den Staat einen Gewinn von 36 Mio. Euro allein im Jahr 2021. Der Staat sollte dieses günstige Umfeld für Zukunftsinvestitionen nutzen. Mehr dazu hier.
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Rekordgewinn durch neue Staatsschulden

Rekordgewinn durch neue Staatsschulden

Österreich wird zurzeit für die Aufnahme neuer Staatsschulden bezahlt. Die Renditen auf neu ausgegebene österreichische Bundesanleihen befinden sich seit den 1980er Jahren im Sinkflug. Seit letztem Jahr liegen sie sogar im negativen Bereich. Wie eine Analyse des Momentum Instituts mithilfe von Daten der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) belegt, führt das aus Sicht des Staates zu einem Gewinn von EUR 36 Mio. im ersten Laufjahr.
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Von einer Erhöhung der Familienbeihilfe profitieren alle
Familienbeihilfe
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht. Eine Erhöhung der Familienbeihilfe in gleicher Höhe (EUR 496 Mio.) würde sich wesentlich gleicher auf die Einkommensfünftel verteilen und auch mehr Menschen begünstigen. Vor allem niedrige Einkommen würden dazu im Vergleich zur Reform des Familienbonus und Kindermehrbetrags besser aussteigen. Leseempfehlung: "Steuerreform: Die Pläne im ersten Check"
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Höhere Einkommen profitieren deutlich stärker von Erhöhung des Familienbonus Plus
Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht. Der Familienbonus nutzt vor allem höheren Einkommen. In den beiden untersten Einkommensfünftel kommt die Erhöhung des Familienbonus so gut wie gar nicht an, zu einem hohen Anteil wirkt der der Familienbonus erst bei den obersten Einkommen aus. Dem Entgegenwirken soll der Kindermehrbetrag. Aktuell steht dieser nur Alleinerziehenden und Alleinverdienenden zu, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen. Unter der Annahme, dass dies so bleibt, wirkt sich eine Erhöhung des Familienbonus und Kindermehrbetrags vor allem auf mittlere und höhere Einkommen aus. In diesen Einkommensgruppen profitieren deutlich mehr Menschen von der Reform. In den untersten beiden Einkommensfünfteln hingegen profitieren nur zwei bzw. vier Prozent der Menschen. Unter denen, die profitieren, sind es vor allem die obersten beiden Einkommensfünftel. Dort bleiben durch die Reform im Durchschnitt jährlich EUR 540 bzw. EUR 732 mehr. Der Kindermehrbetrag wirkt im untersten Fünftel, das zweite Fünftel hingegen bekommt im Schnitt lediglich 72€ mehr im Jahr. Leseempfehlung: "Steuerreform: Die Pläne im ersten Check"
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Erhöhung des Familienbonus Plus und KMB begünstigt mittlere und hohe Einkommen stärker
Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ist eine Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind vorgesehen. Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro pro Kind erhöht. Der Familienbonus nutzt vor allem höheren Einkommen. In den beiden untersten Einkommensfünftel kommt die Erhöhung des Familienbonus so gut wie gar nicht an, zu einem hohen Anteil wirkt der der Familienbonus erst bei den obersten Einkommen aus. Dem Entgegenwirken soll der Kindermehrbetrag. Aktuell steht dieser nur Alleinerziehenden und Alleinverdienenden zu, die so wenig verdienen, dass sie kaum oder gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen. Unter der Annahme, dass dies so bleibt, wirkt sich eine Erhöhung des Familienbonus und Kindermehrbetrags vor allem auf mittlere und höhere Einkommen aus. In diesen Einkommensgruppen profitieren deutlich mehr Menschen von der Reform. In den untersten beiden Einkommensfünfteln hingegen profitieren nur zwei bzw. vier Prozent der Menschen. Unter denen, die profitieren, sind es vor allem die obersten beiden Einkommensfünftel. Dort bleiben durch die Reform im Durchschnitt jährlich EUR 540 bzw. EUR 732 mehr. Der Kindermehrbetrag wirkt im untersten Fünftel, das zweite Fünftel hingegen bekommt im Schnitt lediglich 72€ mehr im Jahr. Leseempfehlung: "Steuerreform: Die Pläne im ersten Check"
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