Auch der staatliche Pensionszuschuss deckt weit mehr als „nur Pension“. Denn mit dem Bundesbeitrag, der sich aus dem tatsächlichen Zuschuss des Bundes – der Ausfallhaftung – sowie den Beiträgen für Teilversicherte (z.B. Elternkarenz, Wochengeld, Arbeitslose, etc.) und den Pensionsbeiträgen für Bäuer:innen und Selbständige (Partnerleistung) zusammensetzt, werden auch zentrale Gesundheits- und Sozialleistungen finanziert.