Die finanzielle Nachhaltigkeit des Pensionssystems ist gesichert, das zeigen die Ergebnisse des „Ageing Reports 2024“ der EU-Kommission. Österreichs Pensionsausgaben werden bis 2070 um nur 0,4 Prozentpunkte ansteigen – trotz alternder Bevölkerung. Die Prognose fällt noch besser aus als in den Vorjahren: 2023 wurde noch von einer Steigerung um 1 Prozentpunkt ausgegangen. Österreich liegt damit sogar deutlich unter dem EU-Länderschnitt von plus 1,36 Prozentpunkten.

Der EU-Vergleich zeigt, dass die Mehrheit der Länder in den kommenden 50 Jahren mit steigenden Pensionsausgaben rechnen muss, Österreichs Anstieg ist im Vergleich minimal.  Luxemburg muss beispielsweise um 8,3 Prozentpunkte höhere Pensionsausgaben bewältigen. Im Unterschied dazu nehmen die Ausgaben in Griechenland bis 2070 um 2,5 Prozentpunkte ab.

Alterspensionen finanzieren sich selbst

Die Beitragszahlungen der unselbständig Beschäftigten decken nicht nur deren Alterspensionen, sondern schließen sogar mit einem leichten Plus von 730 Millionen Euro im Jahr 2022 ab. Selbständige und Bäuer:innen sind hingegen auf den Zuschuss des Bundes (Bundesbeitrag) angewiesen.  

Die unselbständig Beschäftigten finanzieren sich ihre Alterspensionen also selbst. Doch die eingezahlten Pensionsbeiträge von Bäuer:innen oder Selbständigen reichen bei weitem nicht aus, um deren Pensionen zu decken. Hier fehlen etwa 2,5 Milliarden Euro an Pensionsbeitragszahlungen.

 

Staatlicher Pensionszuschuss finanziert wichtige Leistungen

Auch der staatliche Pensionszuschuss deckt weit mehr als „nur Pension“. Denn mit dem Bundesbeitrag, der sich aus dem tatsächlichen Zuschuss des Bundes – der Ausfallhaftung – sowie den Beiträgen für Teilversicherte (z.B. Elternkarenz, Wochengeld, Arbeitslose, etc.) und den Pensionsbeiträgen für Bäuer:innen und Selbständige (Partnerleistung) zusammensetzt, werden auch zentrale Gesundheits- und Sozialleistungen finanziert.

Die Pensionsversicherung muss in Österreich zudem wichtige gesundheitliche Leistungen finanzieren, wie etwa Kur- und Reha-Aufenthalte sowie die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist:innen, die nicht mehr vom Arbeitgeber gedeckt werden. Außerdem werden damit auch Sozialleistungen wie die Mindestpension (Ausgleichszulage), die Hinterbliebenenpensionen für Witwen und Waisen sowie Pensionen für Berufsunfähige finanziert. Wird der Zuschuss des Bundes hier gekürzt, drohen Leistungsverschlechterungen für alle Versicherten.

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