Kein Mangel an Mangelberufen
Mit 1. Jänner 2021 trat die neue Fachkräfteverordnung für das Jahr 2021 in Kraft. Das Arbeitsmarktservice (AMS) erstellt seit 2008 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) eine Liste mit sogenannten „Mangelberufen“. Gibt es für einen Beruf laut AMS-Statistik eine gewisse Zahl an offenen Stellen im Verhältnis zu Arbeitslosen in Österreich, erlaubt das Gesetz österreichischen Firmen, auch Arbeitskräfte außerhalb des riesigen Wirtschaftsraums EU/EWR/Schweiz anzuwerben.