Die Mehrheit der Unternehmen in Berufen mit einem beklagten „Arbeitskräftemangel“ sucht Mitarbeiter:innen zu Mindest-Kollektivvertragsgehältern. Die erwartbare Reaktion auf einen Mangel, höhere Löhne anzubieten, bleibt bei vielen Unternehmen bisher aus. Das Momentum Institut hat die beim Arbeitsmarktservice (AMS) inserierten Stellenanzeigen und die Gehaltsangaben dazu analysiert.
Österreichs Wirtschaft erlebt einen starken Aufschwung. Viele Betriebe – unter anderem jene, die während der Lockdowns auf Kündigungen statt auf Kurzarbeit gesetzt haben – suchen wieder Mitarbeiter:innen. Das schlägt sich in der Zahl der offenen Stellen nieder. Nachdem Ende Dezember 2020 mit knapp 50.000 die niedrigste Zahl der beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldeten Stellen seit über vier Jahren registriert wurde, sind mit Stand Ende August 126.000 Stellen ausgeschrieben.
Dennoch wird von Wirtschaftskammer, einigen Unternehmer:innen (speziell aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie sowie aus Bäckereien), Wirtschaftsbund, Industriellenvereinigung und dem Arbeitsminister vermehrt ein Mangel an Arbeitswilligkeit beklagt. Der Tenor dabei ist, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes die Arbeitslosen davon abhielte, Jobs anzunehmen. Die Vorschläge zur „Behebung“ des Arbeitskräftemangels reichen dabei von einem degressiven Arbeitslosengeld, das nach einem gewissen Zeitraum unter das derzeitige Notstandshilfeniveau absinkt, bis zu verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen für Langzeitarbeitslose, einer Streichung der Zuverdienstgrenze für Arbeitslose, und einem erzwungenen Abrutschen aus der Notstandshilfe in die Mindestsicherung.