Autor: Sophie Achleitner

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Vergleich der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Bundesländern mit dem jeweiligen Gender Pay Gap
Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen nach Bundesland
Ein Hauptgrund für die hohe Teilzeitquote der Frauen und die damit verbundenen Gehaltseinbußen ist, dass in Österreich hauptsächlich Frauen für Kinderbetreuung verantwortlich sind. Vergleicht man die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern lässt sich auch ein leichter Zusammenhang ablesen: Dort wo es längere Öffnungszeiten gibt, ist auch der Gender Pay Gap geringer. Während in Wien die Einkommenslücke mit knapp 19 % am niedrigsten ist und Kinderbetreuungseinrichtungen dort zudem am längsten geöffnet sind, schneidet Vorarlberg mit einem Gender Pay Gap von knapp 48 % und am kürzesten geöffneten Betreuungseinrichtungen im Bundesländer-Vergleich am schlechtesten ab.  Leseempfehlung: Website Artikel und Policy Brief zum Gender Pay Gap
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Darstellung des Gender Pay Gaps in den Bundesländern
Gender Pay Gap in Vorarlberg zweieinhalb Mal so hoch wie in Wien
Zwischen den Bundesländern gibt es enorme Unterschiede beim Gender Pay Gap. Am niedrigsten ist die Einkommenslücke in Wien mit knapp 19 %. Mit großem Abstand folgt Niederösterreich mit 36 %. An letzter Stelle liegt Vorarlberg, wo Frauen im Mittel um knapp 47 % pro Jahr weniger verdienen.  Leseempfehlung: Equal Pay Day und Gender Pay Gap
Arbeit
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Im Oktober 2021 wurde die „ökosoziale“ Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert. Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde: Österreich’s Steuerstruktur neu zu denken. Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates – ist sehr ungleich in Österreich. Sie baut sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Dabei kommen nur knapp 6 von 100 Euro von Steuern auf Unternehmensgewinne. Trotzdem sollen letztere gesenkt werden, wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform angekündigt wurde. Vermögensbezogene Steuern sind dabei auch äußerst gering. Auch in Zukunft - im Endausbau der Steuerreform im Jahr 2026 - werden nur 3 von 100 Euro durch Vermögen finanziert - dazu zählen z.B. Einnahmen durch Vermögenstransfers, Kapitalertragsteuern oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt. Leseempfehlung: Website-Artikel zur Steuerreform
Steuerstruktur
Im Oktober 2021 wurde die „ökosoziale“ Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert. Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde: Österreich’s Steuerstruktur neu zu denken. Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates – ist sehr ungleich in Österreich. Sie baut sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Dabei kommen nur knapp 6 von 100 Euro von Steuern auf Unternehmensgewinne. Trotzdem sollen letztere gesenkt werden, wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform angekündigt wurde. Vermögensbezogene Steuern sind dabei auch äußerst gering. Auch in Zukunft - im Endausbau der Steuerreform im Jahr 2026 - werden nur 3 von 100 Euro durch Vermögen finanziert - dazu zählen z.B. Einnahmen durch Vermögenstransfers, Kapitalertragsteuern oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt. Leseempfehlung: Website-Artikel zur Steuerreform
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Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung

Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung

Österreichs Unternehmen sollen künftig weniger Steuern zahlen. Die Bundesregierung hat bereits im Jänner 2020 eine Körperschaftsteuer(KöSt)-Senkung im Zuge der Steuerreform angekündigt.

Policy Brief
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Darstellung der Bruttoanlageinvestitionen (jährliche Wachstumsrate) und KöSt-Sätze im Zeitverlauf
KöSt-Senkung vs. Investitionen
Ob und wie stark eine Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung Investitionen ankurbelt ist in der Wissenschaft nicht eindeutig geklärt. Für Österreich gibt es keine evidenzbasierten Studien, ob eine KöSt-Senkung Investitionen anregt. Zumindest auf den ersten Blick lässt sich kein jeweils deutlicher Anstieg der Wachstumsrate der Investitionen ablesen, als die KöSt-Sätze in der Vergangenheit gefallen sind. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Bargeld und Einlagen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften in Österreich im Zeitverlauf
Unternehmensinvestitionen: Bargeld und Einlagen
In den Kassen der österreichischen Unternehmen herrscht alles andere als gähnende Leere. Mit Bargeld und Einlagen prall gefüllte Kassen ermöglichen breitgefächerte Unternehmensinvestitionen. Seit 1995 sind Bargelder und Einlagen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften in Österreich von knapp EUR 20 Mrd. auf satte EUR 80 Mrd. angestiegen. In Anteilen des BIP ist das ein Anstieg von ursprünglich 12 Prozent im Jahr 1995 auf etwas über 20 Prozent im Jahr 2019. Unternehmen hätten also genügend Geld, um Investitionen zu tätigen, sie nützen es jedoch nicht ausreichend. Deswegen würde auch eine Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung, wie von der Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform geplant, nicht zu mehr Investitionen führen. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Österreichs KöSt-Satz verglichen mit dem Durchschnitt der Eurozone im Zeitverlauf 1995-2021
KöSt-Senkung: Österreich vs. Eurozone
Sinkende Unternehmenssteuersätze sind nicht nur in Österreich zu beobachten. Beim Wettrennen in den Abgrund ("race to the bottom")-Effekt konkurrieren Länder um das mobile Kapital, indem sie sich gegenseitig mit immer niedriger werdenden Körperschaft- oder Unternehmenssteuersätzen unterbieten. In den letzten 30 Jahren hat dadurch in EU und Euro-Ländern ein deutlicher Sturz des Körperschaftsteuer (KöSt)-Satzes stattgefunden - im Schnitt von 35 auf 23 Prozent. Mit einer KöSt-Senkung auf 23 Prozent drückt Österreich den Durchschnitt der Euroländer weiter nach unten. Die Bundesregierung heizt somit den internationalen Wettlauf weiter an. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Die Unternehmenssteuern für Körperschaften (AGs, GmbHs, usw.) wurden seit den 70er-Jahren laufend gesenkt. Ausgehend von den ursprünglichen 55 Prozent ist die Körperschaftsteuer (KöSt) in Österreich inzwischen nicht einmal halb so hoch wie noch vor 40 Jahren. Die bevorstehende KöSt-Senkung im Zuge der Steuerreform von 25 Prozent auf 23 Prozent bedeutet für Österreichs Unternehmen einen noch nie dagewesenen Niedrigsteuersatz auf ihre Gewinne. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung
KöSt-Senkung in Österreich
Die Unternehmenssteuern für Körperschaften (AGs, GmbHs, usw.) wurden seit den 70er-Jahren laufend gesenkt. Ausgehend von den ursprünglichen 55 Prozent ist die Körperschaftsteuer (KöSt) in Österreich inzwischen nicht einmal halb so hoch wie noch vor 40 Jahren. Die bevorstehende KöSt-Senkung im Zuge der Steuerreform von 25 Prozent auf 23 Prozent bedeutet für Österreichs Unternehmen einen noch nie dagewesenen Niedrigsteuersatz auf ihre Gewinne. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Darstellung der jeweiligen Anteile des KöSt-Aufkommens, das von Unternehmen mit über/unter EUR 1 Mio. zu versteuernden Einkommen getragen wird
KöSt-Senkung: wer profitiert?
Wer profitiert von einer Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt), so wie sie von der Bundesregierung im Zuge der Steuerreform angekündigt wurde? 97,3 Prozent der Unternehmen verzeichnen ein Einkommen unter EUR 1 Mio. und tragen damit nur zu 25,1 Prozent zum Körperschaftsteuer-Aufkommen bei. Wer also wirklich von der KöSt-Senkung profitiert, ist eindeutig: Jene 3.000 Unternehmen (1,9 Prozent der Unternehmen), die Einkommen über EUR 1 Mio. zu versteuern haben und damit knapp drei Viertel des KöSt-Aufkommens tragen. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung
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Verteilung der Haushalte, die Unternehmensanteile besitzen, nach Nettovermögen
Besitz von Unternehmensanteilen
Im reichsten Prozent der österreichischen Haushalte besitzen knapp über 70 Prozent Unternehmensanteile. Vor allem im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung angekündigten Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung ist die Ungleichverteilung von Unternehmensanteilen in Österreich fatal: Sollten Unternehmen künftig noch weniger Gewinnsteuer bezahlen, werden vor allem jene davon profitieren, die bereits Vermögen in Form von Unternehmen besitzen.  Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Verteilung des Unternehmensbesitzes in Österreich nach Nettovermögen
Unternehmensbesitz ungleich verteilt
Wem gehören Österreichs Unternehmen? Der Unternehmensbesitz ist extrem ungleich verteilt. Erst ab dem obersten Zehntel der Vermögensverteilung kann man Unternehmensbesitz überhaupt beobachten und jene, die sich im reichsten Prozent der Vermögensverteilung befinden, halten Unternehmensanteile im Wert von durchschnittlich über EUR 3 Mio. Im Kontext der bevorstehenden Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung bedeutet das, dass die Schere zwischen Arm und Reich durch die Steuerreform noch weiter aufgehen wird, da die Steuersenkung primär jenem oberen Zehntel zugutekommt, das Unternehmen besitzt. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Verteilung der KöSt-Senkung nach Position der Haushalte in der Vermögensverteilung in Österreich
Reichste 10 % profitieren von KöSt-Senkung
Wer von der Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung in Österreich profitiert und wer nicht, ist eindeutig, wenn man die Vermögensverteilung betrachtet. Durch die KöSt-Senkung entsteht eine Steuerersparnis, die zu 86 Prozent in den Taschen der reichsten 10 Prozent der Haushalte landet. Die unteren 90 Prozent der Vermögensverteilung profitieren gerade einmal zu 14 Prozent von der Maßnahme. Die konkrete Zahl - 86 Prozent für die vermögendsten Haushalte - ist eine absolute Untergrenze. Reiche Haushalte geben in der verwendeten Datenquelle (HFCS-Umfrage) oft nicht die tatsächliche Höhe ihres Vermögens an oder nehmen oft bewusst erst gar nicht Teil. Daher existiert eine Untererfassung der reichsten Personen - inklusive ihrer Einkommen aus Aktien und anderen Unternehmensanteilen. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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