Österreichs Unternehmen sollen künftig weniger Steuern zahlen. Die Bundesregierung hat bereits im Jänner 2020 eine Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung im Zuge der Steuerreform angekündigt. Diese soll nun ab 2023 von 25 Prozent auf 23 Prozent gesenkt werden. Die Profiteure dieser Maßnahme sind jene Unternehmen, die die KöSt entrichten müssen (u.a. AG, GmbH) und deren Besitzer:innen. Hinzu kommt, dass die KöSt-Senkung ein jährliches Loch ins Budget von EUR 800 Mio. reißt, kaum zusätzliche Wirtschaftsleistung bringt und durch die Ungleichverteilung von Unternehmensbesitz die Schere zwischen Arm und Reich weiter vergrößert. 

Verteilung der KöSt-Senkung nach Position der Haushalte in der Vermögensverteilung in Österreich

KöSt-Senkung kommt nur den Reichsten im Lande zugute

Vermögen in Form von Unternehmensbesitz ist in Österreich sehr ungleich verteilt. Erst ab dem obersten Zehntel der Vermögensverteilung ist Unternehmensbesitz zu beobachten. Im reichsten Prozent der Haushalte besitzen knapp über 70 Prozent Anteile an Unternehmen. Eine Senkung der Körperschaftsteuer kommt somit den Reichsten im Lande zugute und verteilt EUR 800 Mio. – die Kosten der Steuersenkung – von unten nach oben um, und zwar jedes Jahr aufs Neue. Genauer gesagt entsteht durch die KöSt-Senkung eine Steuerersparnis, die zu 86 Prozent in den Taschen der reichsten 10 Prozent der österreichischen Haushalte landet. 

Darstellung der jeweiligen Anteile des KöSt-Aufkommens, das von Unternehmen mit über/unter EUR 1 Mio. zu versteuernden Einkommen getragen wird

Große Unternehmen profitieren überproportional

Zudem ist das KöSt-Aufkommen sehr ungleich zwischen den Unternehmen verteilt. Dabei tragen nur 1,9 Prozent aller KöSt-pflichtigen Unternehmen drei Viertel der gesamten Steuerleistung. Zugleich sind das jene Unternehmen, die Gewinne von jeweils über EUR 1 Mio. verzeichnen. Große Unternehmen und deren Besitzer:innen profitieren also überproportional von dieser steuerlichen Maßnahme – während Klein- und Einpersonenunternehmen leer ausgehen. 

Unternehmenssubventionen während Corona im EU-Vergleich

Aufgrund der Corona-Hilfen müsste KöSt erhöht werden

Besonders im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie ist eine abermalige Senkung der KöSt fragwürdig. Österreichs Unternehmen haben wie keine anderen von Unternehmenssubventionen während der Krise profitiert. In der EU liegt der Schnitt der Corona-Hilfen gerade einmal bei 2 Prozent des BIP. Somit ist Österreich mit Hilfen in Höhe von knapp 5 Prozent des BIP sogar Spitzenreiter. 

Darstellung der Empfänger:innen und Zahler:innen der budgetierten Corona-Hilfen in zwei Kreisdiagrammen

Um dieser ungleichen Verteilung entgegenzuwirken und um die Corona-Schulden zurückzubezahlen, müsste die KöSt eigentlich erhöht werden, damit große Unternehmen mit ihrer Zahlungskraft an der Schuldenrückzahlung mitwirken. Denn wer in Österreich Corona-Hilfen erhält, ist die eine Frage, und wer sie abbezahlt, ist eine ganz andere. Während Unternehmen und Landwirt:innen insgesamt 56 Prozent aller Corona-Hilfen erhielten, mussten sich Arbeitnehmer:innen und Familien mit nur 34 Prozent des Corona-Subventionskuchens zufrieden geben. Noch dazu wurden die Ausgaben für Unternehmen zu 76 Prozent von den Faktoren Arbeit und Konsum getragen.

KöSt-Sätze in Österreich im Zeitverlauf zwischen 1971-2025

KöSt-Senkung befeuert Wettrennen in den Abgrund

Schlussendlich befeuert Österreich mit der KöSt-Senkung auch das internationale und sehr schädliche Unternehmenssteuerdumping aktiv mit. Seit den 70er-Jahren ist ein sogenannter „race to the bottom“-Effekt zu beobachten, bei dem sich Staaten mit immer niedriger werdenden Unternehmenssteuersätzen unterbieten. In Österreich ist der KöSt-Satz von den ursprünglichen 55 Prozent vor 40 Jahren mittlerweile auf nur mehr 25 Prozent gesunken. Mit einer weiteren Senkung auf 23 Prozent würde Österreich das Wettrennen in den Abgrund der Unternehmenssteuern auch in der Eurozone weiter anheizen.

Österreichs KöSt-Satz verglichen mit dem Durchschnitt der Eurozone im Zeitverlauf 1995-2021

Handlungsempfehlungen:

  • Österreich sollte gründlich über eine Erhöhung des KöSt-Satzes nachdenken, anstatt diesen zu
    senken. Dadurch würde man Unternehmensbesitzer:innen an der Rückzahlung der coronabeding-
    ten Staatsschulden beteiligen. Nicht zuletzt haben gerade die Unternehmenshilfen während Coro-
    na überproportional zum starken Anstieg der Staatsverschuldung beigetragen. Steuerzahler:innen
    haben das Privatvermögen vieler Unternehmenseigentümer:innen gerettet oder finanziell abgesi-
    chert. Steuerlich leistungsfähige Unternehmen sollten daher auch im Aufschwung nach Corona kei-
    nen geringeren Beitrag zum Abbau der Staatsverschuldung leisten als bisher, sondern zumindest
    bis zum vollständigen Abbau einen höheren. Dafür könnte ab 2022 der Steuersatz auf Unterneh-
    mensgewinne auf sein früheres Niveau von 34 % gebracht werden – solange, bis die Schuldenquo-
    te wieder bei 60 % liegt. Eine Schieflage bei der Frage, wer in den kommenden Jahren wie viel der
    Krisenkosten begleichen muss, könnte so vermieden werden.
  • Um die großen Fehler bei der Gestaltung der Förderungen auszugleichen, empfehlen wir der Bun-
    desregierung, eine Sonder-KöSt für die Corona-Jahre 2020 und 2021 einzuheben. Sie kann von
    überförderten Unternehmen jene leistungslosen Gewinne vollständig abschöpfen, die ohne eige-
    nes Zutun entstanden sind.
  • Der wohl größte Investitionsbedarf der nächsten Jahre entsteht durch die Umstellung auf klima-
    neutrales Wirtschaften im staatlichen wie im privaten Sektor. Eng thematisch und zeitlich begrenzte
    Investitionsanreize für spezielle grüne Technologien, in Infrastruktur oder in klimaneutrale Produk-
    tionsformen können geplante Investitionen in eine klimafreundliche Richtung lenken. Auch zeitlich
    begrenzte vorzeitige Abschreibungen auf eng definierte Investitionsgüter, die zur Klimaneutralität
    beitragen, kann der Staat gewähren. Anstatt also jedes Jahr aufs Neue EUR 1,6 Mrd. für eine Kür-
    zung der Gewinnsteuer mittels Gießkanne aufzuwenden, wäre es weitaus effektiver, diese Mittel
    zielsicher für Klimainvestitionen auszugeben.

Den Policy Brief zur KöSt-Senkung und eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme gibt es zum Download rechts.

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