Mit 1. Oktober wird nach langem Hin und Her die CO2-Steuer eingeführt. Nach dem bisherigen Gesetz müssen Mieter:innen die Steuer komplett selbst tragen. Diese können aber nur sehr begrenzt Einfluss auf ihr Heizsystem nehmen: Für den Heizungstausch ist die Vermieter:in bzw. die Hausbesitzer:in zuständig. Gerade jetzt, wo wir zusätzlich zu den klimapolitischen Zielsetzungen auch aus geopolitischen Erwägungen unabhängig von russischem Gas werden wollen, sollte man die CO2-Steuer zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufteilen. So kann der Staat einen Anreiz für Vermieter:innen setzen, den Heizungstausch früher vorzunehmen.
Als Vorbild kann die deutsche Lösung dienen: Dort hängt die Kostenteilung von der Energieeffizienz der Wohnung ab. Ist die Wohnung wenig energieeffizient – etwa weil sie schlecht gedämmt ist oder weil das Heizsystem veraltet ist – dann müssen die Vermieter:innen einen größeren Anteil der CO2-Steuer übernehmen.
In Österreich haben wir mit dem Energieausweis einen guten Ansatzpunkt für die Kostenteilung. Jede Wohnung wird dabei in regelmäßigen Abständen auf ihre Energieeffizienz untersucht und in eine Klasse eingeteilt. A++ steht für die höchste Energieeffizienz, G für die niedrigste. Die Energieausweise werden zudem in einer zentralen Datenbank gesammelt. Man weiß also schon jetzt, wie energieeffizient Wohnungen sind. Diese Datenbank kann die Politik nutzen, um die künftige CO2-Steuer im Wärmebereich (Heizen, Warmwasser, Kochen mit Gas) entsprechend aufzuteilen. Der Anteil an der Steuer, den die Vermieter:innen tragen müssten, würde mit schlechterer Energieeffizienz ihrer Wohnung entsprechend steigen (siehe folgende Abbildung).
Insgesamt würde eine CO2-Steuer von EUR 30 pro Tonne CO2-Äquivalent auf Heizöl, Gas und Kohle zu Steuereinnahmen von rund EUR 200 Mio. führen. Rund EUR 58 Mio. stammen dabei von Haushalten, die nicht im Eigenheim wohnen.
Betrachtet man die Energieeffizienz der Wohnungen, in denen diese Haushalte wohnen, dann zeigt sich, dass der Großteil in Wohnungen leben, in denen der Heizwärmebedarf der Energie-Effizienzklasse C entspricht (rund 34 Prozent). Rund 40 % der Haushalte leben in weniger energieeffizienten Wohnungen, rund 26 % leben in energetisch besseren Wohnungen.
Nach dem bisher beschlossenen Gesetz zur CO2-Bepreisung werden die Mieter:innen unmittelbar 100% der neu eingeführten CO2-Steuer bezahlen. Teilt man stattdessen die Mehrausgaben für die CO2-Steuer je nach Energie-Effizienzklasse zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf, würden die Vermieter:innen rund 62 Prozent des Steueraufkommens schultern. Das Steueraufkommen der Mieter:innen sinkt dagegen deutlich auf nur mehr 38 Prozent. Statt EUR 58 Mio. würden Mieter:innen nur mehr für rund EUR 22 Mio. aufkommen müssen. Diese Aufteilung ergibt sich daraus, dass vergleichsweise wenige Mieter:innen in energieeffizienten Wohnungen leben. Bricht man die Zahl auf Haushaltsebene herunter, dann würde das bedeuten, dass ein durchschnittlicher mit Öl oder Gas heizender Miet-Haushalt statt rund EUR 88 pro Jahr nur mehr rund EUR 33 pro Jahr zahlen müsste. Die restlichen EUR 55 werden von der Vermieterin übernommen.
Von der Kostenteilung würden Haushalte mit einem niedrigen Einkommen stärker profitieren: Sie wohnen öfter zur Miete als im Eigenheim. Dadurch wird im Schnitt auch ein größerer Anteil von den Vermieter:innen übernommen. Von im Schnitt rund EUR 102 an jährlichen Mehrkosten übernehmen im ersten Fünftel rund EUR 35 – oder 34 Prozent – die Vermieter:innen. Im Fünftel mit den höchsten Einkommen werden im Schnitt nur 13 Prozent durch Vermieter:innen gedeckt. Die Maßnahme kann damit als sozial treffsicher bewertet werden.
Nach der Einführung der CO2-Steuer sollten nun bestehende Lücken geschlossen werden. Das bedeutet konkret:
Die Analyse erfolgte mittels Mikrosimulationsmodell, basierend auf den Mikrodaten der Konsumerhebung 2019/20. Dort sind sowohl Einkommensdaten als auch Energieausgaben für das Jahr 2019 bzw. 2020 enthalten. Auch Angaben zur Wohnungsgröße und zum Rechtsverhältnis der Wohnung (Miete oder Eigentum) sind vorhanden. Der Datensatz enthält dabei allerdings keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnung. Diese wurde deshalb simuliert. Dazu wurden mittels Durchschnittspreise aus dem Jahr 2019 lt. Statistik Austria die Energieausgaben in Verbrauchsdaten umgerechnet. Die Verbrauchsdaten wurden anschließend um den Verbrauch für die Warmwasseraufbereitung bereinigt, um den Energieverbrauch fürs Heizen anzunähern. Dazu wurde der Energieverbrauch um rund 16,5 Prozent reduziert. Das entspricht dem aggregierten Anteil des Energieeinsatzes für Warmwasser laut des Mikrozensus Sondermodul „Energieeinsatz der Haushalte“ am gesamten aggregierten Energieeinsatz. Die verbleibenden Verbrauchsdaten wurden schließlich verwendet, um den Heizwärmebedarf je Quadratmeter zu ermitteln und so die Einteilung in Energieeffizienzklassen vorzunehmen. Die dafür verwendeten Grenzen finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Dabei ist zu beachten, dass die so simulierten Energieeffizienzklassen auch das individuelle Heizverhalten beinhalten. Heizt jemand seine Wohnung auf weniger als 22 Grad, dann ist der Energieverbrauch pro Quadratmeter geringer, als dies laut dem Energieausweis der Fall wäre. Umgekehrt ist der Energieverbrauch entsprechend höher, wenn auf mehr als 22 Grad geheizt wird.
Energieeffizienzklasse |
Energieverbrauch |
A++ | < 10kWh/m2 |
A+ | 10 bis 15 kWh/m2 |
A | 15 bis 25 kWh/m2 |
B | 25 bis 50 kWh/m2 |
C | 50 bis 100 kWh/m2 |
D | 100 bis 150 kWh/m2 |
E | 150 bis 200 kWh/m2 |
F | 200 bis 250 kWh/m2 |
G | > 250 kWh/m2 |
Der Energieverbrauch wurde zudem verwendet, um die Mehrkosten durch die CO2-Steuer zu simulieren. Dazu wurde der Verbrauch mittels der Emissionsfaktoren aus dem ökosozialen Steuerreformgesetz in Treibhausgas-Ausstoß umgerechnet, um so die CO2-Steuerleistung zu erhalten. Dieses Vorgehen entspricht somit der Simulation eines Übernacht-Effekts. Das bedeutet, etwaige Verhaltensänderungen durch die CO2-Steuer sind hier nicht mitsimuliert.