Vermögen ist in Österreich – wie weltweit – sehr konzentriert. Eine Entwicklung, die sich zukünftig weiter verschärfen wird. Denn in Österreich wird Vermögen steuerfrei geerbt. Das reichste Zehntel der Bevölkerung erbt knapp die Hälfte des gesamten Erbvolumens, wie eine neue Analyse des Momentum Instituts zeigt.
Im reichsten Zehntel erben 7 von 10 Haushalte. Über die Hälfte der Haushalte erben erst ab dem achten Vermögenszehntel. Bei den ärmsten Haushalten erbt lediglich einer. Durchschnittlich erben die 7 der 10 reichsten Haushalte rund 550.000 Euro. Im ärmsten Zehntel erbt ein Haushalt von 10 rund 43.000 Euro.
In den 27 EU-Ländern wird mehrheitlich – 19 Länder – eine Erbschaftssteuer eingehoben. Österreich zählt mit nur acht Ländern zu jenen ohne Besteuerung auf Erbschaften. Von 1955 bis 2008 – also 53 Jahre lang – gab es eine Erbschaftssteuer in Österreich. Nun wandert seit 15 Jahren das Vermögen in Österreich steuerfrei von einer Generation in die nächste und fehlt dem Staatshaushalt. Während von 100 Steuereuros 80 Euro durch Steuern auf Arbeit und Konsum eingenommen werden, fließen selbst aus vermögensbezogenen Steuern lediglich 4 Euro in den Topf. Erbschaften werden gar nicht besteuert.
Wer reich ist, erbt mehr
Fast 50 Prozent des gesamten Erbvolumens in Österreich erbt das reichste Zehntel der Bevölkerung. Die obersten zwanzig Prozent erben zusammen knapp 70 Prozent der Erbsumme in Östereich. Die unteren vier Zehntel erben zusammen nur 2,3 Prozent. Wer reich ist, erbt bei weitem häufiger und wesentlich substanziellere Beträge. Dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter aufgeht, ist somit vorprogrammiert.
In den kommenden 30 Jahren werden knapp 600 Milliarden Euro vererbt. Das entspricht jährlich etwa 15 Milliarden Euro die steuerfrei vererbt werden. Die Hälfte davon geht ans reichste Zehntel.
Das Momentum Institut empfiehlt daher die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer. Orientieren könnte sich die Bundesregierung dafür an den anderen EU-Ländern, in denen nach wie vor die Einnahmen aus einer Erbschaftsteuer zum Staatsbudget beitragen. Im deutschen Modell wird je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Erbschaft unterschieden. Höhere Erbschaften werden stärker besteuert. Für Erbschaften an eine entfernt verwandte Person werden ebenfalls höhere Steuern fällig als bei einer Erbschaft an die eigenen Kinder. Der Steuersatz bewegt sich somit zwischen 7 bis 50 Prozent. Auch variiert der Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad. An Ehepartner:innen können 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden, an Kinder 400.000. Dieser Freibetrag sinkt auf bis zu 20.000 Euro je nach Verwandtschaftsgrad.