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Klimabonus braucht Einkommensgrenzen

Barbara Schuster
02. September 2024
Klimabonus braucht Einkommensgrenzen

Ab 2. September erfolgt die Auszahlung des Klimabonus. Seit 2023 wird er regional gestaffelt ausbezahlt. Je schlechter die Anbindung und Urbanisierung im Wohnort, umso höher fällt der Klimabonus aus. Diese Methode führt dazu, dass im Fall von Wien drei der fünf Bezirke, die im Durchschnitt die höchsten Einkommen und die meisten Gebäude im Privatbesitz aufweisen, den höheren Klimabonus bekommen. Einkommensgrenzen gibt es keine. Die zu zahlende CO2-Steuer für Mieter:innen sollte anders organisiert werden, da Mieter:innen keine Wahl über ihr Heizsystem haben, aber die höheren Kosten tragen müssen.

Insgesamt gibt es österreichweit vier Auszahlungshöhen des Klimabonus – je nach Wohnort. Ob der Wohnort freiwillig schlecht angebunden liegt, etwa weil man im Einfamilienhaus mit Eigengarten im Speckgürtel leben möchte und deswegen auf ein Auto angewiesen ist, oder ob man in einer Gegend wohnt, weil man keine andere Wahl hat, darauf wurde bei der Ausgestaltung des Klimabonus keine Rücksicht genommen. Treffsicher ist das somit nicht.

Besondere Situation in Wien

Wien wird in zwei Kategorien aufgeteilt. Entweder erhält man 145 Euro oder 195 Euro Klimabonus. Eine Analyse zeigt, in welchen Wiener Gemeindebezirken im Schnitt die höchsten Einkommen erzielt werden und sich gleichzeitig die meisten Gebäude in Privatbesitz befinden. Unter den ersten fünf Bezirken, mit den höchsten Einkommen und Eigentumsbesitz, bekommen drei den höheren Klimabonus. Sowohl Personen in Hietzing, Döbling als auch Währing bekommen 50 Euro mehr als beispielsweise Menschen in Favoriten oder Brigittenau – die Bezirke mit den geringsten Einkommen und privaten Gebäudebesitz.

Unzureichende soziale Staffelung

Eine soziale Staffelung des Klimabonus findet 2024 erstmals statt, aber lediglich in dem Sinne, dass Personen, die ein steuerliches Jahreseinkommen – also nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Pendlerpauschale, etwaiger Freibeträge oder Gewerkschaftsbeiträge – von über 66.612 Euro bekommen, den Klimabonus versteuern müssen.  Sinnvoller wäre es, dass Personen ab einer bestimmten Einkommensgrenze gar keinen Klimabonus erhalten. Für Millionär:innen oder die Top-Verdiener:innen im Land macht der Klimabonus keinen Unterschied. Sie merken vermutlich gar nicht, ob sie ihn bekommen oder nicht, im Staatshaushalt macht sich das aber sehr wohl bemerkbar.

Eine regionale Staffelung nach Verkehrsanbindung macht durchaus Sinn, allerdings nicht, wenn es keine Einkommensgrenzen gibt. Als Voraussetzung für den Erhalt des Klimabonus sollten Einkommensgrenzen eingezogen werden. Weiters sollten die Mittel, die durch etwaige Einkommensgrenzen im öffentlichen Budget bleiben, in den Ausbau von öffentlichen Verkehrsmitteln investiert werden. Ohne Grenzen geht der Anreiz CO2 einzusparen bei reicheren Haushalten verloren. Gerade die reicheren Haushalte verantworten mehr Emissionen als ärmere. In Österreich verursachen die einkommensreichsten 10 Prozent ein Drittel der Emissionen, in etwa so viel, wie die gesamte untere Bevölkerungshälfte ausstößt.

CO2-Steuer aufteilen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen

Die CO2-Steuer und der Klimabonus sind als Instrumente um klimafreundliches Verhalten zu fördern mangelhaft ausgestaltet. Gänzlich fehlt etwa eine Regelung für Mieter:innen. Sie können nicht selbst entscheiden, womit und wie sie heizen. Der Heizungstausch obliegt den Vermieter:innen. Gleichzeitig müssen Mieter:innen aber für die CO2-Steuer aufkommen, während Vermieter:innen nicht belastet werden und damit keinen Anreiz zum Heizungstausch haben. Mehr als die Hälfte der Gasheizungen in Österreich befindet sich in Mietwohnungen. Das Momentum Institut empfiehlt, die CO2-Steuer zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufzuteilen – je nachdem wie energieeffizient das eingebaute Heizsystem ist.

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