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Pensionen: Verwaltungskosten fressen Beiträge bei privaten Pensionen auf

Oliver Picek
09. Januar 2025
Pensionen: Verwaltungskosten fressen Beiträge bei privaten Pensionen auf

Im Zuge der kommenden Sparpakete stehen Kürzungen der staatlichen Pensionen im Raum. Banken, Versicherungen und Pensionskassen bringen sich mit privaten Pensionsprodukten in Stellung, um davon zu profitieren. Privatpensionen sind deutlich ineffizienter als das staatliche Pensionssystem. Das Momentum Institut hat die Verwaltungskostenquote von privaten Versicherungen, überbetrieblichen Pensionskassen und der staatlichen Pensionsversicherung verglichen. Private Pensionsprodukte haben im Durchschnitt zehn Mal so hohe Verwaltungskosten wie das staatliche System, wie die Analyse des Instituts zeigt.

Im Durchschnitt betragen die Verwaltungskosten im staatlichen Pensionsbereich 0,7 Prozent. Pensionen in überbetrieblichen Pensionskassen verzeichnen mehr als doppelt so hohe Verwaltungskosten mit 1,5 Prozent, während für Lebensversicherungen (private Pensionen) zehn Mal so hohe Kosten mit 7,1 Prozent zu Buche schlagen. Die Verwaltungskostenquote ist definiert als das Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und Erträgen sowie Aufwendungen für die Pensionen bzw. Lebensversicherungen.

Private Pensionsprodukte sind teuer und ineffizient. Das Anwerben von Kunden mittels Werbeausgaben kostet viel Geld. Auch die Gewinnvorstellungen der Aktionäre und die Ausschüttungen an sie schmälern die Erträge für die Versicherten. Das staatliche Pensionssystem kann in Zeiten von Sparpaketen jeden Euro gut gebrauchen. Steuergelder für Zuschüsse zu privaten oder betrieblichen Pensionen sind hinausgeworfenes Geld.

Die Verwaltungskosten bei privaten Pensionsversicherungen betragen zwischen 3,2 und 10,9 Prozent. Die fünf überbetrieblichen Pensionskassen veranlagen die meisten Betriebspensionen. Ihre Kostenquote liegt zwischen 1,2 und 1,9 Prozent. Deutlich niedriger liegt die Pensionsversicherung für Selbstständige in der SVS mit 0,8 Prozent. Am wenigsten für Verwaltung aufwenden muss die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) mit 0,6 Prozent, knapp gefolgt von der Pensionsversicherung (PV) für Arbeiter und Angestellte.

Entsprechend der bisherigen Literatur wird zur Berechnung der Kostenquote bei überbetrieblichen Pensionskassen die Position aus dem Jahresabschluss „Sonstige Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen“ verwendet und geteilt durch „Beiträge, Veranlagungserträge“ sowie „Leistungen“. Bei den privaten werden „Aufwendungen für den Versicherungsabschluss und -betrieb“ herangezogen und durch „Prämien“, „Leistungen“ sowie die „Kapitalerträge des technischen Geschäftes“ dividiert. Zur Berechnung der Kostenquote bei den staatlichen Pensionsversicherern werden zwecks Vergleichbarkeit die Positionen „Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand“ und „Erträge“ sowie „Versicherungsleistungen“ genutzt.

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