Klima
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Pläne zur Übergewinnsteuer sind unambitioniert

Joel Toelgyes
18. November 2022
Pläne zur Übergewinnsteuer sind unambitioniert

Aufgrund des Krieges in der Ukraine explodieren die Energiepreise. Auch viele heimische Energiekonzerne und -erzeuger machen deshalb unerwartet enorme Übergewinne. Alleine beim Stromerzeuger Verbund und dem Mineralölkonzern OMV werden für 2022 bis zu fünf Milliarden Euro Übergewinn erwartet, wie eine Hochrechnung des Momentum Instituts zeigte. Zur Abschöpfung der Übergewinne hat die EU eine Übergewinnsteuer beschlossen, nun legt die österreichische Bundesregierung ihr Steuermodell vor: Es geht zwar leicht über die EU-Verordnung hinaus, lässt jedoch voraussichtlich einen großen Teil der Übergewinne unbesteuert.

Für Mineralölfirmen ist der Steuersatz mit 40 Prozent niedrig angesetzt. Er kann sogar im Fall von Neuinvestitionen in erneuerbare Energieformen auf 33 Prozent, den EU-Mindestsatz, fallen. Der kriegsbedingt hohe Gaspreis treibt auch den Strompreis nach oben – selbst bei erneuerbaren Stromerzeugern. Für sie liegt die Grenze, ab der eine Abschöpfung der Erlöse aus dem Stromverkauf laut EU-Plan erfolgen soll, mit 180 Euro pro Megawattstunde zu hoch. Österreich sieht eine Abschöpfung ab 140 Euro pro Megawattstunde vor. Investitionen in erneuerbare Energien können die Grenze auf 180 Euro anheben. Die österreichische Abschöpfungsgrenze liegt etwas unter dem EU-Minimum. Trotzdem ist sie unverständlich hoch angesetzt, womit ein großer Teil der Übergewinne im Stromsektor von der Steuer unangestastet bleibt.

Die Erlösobergrenze von 140 Euro liegt deutlich über den Gestehungskosten von Wasserkraft, Photovoltaik und Windkraft

Übergewinne: Einnahmendeckel bei erneuerbarer Stromerzeugung deutlich über Gestehungskosten

Für Mineralölfirmen ist der Steuersatz mit 40 Prozent niedrig angesetzt. Er kann sogar im Fall von Neuinvestitionen in erneuerbare Energieformen auf 33 Prozent, den EU-Mindestsatz, fallen. Der kriegsbedingt hohe Gaspreis treibt auch den Strompreis nach oben – selbst bei erneuerbaren Stromerzeugern. Für sie liegt die Grenze, ab der eine Abschöpfung der Erlöse aus dem Stromverkauf laut EU-Plan erfolgen soll, mit 180 Euro pro Megawattstunde zu hoch. Österreich sieht eine Abschöpfung ab 140 Euro pro Megawattstunde vor. Investitionen in erneuerbare Energien können die Grenze auf 180 Euro anheben. Die österreichische Abschöpfungsgrenze liegt etwas unter dem EU-Minimum. Trotzdem ist sie unverständlich hoch angesetzt, womit ein großer Teil der Übergewinne im Stromsektor von der Steuer unangestastet bleibt.

Die Einnahmengrenze liegt immer noch weit über den Gestehungskosten der erneuerbaren Stromerzeugung, selbst wenn man einen Gewinnaufschlag einkalkuliert. Studien zufolge liegen die Erzeugungskosten für Solar bei 30–60 Euro, bei Windkraft bei 40–80 Euro und bei Wasserkraft bei 74–105 Euro pro Megawattstunde Strom. Gerade bei der Wasserkraft führt die große Zahl an abgeschriebenen Wasserkraftwerken in Österreich allerdings zu deutlich niedrigeren Gestehungskosten im Bereich von 25–45 Euro. Zudem sollen nur 90 Prozent der über der Grenze liegenden Einnahmen besteuert werden.

Am Geld scheitert der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion aktuell nicht. Wichtiger wären hier schnellere Genehmigungsverfahren und ein politisches Bekenntnis zum Ausbau. Auch Lieferengpässe bzw. fehlende Fachkräfte verzögern den Ausbau. Nur Gewinne sind aufgrund der exorbitanten Strompreise im Überfluss da.

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