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Strenge Regeln nur für die anderen?

Barbara Blaha
21. Mai 2021
Strenge Regeln nur für die anderen?

Der Volksmund weiß, wie der Hase läuft: “Alle sind gleich, manche sind gleicher” heißt es da. Oder das alte Sprichwort: quod licet Iovi, non licet bovi. Was frei übersetzt bedeutet, was dem Gott Jupiter erlaubt ist, das ist dem Ochsen nicht erlaubt.

Ein Beispiel dafür liefert unser Kanzler selbst: Während Kurz bei unzähligen Gelegenheiten die „volle Härte des Gesetzes“ einforderte, scheint diese Liebe zu Recht und Ordnung nur für die anderen und nicht für ihn selbst zu gelten. Eine Falschaussage als Zeuge unter Wahrheitspflicht im Parlament ist eben keine Lappalie: es drohen dem Kanzler drei Jahre Gefängnis. Zurücktreten? Will Kurz „selbstverständlich“ nicht einmal dann, wenn er auf der Anklagebank Platz nehmen muss.

Ein weiteres Beispiel: Unter medialem Getöse zog vor kurzem die „Task Force Sozialleistungsbetrug“ des Innenministeriums Bilanz. Wie auch mit der furchtbar teuren Einführung von Fotos auf den E-Cards soll der Kampf gegen unrechtmäßig bezogene Sozialleistungen geführt werden. Aufgespürte Schadenssumme der Sozialleistungs-Polizei: 20 Millionen. Im selben Jahr wurden ArbeitnehmerInnen in Österreich um 682 Millionen erleichtert – von ihren Arbeitgebern, allein über nicht bezahlte Überstunden. Die Task-Force dazu sucht man vergeblich.

Ein anderes Beispiel von Doppelstandards sehen wir dieser Tage in Steyr. Über 2.000 MitarbeiterInnen kämpfen um ihre Jobs. Erst gestern beschloss man, als Ultima Ratio Klage einzubringen. Wieso ist das notwendig? Der MAN-Konzern hatte erst 2019 (!) in einem sogenannten Standortvertrag zugesichert, das Werk bis 2030 bestehen zu lassen. Die Beschäftigten haben ihren Teil der Vereinbarung gehalten, auf Pausenzeiten verzichtet, täglich 2 LKWs mehr gebaut. Die hat das Unternehmen gern genommen. Nur an die zehnjährige Job-Garantie will man nach nur zwei Jahren nicht mehr gebunden sein? Pacta sunt servanda, hieß es bei den Römern. Verträge sind einzuhalten. Das gilt offenbar für große Unternehmen nicht. Der offensichtliche Vertragsbruch, bei dem es um hunderte Millionen Euro geht, sorgt in Politik und Medien dabei nicht einmal für eine hochgezogene Augenbraue.

Dieser Text erschien zunächst als Gastkommentar in der Kleinen Zeitung.

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