Arbeit
favorites-circle favorites-circle
favorites-circle-full favorites-circle-full

Teures Experiment Umsatzersatz endgültig beenden

Redaktion
02. Dezember 2020
Teures Experiment Umsatzersatz endgültig beenden

Die Regierung plant im Zuge der schrittweisen Lockerungen Gastronomie und Hotellerie über Weihnachten bis 6. Jänner 2021 geschlossen zu halten. Anders als im November soll den betroffenen Betrieben für den Dezember nicht mehr 80%, sondern 50% des Umsatzes ersetzt werden. Bemessungsgrundlage soll wiederum der Vorjahresumsatz in diesem Monat sein. „Nach unseren Berechnungen würde die Verlängerung des Umsatzersatzes für Gastronomie und Hotellerie im Dezember somit zusätzlich rund EUR 1 Mrd. kosten“, sagt Oliver Picek, Chefökonom des Momentum Instituts. Damit könnten auch die Gesamtkosten des Umsatzersatzes auf EUR 7 Mrd. ansteigen, sofern wie angekündigt auch der Großhandel einen Teil seiner Umsätze refundiert bekommt.

Grafik zeigt die Kosten für den Umsatzersatz nach Branchen. Pro Monat entstehen potenziell Kosten von 7 Milliarden Euro.

Gewinne für Hoteliers

Umsatzerlöse der Betriebe erwirtschaften neben einem Gewinn vor allem die Ausgaben für angefallene Kosten. Bei geschlossenen Betrieben fallen Personalkosten, Wareneinsatz, sowie andere variable Kosten jedoch größtenteils weg. „Für ein durchschnittlich gut gehendes Hotel mit normalerweise rund 10% Gewinn (vom Umsatz) kann ein 50%-Ersatz des Umsatzes bei behördlicher Schließung noch immer einen sehr ordentlichen Gewinn von bis zu 20% des Umsatzes bedeuten. Voraussetzung ist, dass das Hotel die variablen Personal- und Materialkosten während der Schließung herunterfahren kann. Die tatsächlich anfallenden Fixkosten betragen dann nur rund 30% des Umsatzes“, rechnet Picek vor. Die Gewinne vieler Hoteliers könnten im November und Dezember somit im Vergleich zum Vorjahr trotz Schließung steigen. “Hoteliers Gewinne zu bezahlen, sei es auch nur für einzelne Monate, ist nicht Aufgabe des Staates”, so Picek.

Gegenüberstellung der Kostenstruktur gemessen am Umsatz Dezember 2019 und Dezember 2020 eines Beispielbetriebs aus der Hotellerie. Betriebe werden überfordert weil sie neben Kurzarbeit auch den Umsatz ersetzt bekommen und so Gewinne schreiben.

Wirtschaftliche Vernunft gebietet Ende des Umsatzersatzes

Insgesamt hat sich der Umsatzersatz als pauschales Instrument erwiesen, das wenig treffsicher, äußerst ineffizient und extrem teuer ist. Der Überförderung ganzer Branchen unter Ausklammerung marktwirtschaftlicher Grundprinzipien wurde damit Vorschub geleistet. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, aber auch Umsätze beispielsweise aus dem Take-Away-Verkauf nicht gegenzurechnen, hat die Überförderung verschärft.

“Einfach mit der Gießkanne alle zu bedienen kann nicht das Ziel staatlicher Wirtschaftshilfen sein, auch nicht während Corona”, sagt Picek und ergänzt: “Das Momentum Institut würde eine endgültige Abschaffung des Umsatzersatzes daher sehr begrüßen. Er wird nämlich immer mehr zu einem Fass ohne Boden. Jeder greift jetzt in den staatlichen Geldkoffer. Der Umsatzersatz gehört deshalb schleunigst abgestellt”, empfiehlt Picek.

Deutschland hat diesen Schritt bereits gesetzt und schafft ihn mit 1. Jänner 2020 zugunsten des treffsicheren Fixkostenzuschusses ab. “Österreich sollte diesem Beispiel folgen und auch während eines möglichen dritten Lockdowns keine Wiedereinführung des Umsatzersates andenken”, meint Picek.

Anzeige
Alles
Text
Grafiken
filter filter