80% Umsatzersatz: Gewinne durch Überförderung möglich
Betriebe, die im 2. Lockdown schließen mussten, erhalten einen Ersatz für ihren Umsatzausfall. Bis zu 80% der Erlöse aus dem November 2019 sollen ausbezahlt werden. In erster Linie betrifft das Gastronomie und Hotellerie, aber auch den Veranstaltungs- und Kulturbereich.