Arbeitslosengeld: Nettoersatzrate von ‘neuen’ Arbeitslosen auf Rekord-Tief
Arbeitslos gemeldete Personen beziehen als Arbeitslosengeld eine Nettoersatzrate in der Höhe von 55 Prozent ihrer monatlichen Beitragsgrundlagen. Die Gehälter, die zur Berechnung der Grundlage herangezogen werden, liegen aber im Regelfall um mindestens 12 Monate zurück. In Zeiten einer außerordentlich hohen Teuerung ist das für unlängst arbeitslos gewordene Personen problematisch. Denn in ihrem Berechnungszeitraum war die hohe Inflation zwar schon voll im Gange, die herangezogenen Löhne wurden aber noch nicht an die Teuerung angepasst. Das bedeutet, dieser Mechanismus drückt ihr Arbeitslosengeld im Verhältnis zum tatsächlichen letzten Gehalt (0-12 Monate vor Arbeitslosigkeit) auf eine Nettoersatzrate von durchschnittlich 51 Prozent.