Knapp 900.300 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren erhalten das Schulstartgeld, das im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Seit der Einführung 2011 wurden jährlich 100 Euro pro Kind ausbezahlt. 2023 wurde das Schulstartgeld erstmals mit den Sozialleistungen valorisiert und wächst seither mit der Teuerung mit. 2023 wurden 105,80 Euro Schulstartgeld ausgezahlt, im Jahr darauf waren es 116,10 Euro. Heuer beträgt das Schulstartgeld 121,40 Euro. Ab 2026 jedoch wird dieser Mechanismus erneut ausgesetzt. Grund dafür sind die Sparmaßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat: Sozial- und Familienleistungen werden für zwei Jahre (2026 & 2027) nicht an die Teuerung angepasst.
Insgesamt wurde der Wertverlust, der in den letzten vierzehn Jahren vor der jährlichen Inflationsanpassung entstanden ist, immer noch nicht wett gemacht. Zwar wurde der Wertverlust durch die Erhöhungen des Schulstartgeldes seit 2023 etwas gedämpft – aktuell können sich Eltern und Schüler:innen mit den ursprünglichen 100 Euro nur noch Schulwaren im Wert von 77 Euro leisten. Das ist ein Kaufkraftverlust beim Schulstartgeld von 23 Prozent bzw. knapp einem Viertel seit 2011.
Hätte man das Schulstartgeld bereits seit der Einführung im Jahr 2011 jährlich mit der Teuerung mitwachsen lassen, wären es im heurigen Jahr bereits 158 Euro – also 37 Euro mehr. Wird die Inflationsanpassung 2026 und 2027 erneut ausgesetzt wird diese Lücke wohl noch größer klaffen in Zukunft.
Hinzu kommt, dass 121,40 Euro einmal jährlich bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten decken, die beim Schulstart anfallen. Die Arbeiterkammer erstellt jedes Jahr einen Preisvergleich für Schulartikel. Dieser zeigt, dass die tatsächlichen Ausgaben für Füllfedern, Federpennale, Blei- und Buntstifte sowie Mal- und Zeichenzubehör, Hefte und Schultaschen die mickrigen 121,40 Euro Schulstartgeld bei weitem übersteigen: Allein für eine Schultasche müssen Eltern im Schnitt 150 Euro bezahlen – dabei bleibt diese noch unbefüllt. Mindestens 100 Euro für weitere Schulmaterialien wie Hefte, Stifte und Malsachen müssen hier noch hinzugerechnet werden.
Ausgaben für Turnsackerl und -kleidung, Jausenbox, Trinkflasche oder Hausschuhe für die Schule sind hier ebenfalls noch nicht inkludiert.
Auch freuen sich viele Kinder auf ihren allerersten Schultag – auch bei Schultüten müssen Eltern immer tiefer in die Taschen greifen. Für jene die vorrangig mit Schokolade und Süßigkeiten befüllt werden, wird es auch aufgrund der Preissteigerungen bei Kakao (+ 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) heuer besonders teuer.
Die Schuldenberatung erstellt jährlich sogenannte „Referenzbudgets“, sie schlüsseln auf, was Familien monatlich für Kinder und Jugendliche im Jahr 2025 ausgeben müssen. Neben anteiligen Wohn-, Strom-, und Heizkosten sowie Ausgaben für Handy, Internet oder öffentlichen Verkehr werden auch Schulkosten inklusive Materialien sowie (Nachmittags)betreuungs- und Mittagessenskosten erhoben. Ein 7-jähriges Kind braucht für die Schule etwa 34 Euro monatlich, also knapp 410 Euro jährlich. Bei 14-jährigen Jugendlichen sind die Kosten schon deutlich höher: Monatlich fallen hier 53 Euro an, aufs Jahr gerechnet sind das 636 Euro.
Für jüngere Kinder – etwa im Volksschulalter – fallen zudem häufiger Betreuungskosten an – auch das kommt teuer: Monatlich fallen etwa 219 Euro für Nachmittagsbetreuung an– im Jahr mehr als 2.600 Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten für Schulmaterialien und Betreuung für Kinder im Volksschulalter also auf etwa 3.000 Euro jährlich. Von 121,40 Euro „Schulstart-Spritze“ weit entfernt.
Das Momentum Institut empfiehlt, den Wertverlust auszugleichen und das Schulstartgeld auf mindestens 160 Euro anzuheben. Weiters sollte der Geltungsbereich für die Auszahlung um 15- bis 18-Jährige in Ausbildung erweitert werden: Aktuell kommt das Schulstartgeld nur 6- bis 15-Jährigen zugute. Um Eltern weiter zu entlasten und auch die laufenden Kosten für Schule und Betreuungsleistungen zu dämpfen, sollte eine kostenlose Nachmittagsbetreuung angeboten werden. Das hilft vor allem einkommensärmeren Familien und Alleinerziehenden, die sich keine Betreuung leisten können und ermöglicht vor allem Müttern für mehr Wochenstunden einer bezahlten Arbeit nachzugehen, da es überwiegend sie sind, die aufgrund der Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeiten können.