Der Sozialstaat schützt hunderttausende Menschen in Österreich vor Armut, ein Instrument dafür ist die Mindestsicherung (jetzt Sozialhilfe). Sie ist das letzte Sicherheitsnetz für Menschen, die in Österreich leben. Wie sich die Inanspruchnahme der Sozialhilfe durch die Corona-Krise verändert hat, zeigen nun neuen Daten (Statistik Austria 2021): Wurden im Jahr 2019 267.683 Personen unterstützt, reduzierte sich diese Zahl im Corona-Krisen-Jahr 2020 auf 260.114. Fast 74.000 Kinder lebten 2020 in Haushalten, die durch die Mindestsicherung unterstützt wurden. Die Frauenquote bei den Erwachsenen liegt bei 53 % (67.815 absolute Zahl), 47 % der Mindestsicherungsbezieher:innen sind Männer (59.268 absolute Zahl).1 Die durchschnittliche Bezugsdauer der Mindestsicherung liegt bei 9 Monaten. Die Ausgaben dafür stiegen im Krisenjahr 2020 auf EUR 959 Mio., nachdem sie zuletzt gesunken waren. Insgesamt gesehen sind die Ausgaben für die Mindestsicherung gering: Sie machen nur 0,76 % der gesamten Sozialausgaben und 0,44 % der gesamten Staatsausgaben aus.
Die Mindestsicherung ist das letzte Sicherheitsnetz für Menschen in Österreich. Sie soll dafür sorgen, dass Menschen zumindest das Allernötigste zum Leben haben. Die Anforderungen für den Bezug der Mindestsicherung sind streng: Eigenes Vermögen muss aufgebraucht sein, EU oder EWR-Bürger:innen haben nur dann Anspruch, wenn sie in Österreich arbeiten oder schon über 5 Jahren hierzulande wohnen. Zudem muss die Arbeitsbereitschaft für den Mindestsicherungsbezug gegeben sein, ausgenommen davon sind Mindestsicherungsbezieher:innen, die das Pensionsantrittsalter erreicht haben oder Kinder und pflegebedürftige Personen betreuen (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2021).
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Höhe der Mindestsicherung sind noch nicht bundesländerübergreifend einheitlich, da mit Stand 1.7.2021 sechs von neun Bundesländern (Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten, Steiermark, Vorarlberg) das neue Sozialhilfegesetz erlassen haben (Wien teilweise). Bei den übrigen Bundesländern gelten noch die bisherigen Mindestsicherungssätze. Eine der Änderungen im neuen Sozialhilfegesetz legt nun Maximalbeträge statt Mindestbeträge fest. Für Alleinlebende und Alleinerziehende liegen diese bei EUR 949, für Paare bei EUR 1.329.2 Die Armutsgefährdungsschwellen (60 % der Medianeinkommen) für Österreich liegen deutlich über diesen Werten (hier). Alleinlebende Personen gelten dann als armutsgefährdet, wenn ihr Monatseinkommen unter EUR 1.328 liegt, für Alleinerziehende mit einem Kind liegt die Grenze bei EUR 1.726 und bei Paaren ohne Kinder bei EUR 1.992.
Die tatsächlich ausbezahlten Leistungen aus der Mindestsicherung pro Bezieher:in sind gering. Nur für Paare mit 2 oder mehr Kindern und Alleinerziehenden mit 4 Kindern oder mehr liegen sie bei über EUR 1.000.