steuersumpf irland
/ 7. Februar 2022

Am 8. Februar 2022 ist Corporate Tax Refusal Day. Das heißt, bis zu diesem Tag haben österreichische Unternehmen keine Steuern auf ihre Gewinne gezahlt. Der Grund dafür ist „Profit Shifting“ Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung. Bei dieser Praktik werden Milliarden an Gewinnen von international tätigen Konzernen in Steueroasen oder Steuersümpfen mit sehr niedrigen Steuersätzen verschoben. Den Staaten, in denen diese Unternehmen eigentlich Steuern bezahlen müssten, gehen so hohe Summen an Unternehmenssteuer-Einnahmen verloren. Gewinnverschiebung ist dabei nicht per se illegal, sie kann auch durch legale Steuervermeidungstricks ermöglicht werden.

Im Jahr 2021 entgingen Österreich durch diese Art von Gewinnverschiebung rund 1,2 Milliarden Euro. Ohne Gewinnverschiebungen hätte der Staat eigentlich rund 12 Milliarden Euro an Körperschaftsteuern (KöSt) einnehmen sollen. Tatsächlich in der Staatskasse gelandet sind davon allerdings nur 10,8 Milliarden Euro.

Verglichen mit den letzten sechs Jahren befindet sich das Volumen der österreichischen Unternehmenssteuer-Vermeidung durch Gewinnverschiebung im Jahr 2021 mit 1,19 Milliarden Euro auf einem Rekordhoch – trotz Corona-Pandemie. Deutlich niedriger war der Steuerverlust im ersten Krisenjahr 2020 mit „nur“ 770 Millionen Euro. In den Jahren zuvor (2015 bis 2018) stieg der KöSt-Verlust durch Profit Shifting laut Tørsløv, Wier & Zucman (2020) auch in Österreich – wie auch anderorts - stetig an. Unter der Annahme, dass der Anteil der verschobenen Gewinne stabil bleibt steigt, lassen sich die Steuerverluste bis ins Jahr 2021 fortschreiben. In den vergangenen sieben Jahren haben österreichische Unternehmen so kumuliert über 6,6 Mrd. Euro an Steuern vermieden.

Wo landen die Unternehmensgewinne, wenn nicht in der österreichischen Staatskasse? Das entgangene Steuergeld muss nicht weit reisen: Der Löwenanteil der österreichischen Unternehmensgewinne, der ins Ausland verschoben wird, bleibt in Europa. Beliebte europäische Steueroasen sind dabei die Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) sowie Irland und die Schweiz. Allein in den Benelux-Staaten werden rund 535 Millionen Euro an österreichischen Unternehmensgewinnen geparkt. In Irland werden 238 Millionen Euro und in der Schweiz 199 Millionen Euro deponiert. Aber auch nach Übersee fließen die verschobenen Unternehmensgewinne: Außerhalb Europas landen rund 112 Millionen Euro an unversteuerten oder nur sehr niedrig versteuerten österreichischen Unternehmensgewinnen.

In Anbetracht der immer weiter steigenden Unternehmensgewinne und sinkenden KöSt-Steuersätze seit 1995 wäre also gerade die Unternehmensbesteuerung eine lukrative Einnahmequelle für den Staat. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer machen (prognostiziert für 2021) über 10 Milliarden Euro aus. Auch diese steigen stetig an - mit einigen Einbrüchen wie zum Beispiel zur Zeit der Finanzkrise oder auch der Corona-Krise. Ein weiter sinkender Steuersatz arbeitet hier noch höheren KöSt-Einnahmen entgegen. Im Rahmen der „ökosozialen“ Steuerreform wurde im Oktober 2021 eine weitere stufenweise Senkung bis zum Jahr 2024 beschlossen: von 25 auf 23 Prozent.

Gerade für die Zeit nach der Krise wird jedoch die Frage nach einem fairen Beitrag aller in Österreich tätigen Unternehmen umso relevanter. Unternehmensgewinne können eine faire Einnahmequelle zur Krisenbewältigung darstellen.

Im Hinblick auf die Vermeidung der Gewinnverschiebungs-Praktik können erste Schritte hin zu mehr Transparenz eine Lösung sein. Das so genannte Country-by-Country Reporting (aus dem OECD BEPS Plan Aktion 13), also die verpflichtende länderweise Zuordnung und Veröffentlichung von Umsatz-, Gewinn-, und Beschäftigtenzahlen für jeden Konzern ist dabei eine wichtige gesetzliche Maßnahme, die auch auf EU-Ebene (und in Österreich mit dem Verrechnungspreidsdokumentationsgesetz VPDG) umgesetzt wurde. Außerdem können umsatzorientierte Steuern oder Gesamtkonzernbesteuerung („Unitary Tax“) weitere Möglichkeiten darstellen, um gegen Steuervermeidung und -verschiebung vorzugehen.

Hier geht’s zum Policy Brief über Steuervermeidung.

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