Mit 1. Jänner 2021 trat die neue Fachkräfteverordnung für das Jahr 2021 in Kraft. Das Arbeitsmarktservice (AMS) erstellt seit 2008 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) eine Liste mit sogenannten „Mangelberufen“. Gibt es für einen Beruf laut AMS-Statistik eine gewisse Zahl an offenen Stellen im Verhältnis zu Arbeitslosen in Österreich, erlaubt das Gesetz österreichischen Firmen, auch Arbeitskräfte außerhalb des riesigen Wirtschaftsraums EU/EWR/Schweiz anzuwerben.

Angesichts der konstant hohen Arbeitslosenzahlen der letzten Jahre (2020: 470.000 Personen) erscheint es seltsam, dass sich die Zahl der in Frage kommenden Berufe von 2016 bis 2020 (von 8 auf 56) versiebenfacht hat. Auch im Jahr 2021 sinkt die Zahl der Mangelberufe trotz anhaltend hoher prognostizierter Arbeitslosigkeit nur gering von 56 auf 45 – inklusive der regionalen Mangelberufe in den einzelnen Bundesländern liegt sie sogar noch viel höher. Die Gesamtzahl der Berufe 2021 entspricht jener aus 2019 – ein Pandemiejahr mit Rekordarbeitslosigkeit gegenüber einem Jahr mit relativ guter wirtschaftlicher Entwicklung. Von einem Fachkräftemangel sind wir aktuell weit entfernt. Arbeitsminister Kocher sprach in seiner Antrittsrede davon, dass er erst in zwei bis drei Jahren wieder Thema sein könnte.

Mangelberufe und Arbeitslose im Zeitverlauf

Was ist das Problem?

Mit 527 Millionen EinwohnerInnen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz steht österreichischen Unternehmen ein riesiger Wirtschaftsraum zur Verfügung, um ohne Einschränkungen Arbeitskräfte zu rekrutieren. Trotzdem stieg die Zahl der zu Mangelberufen erklärten Tätigkeiten in den letzten Jahren kontinuierlich an. DachdeckerInnen, SchweißerInnen, ZimmererInnen oder InstallateurInnen scheinen seit Jahren weder im riesigen EU-Wirtschaftsraum zu finden zu sein, noch in ausreichender Zahl in österreichischen Ausbildungsplätzen und Lehrstellen ausgebildet werden zu können. Selbst nicht-technische Berufe wie KellnerInnen oder Köche und Köchinnen stehen seit ein paar Jahren auf den regionalen Mangelberufslisten einiger Bundesländer – das heißt sogar innerhalb Österreichs, in angrenzenden Bundesländern, gibt es genügend Arbeitslose in diesen Berufen.

Gründe für den Mangel können somit (1) zu geringe Entlohnung, (2) zu schlechte Arbeitsbedingungen oder (3) zu wenig Ausbildungsaktivität (Lehrstellen) der Unternehmen sein, wobei ein höheres Angebot an Lehrstellen natürlich nur angenommen wird, wenn Arbeitsbedingungen und Entlohnung im zukünftigen Beruf als angemessen erscheinen. Betrachtet man die häufigsten Mangelberufe der letzten Jahre (Kriterium: seit 2012 mindestens fünf Mal in der Mangelberufsliste), zeigt sich, dass die Zufriedenheit der Arbeitslosen mit entsprechender Ausbildung sehr gering ist. Nur in wenigen Berufen (grün) wollen über zwei Drittel die Berufsrichtung beibehalten. Bei einem Großteil (hellrot) möchten sich zwischen einem Drittel und der Hälfte neu orientieren und beim Rest (dunkelrot) sogar mehr als die Hälfte.

Anteil der Arbeitslosen in ausgewählten Mangelberufen, die ihren Beruf wechseln wollen

Anteil der offenen Stellen im Leiharbeitssektor hoch

Ein Grund für den Wechselwunsch der Arbeitslosen nach ihren zuletzt ausgeübten Berufen könnte darin liegen, dass ein Großteil der offenen Stellen von Leiharbeitsfirmen angeboten wird. In den meisten der ausgewählten Mangelberufe sind es mehr als ein Drittel. Leiharbeit (offiziell: Arbeitskräfteüberlassung) bedeutet, dass man bei einer Personalleasingfirma angestellt ist, aber für verschiedene (andere) Unternehmen tätig wird. Sie ist mit großer Unsicherheit verbunden: Die Hälfte aller Leiharbeitskräfte ist weniger als 2 Monate durchgehend angestellt und jede zehnte wird im Krankheitsfall dazu gedrängt ihre Anstellung zu beenden. Leiharbeit betrifft vermehrt Personen mit Migrationshintergrund (2016: 45 %), außerdem gibt es große Gehaltsunterschiede zwischen Männern mit Leih- und Standardarbeitsverhältnis (Danzer, Riesenfelder & Wetzel, 2018).

Anteil der offenen Mangelberufsstellen im Leiharbeitsbereich

Ab wann ist ein Beruf ein Mangelberuf?

Mangelberufe werden vom AMS anhand der sogenannten Stellenandrangsziffer berechnet. Diese erhält man, indem man (im jeweiligen Beruf) die beim AMS vorgemerkten Arbeitslosen1 (ohne Einstellzusage) sowie mit mindestens Lehrausbildung durch die beim AMS gemeldeten offenen Stellen2 mit Mindestanforderung Lehrabschluss dividiert. Liegt sie unter 1,5 kommt ein Beruf als Mangelberuf in Frage. Berufe mit Werten zwischen 1,5 und 1,8 können berücksichtigt werden, wenn weitere Mangelindikatoren, wie z.B. eine „erhöhte Ausbildungsaktivität der Betriebe“ vorliegen oder der Beschäftigungszweig eine „überdurchschnittlich steigende Lohnentwicklung“ aufweist.

Regionalisierung der Mangelberufe führte zu Verdopplung

Seit der unternehmerfreundlichen Reform der Fachkräfteverordnung 2019 können zusätzlich auch regional, das heißt nur in bestimmten Bundesländern, Berufe auf die Liste gesetzt werden, wenn die erläuterten Kriterien zutreffen.3 Dieses Angebot wird seitdem auch stark in Anspruch genommen. Trotz zehntausenden zusätzlichen Arbeitslosen 2020 und vermutlich auch 2021 wird dadurch die Zahl der Mangelberufe in manchen Bundesländern von 45 auf 100 mehr als verdoppelt.

Mangelberufe (inkl. regional beschränkte) im Zeitverlauf

Am stärksten wird diese Möglichkeit in Oberösterreich genützt. Hier werden gleich 43 zusätzliche Berufe als Mangelberufe deklariert, obwohl es für viele dieser Berufe in Österreich genügend Arbeitssuchende gibt. Dabei handelt es sich auch nicht nur um technische Berufe – gesucht werden unter anderem auch FriseurInnen, BäckerInnen, FleischerInnen, KellnerInnen oder Köche und Köchinnen. Lässt man den „Markt“ arbeiten, müssten die Gehälter dieser Gruppen bei einem tatsächlichen Mangel steigen, weil sich Unternehmen um die gesuchten Arbeitskräfte mit höheren Gehaltsangeboten überbieten. Das lässt sich jedoch bei diesen Berufen nicht beobachten. Für Köche und Köchinnen beispielsweise stagnierten die Bruttomediangehälter in den letzten fünf Jahren.

(Regionale) Mangelberufe nach Bundesländern 2021

Handlungsempfehlungen

Sofortmaßnahmen:

Generelle Reform des Ausländerbeschäftigungsgesetz im Bereich Fachkräfteverordnung/Mangelberufsliste:

 

In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung auch nicht-technische Berufe auf der Liste zugelassen. Angesichts der Massenarbeitslosigkeit 2021 ist es jedoch völlig verfehlt, noch zusätzliche Arbeitskräfte außerhalb der Europäischen Union in den österreichischen Arbeitsmarkt zu holen und so die Konkurrenz um die wenigen Arbeitsplätze und den Lohndruck nach unten weiter zu verstärkten.

Trotz Rekordzahl an Arbeitslosen ging die Zahl der österreichweiten Mangelberufe 2021 nur geringfügig von 56 auf 45 zurück. Durch die 2019 eingeführten regionalen Mangelberufe erhöht sich die Anzahl jedoch auf mehr als das Doppelte. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Oberösterreich, das 43 zusätzliche Mangelberufe ausweist, diesen Bedarf nicht in Österreich oder der gesamten restlichen EU bei entsprechenden Arbeitsbedingungen und Löhnen decken können soll. Die regionale Mangelberufsliste sollte wieder abgeschafft werden, um Betriebe dazu zu animieren, ArbeitnehmerInnen aus anderen Bundesländern (sowie restliche EU/EWR/Schweiz) durch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter anzuwerben.

Unter den hunderttausenden Arbeitslosen finden sich auch tausende Lehrstellen-Suchende, die ohne Ausbildungsplätze dastehen. Betriebe, die „händeringend“ nach Arbeitskräften suchen, müssten die Situation als Chance begreifen, gezielt mit zusätzlichen Ausbildungsplätzen junge Lehrstellensuchende anzustellen.

Ein Großteil der offenen Stellen in Mangelberufen, für die sich seit Jahren nicht genug Arbeitskräfte finden, sind Leiharbeitsstellen. Leiharbeit ist oftmals eine Form prekärer Arbeit, die von schlechteren Arbeitsbedingungen und niedrigerer Entlohnung geprägt ist. Anstatt diese Form der Beschäftigung zu unterstützen, sollten offene Leiharbeitsstellen nicht für die Berechnung der Stellenandrangsziffer (und somit der Mangelberufsliste) herangezogen werden. Dies würde zu einer Streichung vieler Berufe von der Mangelberufsliste führen, was in weiterer Folge ein erhöhtes Bemühen der Betriebe attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen, bewirken könnte.
 

 

Nur mit Status AL, somit keine SchulungsteilnehmerInnen o.ä.

2 Nur bei Berufen mit mehr als 20 offenen Stellen. Leiharbeitsstellen (Wirtschaftsabteilung 78) gehen dabei nur zu 90% in die Berechnung mit ein.

3 Die auf diese Weise nach Österreich kommenden Facharbeitskräfte dürfen dann nur in diesen Bundesländern angestellt werden.

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