Schlagwort: Pension

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45 Versicherungsjahre als Hürde: Zwei Drittel der Pensionierten hätte 2025 nicht in Pension gehen können

45 Versicherungsjahre als Hürde: Zwei Drittel der Pensionierten hätte 2025 nicht in Pension gehen können

Wir haben analysiert, welche Auswirkungen der aktuelle Pensionsvorschlag von Landeshauptmann Anton Mattle mit verpflichtenden 45 Versicherungsjahren bei Pensionsantritt auf den Pensionsjahrgang 2025 hätte. Die Ergebnisse zeigen: Zwei Drittel der Menschen, die vergangenes Jahr in Pension gingen, hatten keine 45 Versicherungsjahre zusammen. Auch zwischen den Geschlechtern zeigt die Analyse deutliche Unterschiede: Während rund die Hälfte der Männer (54 Prozent) zusätzliche Arbeitsjahre benötigt, wären es bei Frauen mehr als vier von fünf (82 Prozent). 
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Horizontales Balkendiagramm mit dem Titel 'Mehr als die Hälfte der Männer müsste noch länger arbeiten bis zur Pension'. Die Grafik zeigt die prozentuale Verteilung bei Männern des Pensionsjahrgangs 2025 und ob bzw. wie viele Versicherungsjahre noch fehlen würden. 46 Prozent haben keine fehlenden Jahre, 54 Prozent benötigen zusätzliche Versicherungszeiten. Die größten Gruppen: 13 Prozent mit 3-5 fehlenden Jahren, 12 Prozent mit bis zu 2,5 Jahren, jeweils 9 Prozent mit 6-10 Jahren und 8 Prozent mit mehr als 20 Jahren Bedarf an zusätzlichen Versicherungsjahren.
Mehr als die Hälfte der Männer müsste noch länger arbeiten bis zur Pension
Unter den Männern des Pensionsjahrgangs 2025 haben nur 46 Prozent die 45 Versicherungsjahre beim Pensionsantritt zusammen. Die anderen 54 Prozent müssen, um die 45 Versicherungsjahre zu erreichen, noch weitere Jahre erwerbstätig sein. Ein Fünftel müsste sogar noch mindestens 11 Jahre oder länger im Beruf bleiben, 8 Prozent sogar mehr als 20 Jahre. 
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Horizontales Balkendiagramm mit dem Titel 'Mehr als die Hälfte der Männer müsste noch länger arbeiten bis zur Pension'. Die Grafik zeigt die prozentuale Verteilung bei Männern des Pensionsjahrgangs 2025 und ob bzw. wie viele Versicherungsjahre noch fehlen würden. 46 Prozent haben keine fehlenden Jahre, 54 Prozent benötigen zusätzliche Versicherungszeiten. Die größten Gruppen: 13 Prozent mit 3-5 fehlenden Jahren, 12 Prozent mit bis zu 2,5 Jahren, jeweils 9 Prozent mit 6-10 Jahren und 8 Prozent mit mehr als 20 Jahren Bedarf an zusätzlichen Versicherungsjahren.
Vier von fünf Frauen müssten künftig länger arbeiten bis zur Pension
Nur 18 Prozent der Frauen aus dem 2025-Pensionsjahrgang haben dieses Ziel erreicht, wohingegen 82 Prozent zusätzliche Versicherungsjahre sammeln müssten. Fast ein Drittel (31 Prozent) muss mindestens 11 Jahre oder länger weiter arbeiten. 12 Prozent der Frauen würden sogar mehr als 20 zusätzliche Versicherungsjahre benötigen.
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Balkendiagramm mit dem Titel „Die Mehrheit müsste noch länger arbeiten bis zur Pension“ zeigt die Anzahl von Männern (orange) und Frauen (grün) aus dem Pensionsjahrgang 2025 denen für 45 Versicherungsjahre noch benötigte Jahre fehlen. 17.009 Männer und 5.487 Frauen haben bereits 45 Jahre erreicht. Bei fehlenden Jahren überwiegen in fast allen Kategorien die Frauen. 
Die Mehrheit müsste noch länger arbeiten bis zur Pension
Mit einer Verpflichtung von 45 Versicherungsjahren hätten 44.037 Personen (19.620 Männer und 24.417 Frauen) letztes Jahr nicht in Pension gehen dürfen. Das entspricht zwei Dritteln des Pensionsjahrgangs 2025. Während 17.009 Männer und 5.487 Frauen bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben, müssen die verbleibenden Personen zwischen wenigen Monaten und mehr als zwei Jahrzehnten länger arbeiten. Mehr als 20 Jahre fehlen bei 2.756 Männern und 3.675 Frauen. Im Durchschnitt fehlen Personen im Pensionsjahrgang 2025 63 zusätzliche Versicherungsmonate (5,3 Jahre) um auf die 45 Jahre zu kommen. Bei den Männern sind es 43 Monate (3,6 Jahre) und bei den Frauen 90 Monate (7,5 Jahre).  
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Volle Pensionsanpassung für kleine Pensionen unabdingbar

Volle Pensionsanpassung für kleine Pensionen unabdingbar

Die Bundesregierung hat die Pensionsanpassung für 2027 bekannt gegeben. Das Momentum Institut hat berechnet, wer brutto wie viel Pensionsanpassung bekommt, und wie viel zum vollen Ausgleich der Teuerung fehlt. Es bräuchte einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionist:innen, zumindest aber müssen kleine und mittlere Pensionen unter 3.000 Euro vollumfänglich angepasst werden.
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Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension
Werden die Pensionen, wie von der Regierung heute vorgesehen, angepasst, ist der Kaufkraftverlust für etliche Pensionist:innen beträchtlich. Eine:r Pensionist:in mit durchschnittlicher Pension (1.949 Euro brutto im Monat) fehlen 95 Euro jährlich auf den vollen Teuerungsausgleich. Dieser Betrag fehlt auch bei jeder zukünftigen Pensionsanpassung. Eine Frau mit durchschnittlichem Pensionsbezug verliert brutto jährlich 74 Euro. Bei einem Mann mit Durchschnittspension verursacht die Pensionserhöhung unter der Inflation einen Kaufkraftverlust von 124 Euro jährlich. Beziehenden von einer überdurchschnittlich hohen Pension mit 4.000 Euro monatlich fehlen künftig 196 Euro im Jahr. Ein:e Pensionist:in mit 1.350 Euro Pension, also wenige Euro über der Grenze der Ausgleichszulage, fällt um 66 Euro jährlich um.
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Bei allgemeiner Pensionanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust. Die Grafik zeigt den Fehlbetrag zum vollen Inflationsausgleich durch die von der Regierung festgelegte Pensionsanpassung in Höhe von 2,95 Prozent nach Bruttopensionseinkommen.
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Die Bundesregierung erhöht die Pensionen um 2,95 Prozent und damit unter der voraussichtlichen Teuerung von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme sind die „Mindestpensionist:innen“ mit Ausgleichszulage. Sie erhalten 3,3 Prozent und damit den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft 111.165 Personen (Stand 2024) bzw. jede 20. Pensionist:in, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.
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Pensionen: Soziale Staffelung bringt 5 von 6 Pensionierten Teuerungsausgleich

Pensionen: Soziale Staffelung bringt 5 von 6 Pensionierten Teuerungsausgleich

Die Bundesregierung will auch bei den Pensionierten einsparen. Mit sozialer Staffelung erhalten fünf von sechs Pensionierten den vollen Teuerungsausgleich. Andersfalls – ohne Staffelung – verlieren Mindestpensionist:innen 92 Euro brutto im kommenden Jahr. 
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Sozial gestaffelte Pensionsanpassung bringt höhere Pension für Durchschnittspensionist:in. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Sozial gestaffelte Pensionsanpassung bringt höhere Pension für Durchschnittspensionist:in
Sowohl die Mindestpensionist:in, der durchschnittliche Pensionist und die durchschnittliche Pensionist:in steigen im Szenario mit sozial gestaffelter Pensionserhöhung besser aus. Eine Mindestpensionist:in (Ausgleichszulage) erhält heuer 1.308 Euro Brutto-Pension im Monat, vierzehn Mal im Jahr. Mit sozialer Stafflung erhält sie den vollen Teuerungausgleich, und damit im kommenden Jahr 604 Euro mehr. Ohne Staffelung bekommt sie nur 513 Euro mehr. Somit steigt sie mit sozialer Staffelung um 91 Euro brutto im Jahr besser aus (netto: 72 Euro). Auch eine Frau mit Durchschnittspension steigt kommendes Jahr mit sozialer Staffelung um 106 Euro brutto besser aus, ein Mann mit Durchschnittspension um 177 Euro. Lediglich eine Person mit höherer Pension (beispielsweise brutto 4.000 Euro im Monat) verliert durch die soziale Staffelung kommendes Jahr 182 Euro aufs ganze Jahr gerechnet.
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Bei allgemeiner Pensionsanpassung gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Ohne soziale Staffelung wäre eine Pensionsanpassung von 2,8 Prozent für alle möglich. Das liegt um 0,5 Prozentpunkte unter der relevanten Teuerung von 3,3 Prozent. Damit bekommt kein:e Pensionist:in den vollen Inflationsausgleich. Eine Person mit 1.000 Euro Pension bleibt um 70 Euro hinter der Teuerung zurück, eine 5.000 Euro-Pension um 350 Euro. Allerdings fallen ohne soziale Staffelung die Pensionsverluste für Personen mit höherer Pension geringer aus.
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Steuervorteile für “Arbeiten im Alter” begünstigt Selbstständige und Hochqualifizierte. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Anteil der Pensionist:innen, die in der Pension weiterarbeiten. 
Steuervorteile für “Arbeiten im Alter” begünstigt Selbstständige und Hochqualifizierte
Von der Steuerbegünstigung fürs „Arbeiten im Alter“ werden vor allem Besserbezahlte etwas haben. Fast jede:r zweite Selbstständige und im Familienbetrieb Mithelfende arbeitet nach Pensionsantritt noch weiter. Unter Angestellten ist es knapp jede:r Vierte, unter Arbeiter:innen knapp jede:r Siebente. Nach Ausbildung zeigt sich ein ähnliches Bild. Unter Universitätsabsolvent:innen mit im Durchschnitt höheren Stundengehältern arbeitet knapp einer von drei nach Pensionsantritt weiter. Unter Menschen mit maximal Pflichtschulabschluss ist es nur jede:r Neunte.  
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Unselbstständig Beschäftigte zahlen mehr in die Pensionsversicherung ein als Selbstständige und Bäuer:innen. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Beitragssatz von unselbstständig Beschäftigten, freiberuflich Selbstständigen, Selbstständigen und Bäuer:innen.
Unselbstständig Beschäftigte zahlen mehr in die Pensionsversicherung ein als Selbstständige und Bäuer:innen
Ein Grund für die Finanzierungslücke im Pensionssystem ist, dass Selbstständige und Bäuer:innen niedrigere Pensionsbeiträge von ihrem Einkommen abliefern als Arbeitnehmer:innen. Während für unselbstständig Beschäftigte 22,8 Prozent ihres Bruttogehalts einbezahlt wird, liegt der Beitragssatz für Selbstständige mit 18,5 Prozent darunter. Bei Bäuer:innen beträgt er gar nur 17 Prozent. Dieses Geld fehlt den Pensionsversicherungen an Einnahmen. Der Staat springt daher mit einer Subvention ein und stockt die fehlenden Beiträge auf 22,8 Prozent auf („Partnerleistung“). Selbstständige und Bäuer:innen erhalten damit auch ab Pensionsantritt eine höhere Pension, als ihnen von ihren eigenen Einzahlungen her zusteht – denn ein Teil ihrer Beitragsgrundlage für die Pension kommt indirekt von allen anderen Steuerzahler:innen. Großbauern haben viel mehr Einkommen und Vermögen als einfache Arbeiter:innen, genau so wie gut verdienende Selbstständige. Dass ausgerechnet ihnen der Staat einen Pensionszuschuss bezahlt, ist völlig aus der Zeit gefallen.
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