Schlagwort: Pension

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Volle Pensionsanpassung für kleine Pensionen unabdingbar

Volle Pensionsanpassung für kleine Pensionen unabdingbar

Die Bundesregierung hat die Pensionsanpassung für 2027 bekannt gegeben. Das Momentum Institut hat berechnet, wer brutto wie viel Pensionsanpassung bekommt, und wie viel zum vollen Ausgleich der Teuerung fehlt. Es bräuchte einen vollen Inflationsausgleich für alle Pensionist:innen, zumindest aber müssen kleine und mittlere Pensionen unter 3.000 Euro vollumfänglich angepasst werden.
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Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Nicht vollständige Pensionsanpassung reduziert Kaufkraft von Durchschnittspension
Werden die Pensionen, wie von der Regierung heute vorgesehen, angepasst, ist der Kaufkraftverlust für etliche Pensionist:innen beträchtlich. Eine:r Pensionist:in mit durchschnittlicher Pension (1.949 Euro brutto im Monat) fehlen 95 Euro jährlich auf den vollen Teuerungsausgleich. Dieser Betrag fehlt auch bei jeder zukünftigen Pensionsanpassung. Eine Frau mit durchschnittlichem Pensionsbezug verliert brutto jährlich 74 Euro. Bei einem Mann mit Durchschnittspension verursacht die Pensionserhöhung unter der Inflation einen Kaufkraftverlust von 124 Euro jährlich. Beziehenden von einer überdurchschnittlich hohen Pension mit 4.000 Euro monatlich fehlen künftig 196 Euro im Jahr. Ein:e Pensionist:in mit 1.350 Euro Pension, also wenige Euro über der Grenze der Ausgleichszulage, fällt um 66 Euro jährlich um.
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Bei allgemeiner Pensionanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust. Die Grafik zeigt den Fehlbetrag zum vollen Inflationsausgleich durch die von der Regierung festgelegte Pensionsanpassung in Höhe von 2,95 Prozent nach Bruttopensionseinkommen.
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Die Bundesregierung erhöht die Pensionen um 2,95 Prozent und damit unter der voraussichtlichen Teuerung von 3,3 Prozent. Eine Ausnahme sind die „Mindestpensionist:innen“ mit Ausgleichszulage. Sie erhalten 3,3 Prozent und damit den vollen Teuerungsausgleich. Das betrifft 111.165 Personen (Stand 2024) bzw. jede 20. Pensionist:in, darunter doppelt so viele Frauen wie Männer.
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Pensionen: Soziale Staffelung bringt 5 von 6 Pensionierten Teuerungsausgleich

Pensionen: Soziale Staffelung bringt 5 von 6 Pensionierten Teuerungsausgleich

Die Bundesregierung will auch bei den Pensionierten einsparen. Mit sozialer Staffelung erhalten fünf von sechs Pensionierten den vollen Teuerungsausgleich. Andersfalls – ohne Staffelung – verlieren Mindestpensionist:innen 92 Euro brutto im kommenden Jahr. 
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Sozial gestaffelte Pensionsanpassung bringt höhere Pension für Durchschnittspensionist:in. Anstieg der Bruttopension 2027 aufs ganze Jahr gerechnet.
Sozial gestaffelte Pensionsanpassung bringt höhere Pension für Durchschnittspensionist:in
Sowohl die Mindestpensionist:in, der durchschnittliche Pensionist und die durchschnittliche Pensionist:in steigen im Szenario mit sozial gestaffelter Pensionserhöhung besser aus. Eine Mindestpensionist:in (Ausgleichszulage) erhält heuer 1.308 Euro Brutto-Pension im Monat, vierzehn Mal im Jahr. Mit sozialer Stafflung erhält sie den vollen Teuerungausgleich, und damit im kommenden Jahr 604 Euro mehr. Ohne Staffelung bekommt sie nur 513 Euro mehr. Somit steigt sie mit sozialer Staffelung um 91 Euro brutto im Jahr besser aus (netto: 72 Euro). Auch eine Frau mit Durchschnittspension steigt kommendes Jahr mit sozialer Staffelung um 106 Euro brutto besser aus, ein Mann mit Durchschnittspension um 177 Euro. Lediglich eine Person mit höherer Pension (beispielsweise brutto 4.000 Euro im Monat) verliert durch die soziale Staffelung kommendes Jahr 182 Euro aufs ganze Jahr gerechnet.
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Bei allgemeiner Pensionsanpassung gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Bei allgemeiner Pensionsanpassung unter der Inflation gibt es auch bei niedrigen Pensionen Kaufkraftverlust
Ohne soziale Staffelung wäre eine Pensionsanpassung von 2,8 Prozent für alle möglich. Das liegt um 0,5 Prozentpunkte unter der relevanten Teuerung von 3,3 Prozent. Damit bekommt kein:e Pensionist:in den vollen Inflationsausgleich. Eine Person mit 1.000 Euro Pension bleibt um 70 Euro hinter der Teuerung zurück, eine 5.000 Euro-Pension um 350 Euro. Allerdings fallen ohne soziale Staffelung die Pensionsverluste für Personen mit höherer Pension geringer aus.
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Steuervorteile für “Arbeiten im Alter” begünstigt Selbstständige und Hochqualifizierte. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Anteil der Pensionist:innen, die in der Pension weiterarbeiten. 
Steuervorteile für “Arbeiten im Alter” begünstigt Selbstständige und Hochqualifizierte
Von der Steuerbegünstigung fürs „Arbeiten im Alter“ werden vor allem Besserbezahlte etwas haben. Fast jede:r zweite Selbstständige und im Familienbetrieb Mithelfende arbeitet nach Pensionsantritt noch weiter. Unter Angestellten ist es knapp jede:r Vierte, unter Arbeiter:innen knapp jede:r Siebente. Nach Ausbildung zeigt sich ein ähnliches Bild. Unter Universitätsabsolvent:innen mit im Durchschnitt höheren Stundengehältern arbeitet knapp einer von drei nach Pensionsantritt weiter. Unter Menschen mit maximal Pflichtschulabschluss ist es nur jede:r Neunte.  
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Unselbstständig Beschäftigte zahlen mehr in die Pensionsversicherung ein als Selbstständige und Bäuer:innen. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt den Beitragssatz von unselbstständig Beschäftigten, freiberuflich Selbstständigen, Selbstständigen und Bäuer:innen.
Unselbstständig Beschäftigte zahlen mehr in die Pensionsversicherung ein als Selbstständige und Bäuer:innen
Ein Grund für die Finanzierungslücke im Pensionssystem ist, dass Selbstständige und Bäuer:innen niedrigere Pensionsbeiträge von ihrem Einkommen abliefern als Arbeitnehmer:innen. Während für unselbstständig Beschäftigte 22,8 Prozent ihres Bruttogehalts einbezahlt wird, liegt der Beitragssatz für Selbstständige mit 18,5 Prozent darunter. Bei Bäuer:innen beträgt er gar nur 17 Prozent. Dieses Geld fehlt den Pensionsversicherungen an Einnahmen. Der Staat springt daher mit einer Subvention ein und stockt die fehlenden Beiträge auf 22,8 Prozent auf („Partnerleistung“). Selbstständige und Bäuer:innen erhalten damit auch ab Pensionsantritt eine höhere Pension, als ihnen von ihren eigenen Einzahlungen her zusteht – denn ein Teil ihrer Beitragsgrundlage für die Pension kommt indirekt von allen anderen Steuerzahler:innen. Großbauern haben viel mehr Einkommen und Vermögen als einfache Arbeiter:innen, genau so wie gut verdienende Selbstständige. Dass ausgerechnet ihnen der Staat einen Pensionszuschuss bezahlt, ist völlig aus der Zeit gefallen.
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Alterspensionen: Große Finanzierungslücke bei Selbstständigen und Bäuer:innen. Diese Grafik des Momentum Instituts zeigt, wer sich seinen Pensionen durch Beiträge selbst finanziert.
Alterspensionen: Große Finanzierungslücke bei Selbstständigen und Bäuer:innen
Die Pensionsbeiträge der Erwerbstätigen sowie ein Zuschuss des Bundes finanzieren die Ausgaben für Alterspensionen. Stellt man diese gegenüber, zeigt sich eine große Finanzierungslücke bei Bäuer:innen und Selbstständigen, nicht jedoch bei Arbeitnehmer:innen. Bei Selbstständigen klafft eine Lücke von 43 Prozent. 13 Prozentpunkte davon stammen aus Pensionsbeiträgen, die der Bund den Selbstständigen zuschießt – eine Subvention für alle Selbstständigen, damit diese später eine höhere Pension erhalten. Der Rest stammt aus dem allgemeinen Bundeszuschuss für die Pensionsversicherungen. Noch größer ist die Lücke bei Bäuer:innen. Bei ihnen beträgt die Finanzierungslücke 73 Prozent. Somit reichen die aktuellen Beitragseinnahmen der Bäuer:innen nur für rund ein Viertel der Alterspensionen ehemaliger Landwirt:innen. Arbeitnehmer:innen hingegen finanzieren mit ihren bezahlten Pensionsbeiträgen die Alterspensionen der Arbeitnehmer:innen fast vollständig selbst (zu 96 Prozent). Die Beiträge der unselbstständig Beschäftigten reichen damit im Mittel aus, um die Alterspensionen der ehemaligen Arbeitnehmer:innen zu begleichen.
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Länger arbeiten geht nur mit Rücksichtnahme auf Gesundheit. Die Krankenstandsquote (=Krankenstandstage in Prozent des Jahresarbeitsvolumens) ist bei älteren Arbeitnehmer:innen deutlich höher als bei Jüngeren. Bei Beschäftigten zwischen 60 und 64 Jahren liegt die Krankenstandsquote bereits bei 7,5 Prozent bei Männern und 8,5 Prozent bei Frauen – mehr als eine Verdoppelung verglichen mit der Kohorte zwischen 45 und 49 Jahren (Männer: 3,6 Prozent; Frauen: 4,1 Prozent).
Kurz vor der Pension ist die Krankenstandsquote am höchsten
Mit dem Alter steigt die gesundheitliche Belastung zusätzlich. Daten aus dem Fehlzeitenreport des WIFO zeigen: Die Krankenstandsquote nimmt über den Erwerbsverlauf deutlich zu, besonders stark kurz vor der Pension. Während Beschäftigte mittleren Alters rund vier Prozent ihrer Arbeitszeit im Krankenstand sind, liegt die Quote bei den 60- bis 64-Jährigen bereits bei 7,5 Prozent (Männer) bzw. 8,5 Prozent (Frauen). Das ist mehr als doppelt so hoch wie bei den 45- bis 49-Jährigen.
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Zu alt für den Job, zu jung für die Pension

Zu alt für den Job, zu jung für die Pension

67, 70 oder gar 75? Wenn es um das Pensionsantrittsalter geht, überbieten sich marktliberale Ökonominnen und Ökonomen regelmäßig mit immer neuen Rekorden. Dabei blenden sie aus, wie die Realität älterer Menschen am Arbeitsmarkt tatsächlich aussieht. Schon heute schaffen es viele nicht einmal bis zum derzeit bestehenden Antrittsalter. Die allermeisten davon, nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil sie nicht mehr können oder schlicht nicht gelassen werden.
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Pensionsantritt: Arbeitslosigkeits-Höchststand ein Jahr vor gesetzlichem Antrittsalter

Pensionsantritt: Arbeitslosigkeits-Höchststand ein Jahr vor gesetzlichem Antrittsalter

In den nächsten Tagen wird ein neues Gutachten der Alterssicherungskommission erwartet. Aus diesem Anlass haben wir analysiert, wie sich die Arbeitslosigkeit kurz vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter entwickelt – insbesondere seit Beginn der schrittweisen Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer mit 1.1.2024. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Ältere Menschen haben schon jetzt die höchsten Arbeitslosenquoten aller Altersgruppen. Bei Frauen verschärft die Anhebung des Pensionsantrittsalters diese Lage massiv: Die Arbeitslosenquote von 60-jährigen Frauen hat sich seit der Anhebung knapp verdoppelt.
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