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  Alexander Huber
/ 21. August 2023

Um die Teuerung auszugleichen, werden Pensionen jährlich angepasst. Dennoch verloren die Pensionen allein in den letzten zwei Jahren drastisch an Wert. Zwischen Jänner 2020 und Juni 2023 beträgt der Wertverlust der durchschnittlichen Pensionen 7,9 Prozent. Auch die für Anfang nächsten Jahres vorgesehene Erhöhung wird den Kaufkraftverlust nicht ausgleichen.

Wer im Jänner 2020 eine durchschnittliche Pension von monatlich 1.631 Euro bezog, kann sich im Juni 2023 nur noch Waren im Wert von 1.502 Euro von seiner Pension kaufen. Trotz jährlicher Erhöhungen verloren die Durchschnittspensionen um 130 Euro an Wert. Die Teuerung frisst auch den Pensionist:innen das Geld weg. Einmalzahlungen wie im vergangenen Jahr helfen zwar kurzfristig zusätzlich, sind aber schnell wieder verpufft.

Nächste Pensionserhöhung gleicht Wertverlust nicht aus

Mit 1. Jänner 2024 werden die Pensionen erneut angehoben. Den Anpassungsfaktor legt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Basis der Teuerung der letzten zwölf Monate – August 2022 bis Juli 2023 – fest. Demnach werden die Pensionen voraussichtlich um 9,7 Prozent steigen. Selbst nach dieser Erhöhung liegen die durchschnittlichen Pensionen jedoch weiterhin 24 Euro pro Monat unter dem Kaufkraftniveau von 2020.

Menschen, die gerade erst in die Pension gehen, stehen vor einem zusätzlichen Problem: Die durchschnittlichen Einkommen für 2023 sind erst im Laufe des Jahres 2024 bekannt, die Pensionsansprüche werden jedoch mit Jahresende aufgewertet. Die Einkommensentwicklung von 2023 kann erst für die Kontoaufwertung der Pensionen 2025 herangezogen werden. Die Aufwertung des Pensionskontos passiert mit zwei Jahren Verzögerung. In Zeiten enormer Teuerung fallen Neupensionist:innen auf die gesamte Pension gerechnet um zehntausende Euro um.

Absicherung gegen Altersarmut erforderlich

Besonders drastisch ist die Situation für Frauen: Bei Frauen kommt es wegen der schrittweisen Erhöhung des Antrittsalters zu der absurden Situation, dass Frauen, die ein halbes Jahr länger arbeiten und einzahlen, danach eine niedrigere Pension bekommen als jene, die schon ein halbes Jahr früher gehen können. Dabei sind Frauen ohnehin häufiger von Altersarmut betroffen als Männer – die Pension sichert im Alter nicht ausreichend ab. Derzeit liegt die Mindestpension (Ausgleichszulage) nicht nur weiterhin 155 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.476 Euro brutto pro Monat für einen Ein-Personen-Haushalt. Auch sie verlor in den vergangenen zwei Jahren um 3,3 Prozent an Wert.

Um Pensionist:innen gegen Altersarmut abzusichern, empfiehlt das Momentum Institut die Ausgleichszulage dringend über die Armutsgefährdungsschwelle anzuheben. Die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten und der Pflege von Angehörigen sollte ebenfalls verbessert werden, damit insbesondere Frauen im Alter abgesichert werden.  

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