Die Teuerung lässt die Pensionen heuer drastisch schrumpfen. Hohe Pensionen verlieren 2022 6,4 Prozent an Wert, die Ausgleichszulage um 5,2 Prozent. Das ist der größte Kaufkraftverlust des letzten Jahrzehnts. Mit der Erhöhung der Pensionen will die Bundesregierung diesen Kaufkraftverlust nun auffangen. Da die Teuerung Menschen mit geringen Einkommen stärker trifft, ist eine soziale Staffelung der Pensionserhöhung zu begrüßen. Absolut wachsen die monatlichen Pensionsbezüge von Menschen mit hohen Einkommen jedoch wesentlich stärker als jene von Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Mindestpension wird trotz Erhöhung und Direktzahlung auch im Jahr 2023 nicht nachhaltig gegen Armut absichern. Sie liegt mindestens 120 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle, so eine Prognose des ökosozialen Momentum Instituts.

Grafik Pensionserhöhung

Mindestpensionist:innen haben 2023 monatlich 104 Euro mehr zur Verfügung. Davon sind rund 80 Euro auf die strukturelle Erhöhung zurückzuführen, die auch bei Pensionserhöhungen ab 2024 weiter wirkt. Rund 24 Euro beträgt die Einmalzahlung, die im darauffolgenden Jahr keine Rolle mehr spielt. Für die meisten mittlere Pensionen machen die Einmalzahlungen ebenfalls rund ein Viertel aus. Erst ab 2.500 Euro spielen sie gar keine Rolle mehr.

Wie viel Pensionist:innen 2023 von den Pensionserhöhungen tatsächlich bleibt, hängt jedoch ab vom weiteren Verlauf der Teuerung. Hohe und mittlere Pensionen sind gefährdet, auch nächstes Jahr an Kaufkraft zu verlieren. Einzig die Ausgleichszulage ist durch die gestern beschlossenen Erhöhungen voraussichtlich ausreichend vor Verlusten geschützt.

Mindestpension sichert noch nicht gegen Altersarmut ab

Die „Mindestpension“ (Pensionbezieher:in mit Ausgleichszulage) nähert sich der Armutsgefährdungsschwelle von derzeit 1.371 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt (2022) nur langsam. In den letzten Jahren wurde sie stärker erhöht als die Pensionen insgesamt. Für das Jahr 2023 wird sie nun um 10,2 Prozent erhöht. Armutsfest ist sie damit immer noch nicht. Schreibt man die Höhe der Armutsgefährdungsschwelle – konservativ geschätzt – trotz der höheren Lohnerhöhungen dieses Jahr für 2023 mit nur 3,3 Prozent (Erhöhung 2022) fort, beträgt sie 1.415 Euro im Jahr 2023. Die Mindestpension 2023 wird jedoch umgerechnet auf zwölf Monate monatlich 1.295 Euro im Jahr 2023 betragen. Denn die Ausgleichszulage gebührt Pensionist:innen vierzehn Mal. Damit fehlen jede:r Mindestpensionist:in monatlich mindestens 120 Euro hin zur Armutsgefährdungsschwelle. 2022 fehlten noch 169 Euro.  Um Menschen nachhaltig gegen Armut abzusichern, sollten Mindestpension, aber auch Arbeitslosengeld und Mindestsicherung über die Armutsschwelle gehoben werden heben.

Grafik Mindestpension Abstand zur Armutsgefährdungsschwelle

Mittlere und hohe Pensionen verlieren auch nächstes Jahr an Kaufkraft

Unternehmen haben ihre Preise 2022 rasant erhöht. Das bewirkte den größten Kaufkraftverlust der Pensionen seit langem. Mit der Erhöhung der Pensionen will die Bundesregierung diesen Kaufkraftverlust nun auffangen.

Grafik Kaufkraftverlust Pensionen

Die Pensionserhöhung orientiert sich grundsätzlich per Gesetz an der Teuerung des vergangenen Jahres von 5,8 Prozent. Nicht aber an jener, die im gesamten Jahr 2022 von Jänner bis Dezember tatsächlich eingetreten ist, sondern an der von Juli 2021 bis Juni 2022. Damit beträgt die verfrüht gemessene Jahresinflation als Grundlage für die Pensionserhöhung nur 5,8 Prozent. So verlieren Pensionist:innen genau jene Monate mit hoher Teuerung, die zu einer deutlich höheren Pensionserhöhung – über acht Prozent – geführt hätten.

Grafik Prognosen Kaufkraftverlust Pensionen 2023

Bei einer Inflationsrate von von 5,8 Prozent während 2023 sinkt die Kaufkraft für hohe Pensionen ab 2.360 Euro auch im Jahr 2023. Unter 20 Prozent aller pensionierten Frauen und über 40 Prozent der pensionierten Männer erhalten eine Brutto-Pension in mindestens dieser Höhe. Liegt die Jahres-Inflationsrate höher als 8,2 Prozent, sinkt die Kaufkraft trotz Pensionserhöhung sogar für niedrige Pensionen bis 1.700 Euro. Ab einer Inflationsrate von 10,2 Prozent ist auch die Ausgleichszulage nicht mehr durch die stärkere Erhöhung geschützt.

Erreicht die Inflationsrate 2023 neun Prozent, verlieren hohe Pensionen nach Abzug der Teuerung 3,2 Prozent an Wert, niedrige Pensionen um 0,8 Prozent. Lediglich für Bezieher:innen der Ausgleichszulage reicht es noch für eine leicht gestiegene Kaufkraft um 1,2 Prozent. Nicht berücksichtigt ist in den Prognosen für 2023 allerdings, dass die Inflationsrate für Menschen mit niedrigen Einkommen wohl höher ausfallen dürfte als für jene mit hohen Einkommen.

 

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