Das Momentum Institut legt einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Strompreisbremse vor. Mit sozialer Staffelung bringt die Strompreisbremse ärmeren Haushalten mehr Geld als einkommensstärkeren Haushalten. Weniger „preisgebremst“ werden die Ausgaben für Strom bei Haushalten mit überdurchschnittlichem Stromverbrauch und ausreichend Einkommen. Das erzeugt bei wohlhabenden Haushalten einen stärkeren finanziellen Anreiz zum Energiesparen. Die Sparanreize kommen so dort an, wo sie gebraucht werden, während der Grundverbrauch günstig bleibt.
Die Regierung möchte die Strompreise mittels Preisbremse deckeln. Dazu soll ein Grundbedarf an Strom vergünstigt, etwa zu Vorjahres-Preisen, abgegeben werden. Der darüberhinaus gehende Verbrauch bleibt teuer. Der Plan ähnelt damit einem Vorschlag, den das Momentum Institut bereits letzten Winter gemacht hat. Nachdem sich die Energiekrise weiter zuspitzt scheint allerdings ein zusätzlicher Energiesparanreiz geboten. Aufbauend auf dem ursprünglichen Preisdeckel für den Grundbedarf haben wir deshalb die Strompreisbremse um einen Energiespartarif erweitert und eine soziale Staffelung eingefügt. Konkret bedeutet das:
Während der Grundbedarf damit für alle Haushalte günstig bleibt, wird übermäßiger Verbrauch so teurer. Das führt zu einem stärkeren Energiesparanreiz. Das Modell liefert eine deutlich progressivere Verteilungswirkung, als die kolportierten Pläne der Regierung.
Zusätzlich denkbar wäre außerdem eine Befreiung vom Aufschlag beim Einsatz von Wärmepumpen.
Im Vergleich zum kolportierten Regierungsmodell, bringt das Modell des Momentum Instituts mehrere Vorteile:
Einige der notwendigen Informationen sind dafür schon vorhanden. Die Energieversorger wissen über den Verbrauch Bescheid und können den Preisdeckel beziehungsweise den Aufschlag auf den übermäßigen Konsum selbst anwenden, wobei der Aufschlag als Steuer an den Staat abzuführen wäre. Der Staat kompensiert dafür die Energieversorger für die Abschläge auf den Grundbedarf.
Mehr Daten braucht es dagegen für die Bestimmung der Haushaltsgröße und des Einkommens. Beim Einkommen könnte man dazu für eine automatische Anwendung die Informationen über die GIS-Befreiung verwenden, wie es etwa das WIFO bereits vorgeschlagen hat. Die Energieversorger haben diese Informationen, weil diese Haushalte schon bisher von den Erneuerbaren-Förderkosten („Ökostrompauschale“) ausgenommen waren. Darunter Fallen Haushalte, die Mindestsicherung/Sozialhilfe beziehen, Mindestpensionist:innen oder Studienbeihilfe-Bezieher:innen. Der Kreis ist damit allerdings auch sehr eng gewählt. Wer nicht GIS-befreit ist und trotzdem unter der Armutsgefährdungsschwelle lebt, kann kurzfristig mittels Antrag vom Preisaufschlag befreit werden. In den nächsten Monaten sollte jedoch auch für diese Menschen ein Automatismus eingeführt werden.
Zur Berechnung der Budget- und Verteilungseffekte wurde ein Mikrosimulationsmodell entworfen. Dieses basiert auf Mikrodaten der neuesten Konsumerhebung 2019/20. Dort finden sich Ausgabendaten von tausenden repräsentativen österreichischen Haushalten für unterschiedlichste Güter und Dienstleistungen, darunter auch Strom. Die Ausgaben für Strom wurden zunächst in Mengen umgerechnet. Dies geschah mittels den Durchschnittspreisen für Strom aus dem 2. Halbjahr 2019 und dem 1. Halbjahr 2020, dem Zeitraum, in dem die Konsumerhebung durchgeführt wurde. Dabei wurde darauf Bedacht genommen, dass aufgrund von Fixkostenanteilen die Durchschnittspreise mit zunehmendem Verbrauch sinken, weshalb die nach Verbrauchsgruppen variierenden Durchschnittspreise verwendet wurden und je nach Ausgabenhöhe den Haushalten zugenordnet wurden. Die so erhaltenen Strommengen wurden anschließend verwendet, um ein Basis-Kostenszenario und die Reform-Kostenszenarios zu berechnen. Dahinter steckt die (übliche) Annahme, dass die Haushalte ihren Stromkonsum seit der Konsumerhebung nicht verändert haben.
Für die Kostenszenarios wurde angenommen, dass die aktuellen Strompreise bis Jahresende gelten, wobei die jüngsten Preisänderungen von Wien Energie und EVN bereits berücksichtigt wurden. Weiters wurde angenommen, dass die Preise zum Jahreswechsel in den übrigen Bundesländern der aktuellen Preisanpassung von EVN und Wien Energie folgen und ihre Energiepreise um rund 150 Prozent anheben und die Preise in ganz Österreich schließlich bis Ende August 2023 auf diesem Niveau bleiben. Die aktuellen und die erwarteten Preise beziehen sich dabei auf die Preise der größten regionalen Stromanbieter der jeweiligen Bundesländer (Wien Energie, EVN, Energie Burgenland, Energie Steiermark, KELAG, Energie Salzburg, Energie AG, TIWAG, VKW). Zur Berechnung der Reformeffekte wurden schließlich die Kostenszenarios mit den Reformszenarios verglichen, wobei für die Reformszenarios der Übernacht-Effekt simuliert wurde, indem von Verhaltensänderungen aufgrund der Preisänderungen abstrahiert wurde.