Die finanzielle Belastung für Familien zum Schulstart ist hoch. Deshalb greift der Staat in Form des Schulstartgeldes unter die Arme. Das Schulstartgeld wurde 2011 mit 100 Euro pro Kind jeden September (anstelle der 13. Familienbeihilfe) dotiert und seither nicht mehr erhöht oder angepasst. Durch die Teuerung der letzten 10 Jahre kann man sich mit diesen 100 Euro mittlerweile nur mehr Schulwaren im Wert von 73 Euro kaufen. Das ist ein Kaufkraftverlust bei Papier- und Schreibwaren von 27 %. Allein im Jahr 2022, dem Teuerungsjahr schlechthin, hat das Schulstartgeld nochmal enorm an Wert verloren. In diesem Jahr ist es verglichen zu 2021 nochmal um wertmäßig um 4 Euro gesunken – der bislang größte Kaufkraftverlust im Zeitverlauf.
Die Teuerungswelle trifft vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen hart. Gerade vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass die Finanzspritze, die jährlich im September an alle Kinder zwischen 6 und 15 Jahren (über die Familienbeihilfe als Zusatz zum Schulstart) ausgezahlt wird, bisher nie an die Teuerung angepasst wurde. Allein heuer werden Schulwaren im Schnitt 6 Prozent teurer sein.
Die Auswertung belegt, dass die Ausgaben zu Schulbeginn deutlich höher als in den Vorjahren ausfallen werden. Hätte man das Schulstartgeld ausgehend von 100 Euro im September 2011 jährlich an die Inflation angepasst, wäre das Schulstartgeld nun etwa 30 Euro mehr wert. Eine Anpassung des Schulstartgeldes an die jährliche Inflation wäre in Form einer Indexierung ein Kinderspiel. Finanziell hätte der Staat einen im Vergleich sehr geringen Mehraufwand. Es sind rund 859.804 Kinder, die dieses Schulstartgeld im Jahr 2022 beziehen werden, also ein Aufwand von etwa 86 Millionen Euro für den Staat. Der zusätzliche Mehraufwand, um das Schulstartgeld zumindest wertmäßig wieder auf 100 Euro pro Kind zu bringen, beträgt dann etwa 23,2 Millionen Euro für 2022. Das Schulstartgeld wird aus dem FLAF finanziert und fällt unter die Familienbeihilfe. Durch Dienstgeberbeiträge ist die Gegenfinanzierung gegeben.
Im Rahmen des Anti-Teuerungspakets wurde eine Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180€ pro Kind beschlossen. Diese Sonderzahlung ist bereits mit der regulären Familienbeihilfe im August ausbezahlt worden. Diese Einmalzahlung ist aber kein adäquater Ersatz für das Schulstartgeld. Die Teuerung betrifft Miet-, Energie- und Lebensmittelpreise, welche die Familien unabhängig vom Schulstart stemmen müssen.
Das Burgenland hat für dieses Jahr eine Erhöhung vorgenommen. Zu Schulbeginn wird das Schulgeld dieses Jahr 20% höher ausfallen. Jedes Kind bekommt nun 120 Euro ausgezahlt. Wichtig ist aber, dass eine automatische Indexierung und keine einmalige Anpassung vorgenommen wird – sonst stehen wir nach den nächsten Sommerferien vor dem gleichen Problem.