Schwerpunkt: Verteilung

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Fehlende Inflationsanpassung bei Familienleistungen trifft die Ärmsten am häufigsten. Dieses Balkendiagramm des Momentum Instituts zeigt die Anzahl der betroffenen armutsgefährdeten Haushalte nach Budgetmaßnahme. Abgebildet sind folgende Maßnahmen: Streichung Anpassung Familienleistung an Inflation, Erhöhung Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringbezahlte, Pensionsanpassung unter Inflation, Kürzung beim Familienbonus-Anspruch, Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage.
Fehlende Inflationsanpassung bei Familienleistungen trifft die Ärmsten am häufigsten
Am stärksten wirkt sich die erneute Aussetzung der Anpassung der Familienleistungen an die Inflation für 2028 auf armutsgefährdete Haushalte aus. Sie trifft rund 143.000 Haushalte, die – alle Personen im Haushalt zusammengerechnet – unter der Armutsgefährdungsschwelle leben. Die künftig höheren Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Geringbezahlte müssen rund 95.000 armutsgefährdete Personen in Zukunft stemmen. Die Bundesregierung erhöht die Pensionen unterhalb der Inflationsrate und trifft damit knapp 94.000 armutsgefährdete Haushalte. Die Kürzung beim Familienbonus wirkt sich auf knapp 10.400 Personen aus. Die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für Best- und Besserbezahlte hingegen hat keinerlei Konsequenzen für armutsgefährdete Haushalte. Weil zwei oder mehr Maßnahmen den gleichen armutsgefährdeten Haushalt treffen können, ist die Summe der Betroffenen aus den Einzelmaßnahmen (342.174) größer als die Gesamtzahl der betroffenen armutsgefährdeten Haushalte (287.531).
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Sparmaßnahmen treffen Gesamtbevölkerung häufiger als Armutsgefährdete. Diese Doppelbalkengrafik des Momentum Instituts zeigt die Betroffenheit nach Budgetmaßnahme bei allen Haushalten und bei armutsgefährdeten Haushalten in Prozent. Abgebildet sind folgende Maßnahmen: Streichung Anpassung Familienleistung an Inflation, Erhöhung Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Geringbezahlte, Pensionsanpassung unter Inflation, Kürzung beim Familienbonus-Anspruch, Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. 
Sparmaßnahmen treffen Gesamtbevölkerung häufiger als Armutsgefährdete
Im Durchschnitt sind armutsgefährdete Haushalte etwas seltener als die Gesamtbevölkerung vom Budget finanziell betroffen. 47 Prozent der armutsgefährdeten Haushalte werden das Doppelbudget in der Geldbörse spüren, über alle Haushalte hinweg trifft es 74 Prozent. Am deutlichsten ist der Unterschied bei der Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage und der Kürzung des Familienbonus, die armutsgefährdete Haushalte kaum tangieren. Das Gegenteil trifft auf den Wertverlust der Familienleistungen durch die fehlende Anpassung an die Teuerung zu: 2028 spürt eine armutsgefährdete Familie mit wenig Einkommen (23 Prozent betroffen) den Einschnitt fast genauso häufig wie eine Durchschnitts-Familie (28 Prozent aller Familien betroffen). Viele alleinerziehende Mütter und Mehrkind-Familien haben nur wenig Geld zum Leben. Um Armut zu verhindern, sollte die Bundesregierung die Familienleistungen an die Teuerung anpassen. 
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Höchststand bei Armutsgefährdung von Mietenden. Dieses Liniendiagramm des Momentum Instituts zeigt die Armutsgefährdungsquote von Menschen in Eigentum und Miete zwischen 2019 und 2025 in Prozent. Bei Mieter:innen steigt die Quote von 20,6 Prozent im Jahr 2019 auf den Höchststand von 26,2 Prozent im Jahr 2025. Dazwischen liegt sie bei 22,5 Prozent 2020, 24,2 Prozent 2021, 23,6 Prozent 2022, 25,3 Prozent 2023 und 23,0 Prozent 2024. Bei Eigentümer:innen bleibt die Quote deutlich niedriger und verändert sich nur geringfügig von 8,8 auf 9,2 Prozent. 2025 sind Mieter:innen damit fast dreimal so häufig armutsgefährdet wie Eigentümer:innen.
Höchststand bei Armutsgefährdung von Mietenden
Wohnen wird in Österreich für immer mehr Menschen zur finanziellen Belastungsprobe. Im Jahr 2025 waren 26,2 Prozent der Menschen in Mietwohnungen armutsgefährdet. 2019 waren es noch 20,6 Prozent. Damit ist inzwischen mehr als jede vierte mietende Person betroffen. Bei Menschen, die im Eigentum leben, stieg die Armutsgefährdungsquote im selben Zeitraum nur leicht von 8,8 auf 9,2 Prozent. Mieter:innen sind damit fast dreimal so häufig armutsgefährdet wie Eigentümer:innen. Der Abstand zwischen den beiden Gruppen ist seit 2019 deutlich größer geworden.
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Wohnkosten: Mehr als jede vierte mietende Person armutsgefährdet

Wohnkosten: Mehr als jede vierte mietende Person armutsgefährdet

Die Armutsgefährdung nach Sozialleistungen von Mieter:innen hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig empfinden immer mehr Haushalte ihre Wohnkosten als starke Belastung. Das Momentum Institut empfiehlt einen wirksameren Mietpreisdeckel, mehr leistbaren Wohnraum und einen besseren Schutz von Mietenden.
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Doppelbudget: Vertrauen wird mitgekürzt

Doppelbudget: Vertrauen wird mitgekürzt

Rund um die Budgetdiskussion stellen wir derzeit die falschen Fragen. Wir fragen uns, ob genug gekürzt wurde. Dabei ist die viel wichtigere Frage, bei wem.
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Lohnnebenkosten-Kürzung: Welche Konzerne weniger Steuern zahlen

Lohnnebenkosten-Kürzung: Welche Konzerne weniger Steuern zahlen

Die Bundesregierung wird 2028 die Lohnnebenkosten für Unternehmen senken. Anhand der Bilanzen heimischer Konzerne lässt sich schätzen, wie viel weniger Steuern sie jährlich durch die Senkung bezahlen. Große Konzerne zählen zu den wenigen Gewinnern des Sparpakets.
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Heimische Konzerne gewinnen trotz Sparbudgets erneut. Mehr Gewinn nach Steuern durch weniger Lohnnebenkosten im Millionen Euro.
Heimische Konzerne gewinnen trotz Sparbudgets erneut
Die Bundesregierung wird 2028 die Lohnnebenkosten für Unternehmen senken. Schätzungen anhand der Bilanzen heimischer Konzerne zeigen, wie viel weniger Steuern sie jährlich durch die Senkung bezahlen. Das Ergebnis: Große Konzerne zählen zu den wenigen Gewinnern des Sparpakets. Am stärksten steigt der Gewinn nach Steuern durch die Lohnnebenkostensenkung für die ÖBB mit 12,2 Millionen Euro, weil die ÖBB einen hohen Anteil ihrer Mitarbeiter:innen im Inland beschäftigt (88 Prozent). Zweitgrößter Profiteur ist der Stahlproduzent voestalpine, der zukünftig 10,2 Millionen Euro weniger Abgaben leistet. Mit Billa (9,9 Mio. Euro) und Spar (8 Mio. Euro) zählen zwei große Lebensmittelketten mit vielen Beschäftigten zu den großen Gewinnern des Sparpakets. Die Erste Bank Group erspart sich ebenso einiges an Lohnnebenkosten mit 4,6 Millionen Euro, ebenso wie das Bauunternehmen STRABAG (4,1 Mio. Euro), die Österreichische Post AG (3,3 Mio. Euro), der Mineralölkonzern OMV (1,7 Mio. Euro) sowie der Maschinenbau-Konzern Andritz (1,6 Mio. Euro). Die Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028 setzt eine Serie vergangener Senkungen verschiedener Lohnnebenkosten seit 2014 fort, von der die heimischen Großbetriebe bereits profitieren. Dadurch liegt ihr Abgabensatz bereits um 1,6 Prozentpunkte niedriger, wodurch dem Staatsbudget bereits heute rund 2,9 Milliarden Euro an Einnahmen pro Jahr entgehen. 
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Rastergrafik zur Unternehmensstruktur in Österreich. Der größte Teil der Kästchen steht für Ein-Personen-Unternehmen, die rund zwei Drittel aller Unternehmen ausmachen. Kleinere farbige Bereiche zeigen Unternehmen mit 1 bis 9, 10 bis 19, 20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 250 und mehr als 250 Beschäftigten. Rechts ist hervorgehoben, dass weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenz betroffen sind. 
Zwei Drittel der Unternehmen in Österreich sind Ein-Personen-Betriebe
Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Doch Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben, die meisten sind daher von der Richtlinie gar nicht betroffen: Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.
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Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Während derzeit vor allem vor Bürokratie gewarnt wird, zeigt unsere Analyse: Die große Mehrheit der Unternehmen ist von den Berichtspflichten gar nicht betroffen, gleichzeitig schützt die Maßnahme 41,4 Prozent der Erwerbstätigen im Land vor Lohndiskriminierung. Eine nationale Umsetzung über die EU-Mindeststandards hinaus wäre empfehlenswert, da sie in Österreich aufgrund der durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht ausreichend genug greift.
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Kreisdiagramm zur Betroffenheit durch die Lohntransparenzrichtlinie. Ein kleiner violetter Abschnitt zeigt 1,96 Prozent betroffene Unternehmen mit mehr als 100 unselbstständig Beschäftigten. Der große hellgrüne Abschnitt zeigt 98,04 Prozent nicht betroffene Unternehmen mit 1 bis 99 unselbstständig Beschäftigten. Quelle: Statistik Austria 2023.
Lohntransparenzrichtlinie bis 2030 trifft nicht einmal zwei Prozent der Unternehmen in Österreich
Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.
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Die Infografik zeigt, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Österreich sehr klein ist. 64 Prozent sind Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte, weitere 29 Prozent haben nur ein bis neun Mitarbeitende. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten machen weniger als ein Prozent aller Betriebe aus. Insgesamt sind laut Grafik weniger als zwei Prozent der Unternehmen von Lohntransparenzregelungen betroffen. Die Daten stammen von Statistik Austria 2023.
Nur rund 5.200 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
Die allermeisten Unternehmen in Österreich sind von der EU-Lohntransparenzrichtlinie gar nicht betroffen. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. 
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Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Wer arbeitet, zahlt. Wer erbt, nicht. 

Teilzeitkräfte zahlen beim Budget besonders drauf. Die Entlastung bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für niedrige Einkommen soll zurückgefahren werden. Künftig bleibt bei vielen weniger vom Netto. Eine Lohnkürzung am Konto. 
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