Schwerpunkt: Verteilung

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Gender Pay Gap
Noch immer kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit Der Gender Pay Gap beträgt gemessen auf die Bruttojahreseinkommen 36 Prozent. Dieser enorme Unterschied während der Erwerbstätigkeit hat auch Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, die Pensionen und indirekt auf das Vermögen. Leseempfehlung: Gender Pay Gap: Frauen verlieren überall & Website-Artikel zum Equal Pay Day 2022 Quelle: Statistik Austria, eigene Berechnung, AMS, HFCS
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Equal Pay Day: Große Einkommensunterschiede zwischen den Bundesländern

Equal Pay Day: Große Einkommensunterschiede zwischen den Bundesländern

Am 25. Oktober ist wieder Equal Pay Day. Das ist der Tag, ab dem Frauen statistisch gesehen gratis arbeiten. Ab diesem Tag fehlen noch rund 18 % der 356 Tage des Jahres 2021. Vergleicht man Vollzeitgehälter, verdienen Frauen nämlich durchschnittlich um diesen Betrag weniger als Männer. Viel relevanter, aufgrund der hohen Teilzeitquote von Frauen, ist aber die Betrachtung der Einkommenslücke aller unselbständig Erwerbstätigen. Hier sehen Frauen jährlich um 13.000 Euro bzw. knapp 36 % weniger am Gehaltszettel als Männer. Der wahre Equal Pay Day ist also eigentlich bereits im August. 
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Vergleich der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in den Bundesländern mit dem jeweiligen Gender Pay Gap
Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen nach Bundesland
Ein Hauptgrund für die hohe Teilzeitquote der Frauen und die damit verbundenen Gehaltseinbußen ist, dass in Österreich hauptsächlich Frauen für Kinderbetreuung verantwortlich sind. Vergleicht man die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern lässt sich auch ein leichter Zusammenhang ablesen: Dort wo es längere Öffnungszeiten gibt, ist auch der Gender Pay Gap geringer. Während in Wien die Einkommenslücke mit knapp 19 % am niedrigsten ist und Kinderbetreuungseinrichtungen dort zudem am längsten geöffnet sind, schneidet Vorarlberg mit einem Gender Pay Gap von knapp 48 % und am kürzesten geöffneten Betreuungseinrichtungen im Bundesländer-Vergleich am schlechtesten ab.  Leseempfehlung: Website Artikel und Policy Brief zum Gender Pay Gap
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Darstellung des Gender Pay Gaps in den Bundesländern
Gender Pay Gap in Vorarlberg zweieinhalb Mal so hoch wie in Wien
Zwischen den Bundesländern gibt es enorme Unterschiede beim Gender Pay Gap. Am niedrigsten ist die Einkommenslücke in Wien mit knapp 19 %. Mit großem Abstand folgt Niederösterreich mit 36 %. An letzter Stelle liegt Vorarlberg, wo Frauen im Mittel um knapp 47 % pro Jahr weniger verdienen.  Leseempfehlung: Equal Pay Day und Gender Pay Gap
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Auswirkungen von Teilzeit auf das Lebenseinkommen (Teilzeitflalle)
Teilzeitfalle – Auswirkungen auf Lebenseinkommen
Schon kurze Teilzeit-Phasen haben massive Auswirkungen auf das Lebenseinkommen von Frauen ("Teilzeit-Falle"). So verliert eine Frau, die im Vollzeit-Job 2.500 Euro brutto verdient, nach einer fünfjährigen Teilzeitphase mehr als EUR 48.000 an entgangenem Gehalt und Pensionszahlungen. Bei 15-jähriger Teilzeit sind es rund EUR 142.000. Der Großteil des Verlusts bezieht sich dabei auf Gehälter, ein kleinerer auf niedrigere Pensionszahlungen. Die weitaus höheren Teilzeit-Quoten von Frauen werden auch bei Arbeitslosengeld oder Vermögensaufbau zum Problem. Warum könnt ihr hier nachlesen: Gender Gaps - Frauen verlieren überall
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Steuerreform - Nur Unternehmen dauerhaft entlastet
Steuerreform: Nur Unternehmen werden dauerhaft entlastet
Unternehmen und deren Eigentümer:innen sind damit eine der wenigen Gruppen, die künftig weniger zur Finanzierung des Staates beitragen. Die Steuerreform sieht zwar Entlastungen für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen vor. Das Problem ist jedoch: Nur letztere ist dauerhaft. Die Senkung der KöSt von 25 auf 23 Prozent erspart den Unternehmen bis 2028 rund fünf Milliarden Euro, die dem Staat an Einnahmen fehlen werden. Arbeitnehmer:innen werden durch die Senkung der Lohnsteuer bis zum Jahr 2026 mit gut 4,5 Milliarden Euro entlastet. Bereits im ersten Jahr nach der Steuerreform wirken dieser Entlastung aber reale und kalte Progression entgegen. Während erstere in unserem Steuersystem erwünscht ist, erhöht die kalte Progression den persönlichen Steuersatz durch die Inflation. Bereits im Jahr 2027 holt die kalte Progression die Entlastung durch die Steuerreform ein. Die durch die Senkung der ersten drei Tarifstufen verlorenen Staatseinnahmen sind bis dahin wieder kompensiert. Der Einnahmeverlust durch die KöSt-Senkung hingegen ist permanent, also ein Steuergeschenk für große Unternehmen. Die Finanzierung des Sozialstaates wird damit umso mehr dem Faktor Arbeit überlassen.  Mehr zur Steuerreform 2022 gibt es hier. Hinweis: Bei der Grafik handelt es sich um ein GIF. Die Animation wird durch Klicken auf das Bild gestartet.
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Dieses Budget ist zu klein

Dieses Budget ist zu klein

Wenn Budgets in Zahlen gegossene Politik sind, was ist dann die Politik der Bundesregierung? Eine Prise Klimaschutz, eine „Entlastung“ der Arbeitenden mit Ablaufdatum und dauernde Geschenke für große Unternehmen? Diese Steuerreform ist zu klein, wo sie groß sein müsste.
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Im Oktober 2021 wurde die „ökosoziale“ Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert. Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde: Österreich’s Steuerstruktur neu zu denken. Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates – ist sehr ungleich in Österreich. Sie baut sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Dabei kommen nur knapp 6 von 100 Euro von Steuern auf Unternehmensgewinne. Trotzdem sollen letztere gesenkt werden, wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform angekündigt wurde. Vermögensbezogene Steuern sind dabei auch äußerst gering. Auch in Zukunft - im Endausbau der Steuerreform im Jahr 2026 - werden nur 3 von 100 Euro durch Vermögen finanziert - dazu zählen z.B. Einnahmen durch Vermögenstransfers, Kapitalertragsteuern oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt. Leseempfehlung: Website-Artikel zur Steuerreform
Steuerstruktur
Im Oktober 2021 wurde die „ökosoziale“ Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert. Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde: Österreich’s Steuerstruktur neu zu denken. Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates – ist sehr ungleich in Österreich. Sie baut sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Dabei kommen nur knapp 6 von 100 Euro von Steuern auf Unternehmensgewinne. Trotzdem sollen letztere gesenkt werden, wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform angekündigt wurde. Vermögensbezogene Steuern sind dabei auch äußerst gering. Auch in Zukunft - im Endausbau der Steuerreform im Jahr 2026 - werden nur 3 von 100 Euro durch Vermögen finanziert - dazu zählen z.B. Einnahmen durch Vermögenstransfers, Kapitalertragsteuern oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt. Leseempfehlung: Website-Artikel zur Steuerreform
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Steuern ermöglichen unseren Wohlstand

Steuern ermöglichen unseren Wohlstand

Alle paar Jahre rufen Regierungen unterschiedlicher Couleur die jeweils größte Steuerreform aller Zeiten aus. Endlich wird „entlastet“ und wir müssen weniger „für den Finanzminister“ arbeiten. Doch wo sich alle einig zu sein scheinen, ist Vorsicht angebracht. Dahinter steht ein Bild, das das Staatsbudget nur als Belastung rahmt statt als Errungenschaft.
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Die Grafik zeigt die Entlastung durch die Steuerreform nach dem laufenden Bruttomonatseinkommen. Höhere Einkommen profitieren um mehr als EUR 1.500, während die niedrigsten Einkommen weniger als EUR 500 pro Jahr dazubekommen. 
Von der Steuerreform profitieren vor allem Menschen mit hohen Einkommen
Die unteren Einkommensgruppen profitieren von der bereits erfolgten Anhebung der SV-Rückerstattung und der Senkung der SV-Beiträge. Von der bereits erfolgten Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent profitieren Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von mindestens EUR 1.100 – also auch Leute mit einem höheren Einkommen. Die Senkung der Steuersätze der zweiten und dritten Tarifstufe begünstigt dagegen ausschließlich Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von mindestens EUR 1.800 bzw. EUR 3.170. Am meisten profitieren von der Steuerreform damit insgesamt Menschen mit einem Bruttomonatseinkommen von mindestens EUR 6.000. Von einer Reform für die kleinen und mittleren Einkommen kann somit nicht gesprochen werden.  Mehr Informationen und eine interaktive Version der Grafik gibt es hier.
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Die Grafik zeigt die Verteilung der Senkung der Körperschaftsteuersenkung nach der Vermögensverteilung der Haushalte für Österreich im Rahmen der Steuerreform 2021
Der Löwenanteil der Verteilung der Körperschaftsteuersenkung im Rahmen der Steuerreform 2021 geht an die reichsten zehn Prozent der Haushalte
Die Körperschaftsteuersenkung geht zu mindestens 86 Prozent an die reichsten zehn Prozent der Haushalte. Grund ist: Unternehmensbesitz ist in Österreich extrem ungleich verteilt, nur die reichsten Haushalte besitzen namhafte Anteile an Unternehmen. Detaillierte Daten für die Verteilung der Einkommen aus Kapitalgesellschaften gibt es für Österreich nicht, da die allerreichsten Haushalte bei den Befragungen zu Vermögen und Vermögenseinkommen nicht teilnehmen. Die 86 Prozent sind daher nur als absolute Untergrenze zu betrachten. Leseempfehlung: Steuerreform: Die Pläne im ersten Check
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Die Grafik zeigt die Verteilung der Körperschaftsteuersenkung für Unternehmen im Rahmen der Steuerreform in Österreich
Verteilung der Körperschaftsteuersenkung im Rahmen der Steuerreform in Österreich
Die Körperschaftsteuer soll im Rahmen der "öko-sozialen" Steuerreform von derzeit 25 % auf 23 % gesenkt werden. Die körperschaftsteuerpflichtigen Gewinne sind aber extrem ungleich verteilt. Nur wenige Unternehmen sind für den Großteil der Gewinne verantwortlich. Das Steuergeschenk in Höhe von EUR 750 Mio. pro Jahr geht somit zu drei Vierteln an die größten zwei Prozent der körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen. Leseempfehlung: Steuerreform: Die Pläne im ersten Check und Verteilungs-Check: Körperschaftsteuer
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