Schulstartgeld: Fehlende Inflationsanpassung befeuert Wertverlust


Knapp 900.500 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren erhalten das Schulstartgeld, das im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Seit der Einführung 2011 wurden jährlich 100 Euro pro Kind ausbezahlt. 2023 wurde das Schulstartgeld endlich erstmals mit den Sozialleistungen valorisiert und wuchs bis 2025 mit der Teuerung mit. Im Vorjahr betrug das Schulstartgeld 121,40 Euro. Ab 2026 jedoch wurde dieser Mechanismus erneut ausgesetzt. Grund dafür sind die Sparmaßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat: Sozial- und Familienleistungen werden für zwei Jahre (2026 & 2027) nicht an die Teuerung angepasst.
Insgesamt wurde der Wertverlust, der in den letzten fünfzehn Jahren vor der jährlichen Inflationsanpassung entstanden ist, immer noch nicht wett gemacht. Zwar wurde der Wertverlust durch die Erhöhungen des Schulstartgeldes seit 2023 etwas gedämpft – aktuell können sich Eltern und Schüler:innen mit den ursprünglichen 100 Euro nur noch Schulwaren im Wert von 75 Euro leisten. Das ist ein Kaufkraftverlust beim Schulstartgeld von 25 Prozent bzw. einem Viertel seit 2011.
Hätte man das Schulstartgeld bereits seit der Einführung im Jahr 2011 jährlich mit der Teuerung mitwachsen lassen, wären es im heurigen Jahr bereits 162 Euro – also 41Euro mehr. Wird die Inflationsanpassung 2027 erneut ausgesetzt wird diese Lücke wohl noch größer klaffen in Zukunft.
Die Schuldenberatung erstellt jährlich „Referenzbudgets“, die aufschlüsseln, was Familien monatlich für Kinder und Jugendliche im Jahr 2026 ausgeben müssen. Neben anteiligen Wohn-, Strom-, und Heizkosten sowie Ausgaben für Handy, Internet oder öffentlichen Verkehr werden auch Schulkosten inklusive Materialien sowie (Nachmittags)betreuungs- und Mittagessenskosten erhoben. Ein 7-jähriges Kind braucht für die Schule etwa 35 Euro monatlich, also 420 Euro jährlich – etwa für den Nachkauf von Heften, Stiften, oder Tintenpatronen, aber auch für Kopiergeld oder für Schulausflüge und dergleichen. Bei 14-jährigen Jugendlichen sind die Kosten schon deutlich höher: Monatlich fallen hier 54 Euro an, aufs Jahr gerechnet sind das 648 Euro. Die Kosten für den Schulbedarf übersteigen das Schulstartgeld von 121,40 Euro jährlich also bei Weitem. Um die Kosten bei 7-jährigen Kindern zu decken, müsste das Schulstartgeld mehr als 3-mal so hoch sein; bei Jugendlichen müsste es sogar mehr als 5-mal so hoch sein.
Für jüngere Kinder im Volksschulalter fallen zudem häufiger Betreuungskosten an – auch das kommt teuer: Monatlich fallen etwa 230 Euro für Nachmittagsbetreuung an – im Jahr sind das 2.760 Euro. Insgesamt belaufen sich die Kosten für Schulmaterialien und Betreuung für Kinder im Volksschulalter also auf etwa 3.118 Euro jährlich. Von 121,40 Euro „Schulstart-Spritze“ weit entfernt.
Insgesamt sind die Schulwaren wie Hefte, Stifte, Rucksack, aber auch Leistungen wie Nachhilfe oder Mittagessen in der Schule deutlich stärker gestiegen als das Schulstartgeld. Allein seit dem Pandemiejahr 2020 sind die Kosten für ein Schulheft um fast das Doppelte gestiegen (plus 48 Prozent), für Bleistifte und Ringmappen ebenfalls um 46 bzw. 43 Prozent. Ein Mittagessen in der Schule sowie auch Nachhilfe sind seit der Covid-19-Pandemie um fast ein Drittel teurer geworden. Das Schulstartgeld ist im gleichen Zeitraum nur um 25 Prozent gestiegen.
Das Momentum Institut empfiehlt, den Wertverlust auszugleichen und das Schulstartgeld auf mindestens 170 Euro anzuheben. Weiters sollte der Geltungsbereich für die Auszahlung um 15- bis 18-Jährige in Ausbildung erweitert werden: Aktuell kommt das Schulstartgeld nur 6- bis 15-Jährigen zugute. Um Eltern weiter zu entlasten und auch die laufenden Kosten für Schule und Betreuungsleistungen zu dämpfen, sollte eine kostenlose Nachmittagsbetreuung angeboten werden. Das hilft vor allem einkommensärmeren Familien und Alleinerziehenden, die sich keine Betreuung leisten können und ermöglicht Müttern für mehr Wochenstunden einer bezahlten Arbeit nachzugehen, da es überwiegend sie sind, die aufgrund der Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeiten können.