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Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Sophie Achleitner
29. Mai 2026
Lohntransparenz betrifft 2 Prozent der Unternehmen aber schützt Millionen Beschäftigte

Bis 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Während derzeit vor allem vor Bürokratie gewarnt wird, zeigt unsere Analyse: Die große Mehrheit der Unternehmen ist von den Berichtspflichten gar nicht betroffen, gleichzeitig schützt die Maßnahme 41,4 Prozent der Erwerbstätigen im Land vor Lohndiskriminierung. Eine nationale Umsetzung über die EU-Mindeststandards hinaus wäre empfehlenswert, da sie in Österreich aufgrund der durch Klein- und Mittelbetriebe geprägten Unternehmenslandschaft nicht ausreichend genug greift.

Österreichs Unternehmenslandschaft besteht zum Großteil aus Kleinstbetrieben. Rund zwei Drittel (64 Prozent) aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen. In 29 Prozent der Betriebe arbeiten zwischen 1 bis 9 Beschäftigte. Die übrigbleibenden 7 Prozent der heimischen Betriebe teilen sich auf Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden auf. Nur ein sehr kleiner Teil hat überhaupt mehr als 100 Beschäftigte (1 Prozent) oder gar mehr als 250 Beschäftigte (0,27 Prozent). Genau bei den größeren Unternehmen mit über 100 Beschäftigten setzt die EU-Richtlinie an. Sie verlangt nicht vom kleinen Friseursalon oder der Tischlerei ums Eck neue Berichtspflichten, sondern von größeren Betrieben, ihre Lohnstrukturen nachvollziehbarer und fair zu machen. Hinzukommt, dass gerade die großen Unternehmen einen geringfügig größeren Verwaltungsaufwand zur Verbesserung ihrer Lohnpolitik sicherlich locker stemmen können.

Die Aufregung um die Lohntransparenzrichtlinie ist völlig überzogen. Es geht nicht um eine flächendeckende Belastung der Wirtschaft, sondern um Mindeststandards gegen unfaire Bezahlung von großen Unternehmen. Wer gegen Lohntransparenz mobilisiert, negiert damit ein reales Problem: Beschäftigte können faire Bezahlung kaum einfordern, wenn sie nicht wissen, ob sie im Vergleich zu Kolleg:innen benachteiligt werden. Transparenz ersetzt keine gute Lohnpolitik, aber sie ist eine zentrale Voraussetzung dafür, ungerechtfertigte Unterschiede überhaupt erkennen und schließen zu können. 

EU-Richtlinie betrifft von 100 Betrieben gerade einmal 2

Werden Ein-Personen-Unternehmen ausgeklammert, weil ja nicht mehrere Beschäftigte vorhanden sind, um die Löhne zu vergleichen, dann sind weniger als zwei Prozent der Unternehmen in Österreich von der Lohntransparenzrichtlinie betroffen. Selbst wenn in Betrieben ab 50 Beschäftigten die Lohntransparenzrichtlinie schlagend wird, wären davon gerade einmal vier Prozent der Unternehmen in Österreich betroffen. Wer jetzt so tut, als würde die gesamte Wirtschaft mit Formularen zugeschüttet, argumentiert an der Realität vorbei. Es geht es um einen sehr kleinen Bruchteil der Unternehmen, aber um ein sehr großes Problem: unfaire und geschlechtsspezifische Bezahlung. 

Die EU-Richtlinie verpflichtet größere Arbeitgeber:innen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen. Wird eine nicht erklärbare Lohnlücke von mehr als fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmer:innenvertretung prüfen, woher diese Unterschiede kommen und wie sie geschlossen werden kann. Genau darin liegt der Kern der Richtlinie: Beschäftigte sollen nicht einzeln beweisen müssen, dass sie unfair bezahlt werden. Unternehmen müssen zeigen, dass ihre Lohnsysteme fair sind.

Lohntransparenz wichtig gegen Gender-Pay-Gap

Vor diesem Hintergrund sollte Österreich die Richtlinie keinesfalls auf dem niedrigstmöglichen Niveau umsetzen. Lohntransparenz wirkt dann, wenn sie ernst gemeint ist: mit klaren Auskunftsrechten, verständlichen Berichten und wirksamen Konsequenzen, wenn Unternehmen ungerechtfertigte Lohnlücken nicht schließen. Eine Minimalumsetzung birgt die Gefahr das eigentliche Ziel zu verfehlen. Denn Österreich hat seit Jahren ein massives Problem mit dem Gender-Pay-Gap: Im Schnitt bekommen Frauen 18 Prozent weniger gezahlt als Männer – im EU27-Durchschnitt sind es nur 12 Prozent. Damit landet Österreich auf Platz 3. jener Länder mit den größten Gender-Pay-Gaps. Wer Transparenz verhindert, nimmt in Kauf, dass ungerechte Bezahlung weiter im Dunkeln bleibt. Die EU gibt den Mitgliedstaaten ausdrücklich Spielraum, auch Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten einzubeziehen. Österreich sollte diesen Spielraum nutzen. Gerade in einem Land mit dem dritthöchsten Gender Pay Gap in der EU braucht es mehr als Dienst nach Vorschrift. Österreich sollte die Richtlinie auf höchstem Standard umsetzen und prüfen, wie Lohntransparenz auch unterhalb der EU-Mindestschwellen sinnvoll gestaltet werden kann. 

Andere Länder – mehr Transparenz

Andere Länder zeigen, dass das möglich ist. Schweden arbeitet seit Jahrzehnten mit verpflichtenden Lohnkartierungen ab 10 Mitarbeitenden und Konsequenz-Zahlungen bei Nichteinhaltung von bis zu 50.000 Euro pro Betrieb. Island hat das modernste Transparenzmodell und setzt auf eine externe Zertifizierung von Lohngleichheit für Unternehmen ab 25 Beschäftigten und täglichen Zahlungen in Höhe von 400 Euro. In Norwegen gelten regelmäßige Lohnüberprüfungen und Auskunftsrechte für Beschäftigte von öffentlichen Arbeitgeber:innen aller Größen und bei privaten ab 50 Beschäftigten. Auch Frankreich geht bei (geplanten) Berichtsvorgaben über EU-Mindeststandards hinaus: Das Transparenzsystem gilt für Betriebe ab 50 Beschäftigten und sieht 25.000 Euro bei Erstverstößen und bis zu 1 Prozent des Jahresumsatzes als Konsequenz-Zahlungen bei Nichteinhaltung vor. Das weitreichendste System plant Litauen: Die Transparenzrichtlinie ist für alle Arbeitgeber:innen verpflichtend, die Gehaltsmeldung erfolgt monatlich über die Sozialversicherung und es gibt keine Ausnahme für kleinere Unternehmen. Andere Länder zeigen: Lohntransparenz ist machbar. Österreich sollte sich daran orientieren, statt eine Mindest-Richtlinie schlechtzureden.

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