Schlagwort: Steuern

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Beiträge der Löhne und Gewinne
Unternehmensgewinne verursachen Inflation
Teure Energie ist momentan die Hauptursache der stark steigenden Preise. Doch abseits der wachsenden Importpreise gibt es auch einen Teil “hausgemachte” Inflation. Diese geht in den letzten 25 Jahren knapp zur Hälfte auf die Unternehmensgewinne zurück. Der inländische Preisauftrieb der vergangenen 25 Jahre (+45,5 Prozent) geht zur Hälfte auf Gewinnsteigerungen (+21,5 Prozentpunkte) und zur Hälfte auf Lohnsteigerungen (+22,2 Prozentpunkte) zurück. Auch im vergangenen Jahr 2021 trugen Löhne (+0,7 Prozentpunkte) und Gewinne (+0,6 Prozentpunkte) annähernd gleich viel zum gesamten inländischen Preisauftrieb von 1,8 Prozent bei. Um eine Gewinn-Preis-Spirale zu verhindern, empfiehlt das Momentum Institut einerseits einen Preisdeckel bei Strom und Gas: Konsument:innen würde ein Grundbedarf zu einem Fixpreis zur Verfügung gestellt, die Gewinne der heimischen Unternehmen mit Strom begrenzt. Auch möglich wäre die Besteuerung der Gewinne mit einer höheren Gewinnsteuer, um Inflationsdruck herauszunehmen.
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COFAG Zuschüsse und Kurzarbeit nach Branchen
Gastro und Hotellerie: Staatliche Zuschüsse statt Kurzarbeit
Bei den Corona-Hilfen zeigen sich große Unterschiede nach Branchen. Mit fast vier Milliarden Euro floss der größte Teil der COFAG-Gelder an Gastronomie und Hotellerie. Dabei wurde vergleichsweise wenig auf Kurzarbeit gesetzt. Der Rückgang der Bruttowertschöpfung im Vergleich zu den Vorkrisenerwartungen (WIFO Konjunkturprognose Dez. 2019) fiel in Gastronomie und Hotellerie mit 45 Prozent besonders stark aus. In der Kulturbranche, die auch außerhalb der Lockdowns mit Einschränkungen zu kämpfen hatte, waren es lediglich 20 Prozent.  Der Anteil von Gastronomie und Hotellerie am gesamten Wertschöpfungsrückgang beträgt 40 Prozent. Jedoch beanspruchte die Branche lediglich 26 Prozent der Kurzarbeit (gemessen an den ausgefallenen Arbeitsstunden). Dafür flossen aber umso mehr staatliche Hilfsgelder in Form von Zuschüssen die Betriebe. Vom Umsatzersatz im November und Dezember 2020 ging fast die Hälfte an Gastronomie und Hotellerie.  Dass in der Branche vergleichsweise wenig auf Kurzarbeit gesetzt wurde, zeigen auch Zahlen aus der Arbeitsmarktdatenbank. Alleine im März 2020 wurden fast 90.000 Personen gekündigt. Für viele war das eine Gelegenheit zur beruflichen Umorientierung und damit eine Abkehr von der Branche. Dass es bei den Corona-Hilfen vielerorts zu Überförderung gekommen ist, hat das Momentum-Institut in einer ersten Auswertung dargelegt.
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Corporate Tax Refusal Day Europakarte
Corporate Tax Refusal Day 2022
Am 8. Februar 2022 ist Corporate Tax Refusal Day. Das heißt, bis zu diesem Tag haben österreichische Unternehmen keine Steuern auf ihre Gewinne gezahlt. Der Grund dafür ist „Profit Shifting“ Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung. Bei dieser Praktik werden Milliarden an Gewinnen von international tätigen Konzernen in Steueroasen oder Steuersümpfen mit sehr niedrigen Steuersätzen verschoben.  Wo landen österreichische Unternehmensgewinne, wenn nicht in der österreichischen Staatskasse? Der Löwenanteil der österreichischen Unternehmensgewinne, der ins Ausland verschoben wird, bleibt in Europa. Beliebte europäische Steueroasen sind dabei die Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) sowie Irland und die Schweiz. Aber auch nach Übersee fließen die verschobenen Unternehmensgewinne: Außerhalb Europas landen rund 112 Millionen Euro an unversteuerten oder nur sehr niedrig versteuerten österreichischen Unternehmensgewinnen. Mehr zum Thema Corporate Tax Refusal Day, Steuervermeidung und Gewinnverschiebung gibt es im Website Artikel und im Policy Brief. 
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Corporate Tax Refusal Day KöSt
Corporate Tax Refusal Day
Bis zum Corporate Tax Refusal Day bezahlen Unternehmen in Österreich rechnerisch betrachtet keine Steuern auf ihre Gewinne. Der Grund dafür ist "Profit Shifting" bzw. Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung. Bei dieser Praktik werden Milliarden an Gewinnen von international tätigen Konzernen in Steueroasen oder Steuersümpfen mit sehr niedrigen Steuersätzen verschoben. Den Staaten, in denen diese Unternehmen eigentlich Steuern bezahlen müssten, gehen so hohe Summen an Unternehmenssteuer-Einnahmen verloren. Gewinnverschiebung ist dabei nicht per se illegal, sie kann auch durch legale Steuervermeidungstricks ermöglicht werden. In Anbetracht der immer weiter steigenden Unternehmensgewinne und sinkenden KöSt-Steuersätze seit 1995 wäre gerade die Unternehmensbesteuerung eine lukrative Einnahmequelle für den Staat. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer machen (prognostiziert für 2021) über 10 Milliarden Euro aus. Auch diese steigen stetig an - mit einigen Einbrüchen wie zum Beispiel zur Zeit der Finanzkrise oder auch der Corona-Krise. Ein weiter sinkender Steuersatz arbeitet hier noch höheren KöSt-Einnahmen entgegen. Im Rahmen der „ökosozialen“ Steuerreform wurde im Oktober 2021 eine weitere stufenweise Senkung bis zum Jahr 2024 beschlossen: von 25 auf 23 Prozent. Mehr zum Thema Steuervermeidung hier im Website Artikel und im Policy Brief.
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Corporate Tax Refusal Day Balkengrafik
Corporate Tax Refusal Day
Bis zum Corporate Tax Refusal Day bezahlen Unternehmen in Österreich rechnerisch betrachtet keine Steuern auf ihre Gewinne. Der Grund dafür ist "Profit Shifting" bzw. Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung. Bei dieser Praktik werden Milliarden an Gewinnen von international tätigen Konzernen in Steueroasen oder Steuersümpfen mit sehr niedrigen Steuersätzen verschoben. Den Staaten, in denen diese Unternehmen eigentlich Steuern bezahlen müssten, gehen so hohe Summen an Unternehmenssteuer-Einnahmen verloren. Gewinnverschiebung ist dabei nicht per se illegal, sie kann auch durch legale Steuervermeidungstricks ermöglicht werden.  Verglichen mit den letzten sechs Jahren befindet sich das Volumen der österreichischen Unternehmenssteuer-Vermeidung durch Gewinnverschiebung im Jahr 2021 mit 1,19 Milliarden Euro auf einem Rekordhoch – trotz Corona-Pandemie. Deutlich niedriger war der Steuerverlust im ersten Krisenjahr 2020 mit „nur“ 770 Millionen Euro. In den Jahren zuvor (2015 bis 2018) stieg der KöSt-Verlust durch Profit Shifting laut Tørsløv, Wier & Zucman (2020) auch in Österreich – wie auch anderorts - stetig an. Unter der Annahme, dass der Anteil der verschobenen Gewinne stabil bleibt steigt, lassen sich die Steuerverluste bis ins Jahr 2021 fortschreiben. In den vergangenen sieben Jahren haben österreichische Unternehmen so kumuliert über 6,6 Mrd. Euro an Steuern vermieden. Mehr zum Thema Steuervermeidung hier im Website Artikel und im Policy Brief.
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Corporate Tax Refusal Day Ringgrafik
Corporate Tax Refusal Day
Bis zum Corporate Tax Refusal Day bezahlen Unternehmen in Österreich rechnerisch betrachtet keine Steuern auf ihre Gewinne. Der Grund dafür ist "Profit Shifting" bzw. Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung. Bei dieser Praktik werden Milliarden an Gewinnen von international tätigen Konzernen in Steueroasen oder Steuersümpfen mit sehr niedrigen Steuersätzen verschoben. Den Staaten, in denen diese Unternehmen eigentlich Steuern bezahlen müssten, gehen so hohe Summen an Unternehmenssteuer-Einnahmen verloren. Gewinnverschiebung ist dabei nicht per se illegal, sie kann auch durch legale Steuervermeidungstricks ermöglicht werden. Im Jahr 2021 entgingen Österreich durch diese Art von Gewinnverschiebung rund 1,2 Milliarden Euro. Ohne Gewinnverschiebungen hätte der Staat eigentlich rund 12 Milliarden Euro an Körperschaftsteuern (KöSt) einnehmen sollen. Tatsächlich in der Staatskasse gelandet sind davon allerdings nur 10,8 Milliarden Euro. Mehr zum Thema Steuervermeidung hier im Website Artikel und im Policy Brief.
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Corporate Tax Refusal Day 2022

Corporate Tax Refusal Day 2022

Am 8. Februar 2022 ist Corporate Tax Refusal Day. Das heißt, bis zu diesem Tag haben österreichische Unternehmen keine Steuern auf ihre Gewinne gezahlt. Der Grund dafür ist „Profit Shifting“ Steuervermeidung durch Gewinnverschiebung. Bei dieser Praktik werden Milliarden an Gewinnen von international tätigen Konzernen in Steueroasen oder Steuersümpfen mit sehr niedrigen Steuersätzen verschoben. Den Staaten, in denen diese Unternehmen eigentlich Steuern bezahlen müssten, gehen so hohe Summen an Unternehmenssteuer-Einnahmen verloren. Gewinnverschiebung ist dabei nicht per se illegal, sie kann auch durch legale Steuervermeidungstricks ermöglicht werden.
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Die Grafik zeigt die Vermögensverteilung in Österreich (wenn Österreichs Fläche so verteilt wäre wie Vermögen) laut Nationalbank (2022)
Vermögensverteilung in Österreich als Landkarte
Laut aktuellen Berechnungen der Nationalbank ist die Vermögensverteilung in Österreich noch ungleicher als gedacht. Das reichste Prozent besitzt bis zur Hälfte des gesamten Vermögens, während sich der Rest der Bevölkerung die andere Hälfte aufteilen muss. Auf die Fläche Österreichs umgelegt, würde das bedeuten, dass sich die reichsten 40.000 Haushalte das Burgenland, Wien, Niederösterreich, und Teile der Steiermark sowie Kärntens teilen würden. Die restlichen 3,9 Millionen Haushalte müssten sich mit dem Rest zufrieden geben.
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Begünstigung von Kapitaleinkommen führt zu Steuerungerechtigkeit

Begünstigung von Kapitaleinkommen führt zu Steuerungerechtigkeit

Kapitaleinkommen wird im Gegensatz zu Arbeitseinkommen nicht progressiv besteuert, sondern unterliegt unabhängig von seiner Höhe dem gleichen, niedrigen Steuersatz. Gleichzeitig sind Kapitaleinkommen höchst konzentriert und nur im obersten Prozent der Einkommensverteilung relevant.
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Ringgrafik der Steuerstruktur 2019 vs 2026
Steuerstruktur
Im Oktober 2021 wurde die „ökosoziale“ Steuerreform der türkis-grünen Bundesregierung präsentiert. Was dabei völlig außer Acht gelassen wurde: Österreich’s Steuerstruktur neu zu denken. Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates – ist sehr ungleich in Österreich. Sie baut sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Dabei kommen nur knapp 6 von 100 Euro von Steuern auf Unternehmensgewinne. Trotzdem sollen letztere gesenkt werden, wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform angekündigt wurde. Vermögensbezogene Steuern sind dabei auch äußerst gering. Auch in Zukunft - im Endausbau der Steuerreform im Jahr 2026 - werden nur 3 von 100 Euro durch Vermögen finanziert - dazu zählen z.B. Einnahmen durch Vermögenstransfers, Kapitalertragsteuern oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt. Leseempfehlung: Website-Artikel zur Steuerreform
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Überförderung in Gastronomie u. Hotellerie
Gewinnförderung in Gastronomie und Hotellerie
In Gastronomie und Hotellerie ist es in Österreich im Jahr 2020 zu massiven Überförderungen durch Corona-Hilfen gekommen. Das zeigt eine quantitative Auswertung der COFAG-Unternehmenshilfen, die das Momentum Institut erstmals vorgenommen hat. Über 50 Prozent der 502 analysierten Betriebe konnten ihren Gewinn im Vergleich zum Jahr 2019 steigern. Insgesamt ergibt sich eine Gewinnsubvention von 100 Mio. Euro. Dass es vielerorts zu überhöhten Hilfszahlungen gekommen ist, liegt an der Konzeption von Hilfen wie etwa dem Umsatzersatz oder dem Ausfallsbonus. Diese orientieren sich hauptsächlich am entgangenem Umsatz im Vergleich zum Vorkrisenzeitraum. Sinnvoller wäre ein Miteinbeziehen der tatsächlich angefallenen Kosten eines Unternehmens. Außerdem werden jeweils Teile des entgangenen Umsatzes in Lockdown-Zeiten ersetzt. Ob eventuelle Verluste über das gesamte Geschäftsjahr wieder kompensiert werden, wird nicht berücksichtigt.  Mehr dazu hier
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Ringgrafik der Steuerstruktur
Status Quo der Steuerstruktur
Die Steuerstruktur - also die Finanzierung des Staates - baut in Österreich sehr stark auf Einkommens- und Lohnsteuer auf: Jeder fünfte Euro (bzw. 20 von 100) der Staatsfinanzierung kommt von dort. Einnahmen aus Umweltsteuern tragen nur knapp 6 von 100 Euro bei. Nicht einmal 6 von 100 Euro kommen von Steuern auf Unternehmensgewinne über die Körperschaftsteuer (KöSt) in die Staatskasse - trotzdem soll diese im Zuge der "ökosozialen" Steuerreform weiter von 25 auf 23 Prozent gesenkt werden. Vermögensbezogene Steuern fallen auch äußerst gering aus. Nur 3 von 100 Euro werden durch Vermögensabgaben finanziert - dazu zählen z. B. Einnahmen durch Vermögensübertragungen, Kapitalertragsteuern (KESt) oder Steuern auf Grundstücke und andere Anlagegüter. Die Steuerreform umfasst trotzdem keine Maßnahme, die versucht, mehr Einnahmen aus Vermögen zu generieren - auch wenn sich durch die derzeitige Staatsfinanzierung eine deutliche Schieflage zwischen Vermögens- und Einkommensbesteuerung zeigt.  Leseempfehlung: Policy Brief Steuerstruktur & Website-Artikel zur Steuerreform
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