Einmalzahlungen kein Ersatz für armutsfeste Sozialleistungen
Während die Einmalzahlungen in der jetzigen Akutsituation besonders Haushalten mit niedrigen Einkommen helfen, wurde mit ihnen die Gelegenheit für eine nachhaltige Sozialleistungsreform verpasst. Mindestsicherung, Mindestsicherung und in vielen Fällen auch das Arbeitslosengeld liegen deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle – sie sind damit nicht armutsfest. Eine deutliche Anhebung dieser Sozialleistungen hätte nachhaltiger gegen Armut geholfen als die temporär wirkenden Einmalzahlungen. Zudem wäre sie zielgerichteter gewesen. Denn von den sozial nicht gestaffelten Klima- und Teuerungsboni profitieren auch hohe Einkommen. Weiters wäre zusätzlich zur Indexierung der Familienbeihilfe auch eine Valorisierung – ein Ausgleich des Kaufkraftverlusts der letzten Jahrzehnte – sinnvoll gewesen. Schließlich hat die Familienbeihilfe in den letzten 20 Jahren rund 30 Prozent an Kaufkraft eingebüßt. Mit der zumindest teilweisen automatischen Abgeltung der Kalten Progression geht im Vergleich zur bisherigen Abgeltung über regelmäßige Steuerreformen zudem langfristig wichtiger fiskalischer Gestaltungsspielraum verloren. Die Mehreinnahmen durch die Kalten Progression können künftig nicht mehr für konjunkturpolitische Steuersenkungen genutzt werden. Auch für Zukunftsinvestitionen, etwa für Klimaschutz oder Bildung, und für die Finanzierung des Sozialstaats bleibt weniger Budget übrig. Die Verschiebung der CO2-Steuer ist außerdem klimapolitisch problematisch. Die verbleibende Zeit bis zur Einführung sollte nun für einen Lückenschluss genutzt werden, um die Effektivität der Steuer zu erhöhen. Dazu wäre einerseits eine Anhebung auf EUR 50 pro Tonne CO2 notwendig. Außerdem sollte bei der CO2-Steuer fürs Heizen nach deutschem Vorbild eine Kostenteilung zwischen den für den Heizungstausch verantwortlichen Vermieter:innen und den Mieter:innen eingeführt werden.
Entlastungspaket enthält keine direkten Maßnahmen gegen die Teuerung
Schließlich fehlen im Paket außerdem preisdämpfende Maßnahmen. Hier hätte man einen Energiepreisdeckel auf einen Grundbedarf an Strom und Gas einführen können, um die Energiepreise zu senken. Mit einer Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel hätte man die Teuerung bei den Lebensmitteln dämpfen können und auch bei den Mieten fehlt weiterhin eine Regelung, um Mieterhöhungen stärker von der Inflation zu entkoppeln. Anders als bei Preisdeckeln, bei denen der Unternehmenssektor – insbesondere die Energiebranche – einen Teil der Kosten tragen hätte müssen, gehen die Maßnahmen großteils voll ins Bundesbudget über und müssen so von der Allgemeinheit getragen werden.
Finanzierung des Entlastungspakets unklar
Einen konkreten Plan zur Finanzierung des Teuerungspaketes sucht man vergebens. Allein über inflationsbedingte Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer und höheren Konsum lässt sich das Paket nicht finanzieren. Hier wurde es verabsäumt, zusätzliche Steuerquellen zu erschließen. Nach wie vor werden Vermögen und Erbschaften in Österreich kaum besteuert. Auch der Vorschlag einer Übergewinnsteuer für Kriegsprofiteure ist wieder vom Tisch.