Drastische Pensionsverluste für Frauen aufgrund fehlendem Teuerungsausgleich

Drastische Pensionsverluste für Frauen aufgrund fehlendem Teuerungsausgleich

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  Alexander Huber
/ 25. Januar 2023

Die verzögerte Anpassung des Pensionskontos an die Teuerung sorgt bei Neupensionist:innen für eine empfindlichen Verlust der Kaufkraft. Bisher geleistete Pensionsbeiträge werden erst mit zwei bis drei Jahren Verzögerung um die hohe Inflation aufgewertet. Die bis dahin entstandenen Kaufkraftverluste müssen Pensionisten:innen selbst tragen.

Das Pensionskonto von Frauen wird am stärksten entwertet, wenn sie 2024 in Pension gehen. Eine Durchschnittsverdienerin, deren Pensionierung 2024 ansteht, verliert monatlich zwischen 150 und 240 Euro. Die Teuerung lässt das Pensionskonto zusammenschmelzen. Wer erst in einigen Jahren in Pension geht, holt die verlorene Kaufkraft ab 2025 wieder Schritt für Schritt auf. Wer aber heuer oder in den nächsten zwei Jahren in Pension geht, der holt sie ein Leben lang nicht mehr auf.

 

Auf 20 Jahre Pension hochgerechnet verliert eine Durchschnittsverdienerin durch die Entwertung des Pensionskontos 42.600 Euro. Dazu kommt: Erfolgt der Pensionsantritt nicht gleich zu Jahresbeginn, steigt der Verlust jeden Monat noch weiter an. Wer etwa am 1. Juli 2024 in Pension geht, verliert in den nächsten 20 Jahren insgesamt 57.800 Euro, wer mit 1. November die Pension antritt, verliert sogar 65.800 Euro. Gegen Jahresende fällt der Verlust somit am höchsten aus. Weil ab 2024 das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen jährlich um sechs Monate erhöht wird, können Frauen in der Regel erst in der zweiten Jahreshälfte in Pension gehen. Damit werden Frauen weitere Pensionsverluste auferlegt, die von 15.000 bis 24.000 Euro reichen.

Durch die schrittweise Erhöhung des Frauenpensions-Antrittsalters verringert sich auch der Anspruch auf eine Pensionserhöhung im darauffolgenden Jahr. Denn nur wer im Jänner in Pension geht, hat Anspruch auf die volle Pensionsanpassung im nächsten Jahr. Danach sinkt der einem zustehende Prozentsatz mit jedem weiteren Monat um zehn Prozentpunkte ab („Aliquotierung“). Wer erst im November oder Dezember in Pension geht, bekommt im nächsten Jahr gar keine Anpassung.

 

Frauenpensionen sind grundsätzlich wesentlich niedriger als jene der Männer. Im Schnitt 37 Prozent weniger Pension erhielten Frauen im Jahr 2021. Bereits jetzt sind Frauen im Alter häufig von Armut betroffen. Dass die Anpassung der Pension an die Teuerung vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängt, wird sich dieses Problem ab 2024 weiter verstärken. Das Momentum Institut empfiehlt, die Aliquotierungsregelung bei Frauen für die nächsten Jahre auszusetzen. Zudem sollten die Pensionskonten 2023 bis 2025 vorzeitig um die noch fehlende Jahresinflation aufgestockt werden, um den Kaufkraftverluste beim Pensionsantritt zu entschärfen. Ab 2026 könnte man die vorzeitige Aufstockung von den nachfolgenden Erhöhungen wieder abziehen.

 

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