Große Unterschiede gibt es zwischen den Eigendeckungsgraden der unterschiedlichen Versicherungssysteme. Während die Arbeitnehmer:innen im ASVG-System ihre Pensionen zu 87 Prozent selbst tragen, schießt der Bund bei den Selbständigen (GSVG) mehr als die Hälfte der Pensionsleistung aus Steuern zu. Bei den Bäuer:innen sind es mehr als drei Viertel.

Insbesondere bei den Arbeitnehmer:innen ist also kein Reformbedarf auszumachen. Der Bundesbeitrag deckt hier gerade einmal die Aufwendungen für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und die Pensionen für Hinterbliebene.

Mehr dazu hier.

Neuigkeiten einmal die Woche in deiner Mailbox - der Momentum Institut Newsletter

Ich bin einverstanden, einen regelmäßigen Newsletter zu erhalten. Mehr Informationen: Datenschutz.