

Am Mittwoch bringen Die Grünen laut Medienberichten einen dringlichen Antrag zur Erbschaftssteuer im Nationalrat ein. Das Momentum Institut hat analysiert, für wen im Schnitt wie viel Erbschaftssteuer fällig würde. Die Analyse zeigt: für die unteren 98 Prozent der Haushalte fallen 0 Euro Erbschaftssteuer an.
Das Grünen-Modell sieht vor, dass Erbschaften bis 1 Million Euro steuerfrei bleiben, für selbst genutztes Wohneigentum ist ein Freibetrag von 1,5 Millionen Euro vorgesehen, für weitergeführte kleine Familienbetriebe und Bauernhöfe sind Ausnahmen angekündigt. Das Modell schützt also gezielt den Hauptwohnsitz und Familienbetriebe.
Bei einer Erbschaftssteuer nach dem Modell der Grünen bezahlen die untersten 98 Prozent der Haushalte nach Nettovermögen 0 Euro Erbschaftssteuer. Betroffen wären nur sehr große Erbschaften. Denn die Freigrenze von einer Million übersteigt nur die durchschnittlichen Erbschaften der reichsten 2 Prozent der Haushalte im Land. Selbst die zweitreichste Gruppe – die darauffolgenden 8 Prozent der Haushalte – tangiert das Modell nicht, weil sie im Schnitt mit 472.000 Euro an Erbvolumen weniger als die Hälfte des vorgeschlagenen Freibetrags erben.
Ein wichtiger Punkt in der Debatte wird oft übersehen: Selbst bei den reichsten 2 Prozent, wo eine Erbschaftssteuer anfällt, wird nicht das gesamte Erbe besteuert, sondern nur der Anteil über dem Freibetrag. Im Modell der Grünen ist ein progressiver Tarif vorgesehen: 0 Prozent bis 1 Million Euro, danach 25 Prozent (für Erbe i.H.v. 1-5 Mio. Euro), 30 Prozent (bei Erbe i.H.v. 5-10 Mio. Euro) und 35 Prozent (ab 10 Mio. Euro). Also selbst bei einer üppigen Erbschaft in Höhe von 1,5 Millionen Euro Geldvermögen, fallen lediglich 125.000 Euro an Steuer an. Das entspricht gerade einmal einem Anteil von 8,3 Prozent des gesamten Erbvolumens. Die Netto-Erbschaft ist mit 1.375.000 Euro immer noch 5-mal mehr, als beispielsweise jemand in der oberen Mittelschicht vererbt bekommt. Erbt eine Person 1,5 Millionen Euro in Form einer Immobilie, in der sie selbst dann als Hauptwohnsitz wohnt, wären aufgrund des erhöhten Freibetrags sogar 0 Euro an Erbschaftssteuer fällig.
Nimmt man bei den Betriebsvermögen eine Freigrenze nach deutschem Vorbild bzw. nach dem bereits vorgeschlagenen Modell der SPÖ von 85 Prozent an, dann wird bei einem Betrieb im Wert von 1,5 Millionen Euro auch keine Erbschaftssteuer fällig.
Eben weil durch großzügige Freigrenzen nicht das ganze Erbe besteuert wird, sondern nur der Anteil darüber und das sogar stufenweise, ist das Modell zielgerichtet auf die Multimillionen- und Milliarden-Erbschaften von Erb-Dynastien, die Mittelschicht und Familienbetriebe bleiben geschützt.
In Österreich wird Erwerbsarbeit laufend besteuert. Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer und Abgaben. Wer mit diesem bereits versteuerten Einkommen einkauft, zahlt erneut Steuern – etwa über die Umsatzsteuer. Dass ausgerechnet sehr große Erbschaften, also Vermögen ohne eigene Arbeitsleistung, gar nicht besteuert werden, ist leistungsfeindlich und nicht schlüssig. Wir besteuern Arbeit und Konsum aber Erbschaften in Höhe von mehreren Millionen oder gar Milliarden gar nicht. Diese Schieflage gehört sachlich diskutiert und fair korrigiert.
Hintergrund zur Berechnung: Erbschaftssteuer laut dem Erbschaftssteuer-Modell der Grünen mit einem Freibetrag von 1 Million Euro und 1,5 Millionen Euro für die Erbschaft von selbst genutztem Wohneigentum. Ausnahme für Betriebe wie in Deutschland, wo 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Besteuerung ausgenommen sind.